Föderale Modernisierungsagenda, Deutschland-Stack und Marktplatz Deutschland Digital: Mit den aktuellen Entwicklungen der zentralen Digitalisierungsprojekte ergeben sich für die DVC Herausforderungen und Chancen – ein Überblick.
Ein Schlüsselprojekt der DVC ist der Aufbau von Betriebsplattformen durch die öffentlichen IT-Dienstleister bei europäischen souveränen Cloud-Anbietern. Dafür wurden zunächst Stackit und IONOS ausgewählt.
Seit bald einem Jahr ist die Deutsche Verwaltungcloud (DVC) nun in Betrieb. Von „business as usual“ kann aber nicht die Rede sein: Aktuelle Entwicklungen, wie die in der Föderalen Modernisierungsagenda vorgesehene Nutzung der DVC für den Deutschland-Stack oder die Marktplätze-Konsolidierung bedingen auch Anpassungen und Weiterentwicklung der DVC. Einen ersten Überblick zum Status quo und den anstehenden Vorhaben gab es zu Jahresbeginn beim Jour Fixe des NEGZ Kompetenznetzwerk Digitale Verwaltung; weitere Erläuterungen im Nachgang von den beiden Referenten der FITKO, Frank Beutell und Kai-Uwe Fechner (Produktmanagement Deutsche Verwaltungscloud der FITKO).
Zielbild der DVC
Ziel ist es nach wie vor, der öffentlichen Verwaltung relevante, DVC-konforme Cloudservices zügig zur Verfügung zu stellen. Dazu braucht es entsprechende Rahmenbedingungen und Zusammenarbeitsmodelle.
Ein Schwerpunkt lag zunächst auf dem Aufbau des Cloud Service Portals (CSP), das nunmehr mit einheitlichen AGBs und Reifegradmodellen für Vergleichbarkeit und Preistransparenz sorgt. Über Inhouseketten ergeben sich Bezugsmöglichkeiten für Bund, Länder und rund 80 Prozent der Kommunen.
Mit dem Übergang des Angebots der DVC-Cloud-Services in den Marktplatz Deutschland Digital (früherer Arbeitstitel: Marktplatz der Zukunft) verschiebt sich auch der Arbeitsfokus bei der FITKO. „Wenn wir von der Deutschen Verwaltungscloud sprechen, meinen wir eine souveräne, leistungsfähige Cloud-Infrastruktur für die öffentliche Hand – mit Betriebsplattform und Basisdiensten und allem, was Verwaltungen benötigen, um moderne Cloud-Lösungen sicher, steuerbar und im eigenen Auftrag zu nutzen und zu entwickeln“, so die Definition des Zielbildes der DVC.
Rahmenwerk 4.0
Auf dem Plan für 2026 steht die Weiterentwicklung des Rahmenwerks der DVC. Als zentrales Dokument setzt es den Rahmen sowie die Mindeststandards für alle DVC-Cloud-Services. Aktuell liegt es in Version 3.0 vor, darin ist jedoch der D-Stack noch nicht berücksichtigt. Diese Anpassung und, wie es heißt,„Sicherstellung der begrifflichen und konzeptionellen Anschlussfähigkeit“ ist im Arbeitspaket für die Version 4.0, die bis Ende 2026 erarbeitet werden soll.
Betriebsplattformen aufbauen
Angekündigt wurde nun, neben dem Portfolio-Aufbau, der Aufbau von Betriebsplattformen. Die bisherigen Erfahrungen zeigten, so die Erläuterung, dass der reine Zugang zu Cloud-Anbietern nicht ausreicht. Es fehlen demnach standardisierte Landing Zones sowie Entwicklungs- und Betriebsumgebungen. Die DVC will diese Lücke schließen, indem sie – möglichst wechselfähige – Betriebsplattformen durch öffentliche IT-Dienstleister bei europäischen, souveränen Cloud-Anbietern ausbaut. Dafür wurden zunächst IONOS und STACKIT ausgewählt; erste Einblicke in Test-Services hofft man hier im zweiten Quartal geben zu können.
Mit dem Aufbau der Betriebsplattformen sollen insbesondere kleinere oder sich spezialisierende IT-Dienstleister und Behörden die Chance bekommen, als Anbieter von Cloud-Services aufzutreten, ohne zusätzlich die Rolle eines Plattformbetreibers übernehmen zu müssen.
Kurzer Exkurs: Spezialisierung und Arbeitsteilung bei den öffentlichen IT-Dienstleistern wird als Erfolgsfaktor gesehen und forciert. Das Rollenmodell der DVC differenziert nach
Plattformanbietern (IaaS oder PaaS),
Softwareanbietern (SaaS) und
Softwarelieferanten,
die über die föderalen Ebenen und Ländergrenzen hinweg zusammenarbeiten. Mit den Betriebsplattformen soll auch das föderale IT-Zusammenarbeitsmodell gestärkt werden.
Weitere Vorhaben, auf die die Referenten in der NEGZ-Veranstaltung näher eingingen, betreffen:
die Vereinfachung des Zugangs,
die Bündelung von Angebot und Nachfrage, um schneller und effizienter zu werden – weg von (parallelen) Einzellösungen und -beauftragungen, hin zu einem gemeinsamen Betrieb und auch gemeinsamer Entwicklung von Lösungen – sowie
sichere Netze: Das Thema liege nicht eigentlich bei der DVC. Da es aber als „Pain-Point“ gilt, soll jetzt in Abstimmung mit dem BMDS und Hessen ein PoC durchführt werden.
Für die Umsetzung dieser Vorhaben werden die entsprechenden Gelder benötigt. Mit dem Programm DVC 2.0 versuche man, „für die DVC zusätzliches Funding einzuwerben, um die notwendigen Schritte beim Aufbau der Cloud-Infrastruktur sowie des angebotenen Portfolios an Cloud-Services, Basis- und Querschnittsdiensten schneller umsetzen zu können“. Die DVC kann, nach Auffassung der FITKO, ein wichtiger Baustein des D-Stacks und für die Umsetzung der Vorhaben des BMDS sein.
Eine Frage, die auch beim Jour Fixe diskutiert wurde: Wie können sich private Anbieter in die DVC einbringen? Aktuell ist das in der Rolle als Softwarelieferant über verschiedene Kooperationsmodelle mit öffentlichen IT-Dienstleistern und Behörden möglich. Wie das im Einzelnen umgesetzt werden kann, ist im „Leitfaden für Softwarelieferanten“ beschrieben.
Stand: 08.12.2025
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel IT-Medien GmbH, Max-Josef-Metzger-Straße 21, 86157 Augsburg, einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von Newslettern und Werbung nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Meine Einwilligung umfasst zudem die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse und Telefonnummer für den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern wie z.B. LinkedIN, Google und Meta. Hierfür darf die Vogel Communications Group die genannten Daten gehasht an Werbepartner übermitteln, die diese Daten dann nutzen, um feststellen zu können, ob ich ebenfalls Mitglied auf den besagten Werbepartnerportalen bin. Die Vogel Communications Group nutzt diese Funktion zu Zwecken des Retargeting (Upselling, Crossselling und Kundenbindung), der Generierung von sog. Lookalike Audiences zur Neukundengewinnung und als Ausschlussgrundlage für laufende Werbekampagnen. Weitere Informationen kann ich dem Abschnitt „Datenabgleich zu Marketingzwecken“ in der Datenschutzerklärung entnehmen.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden. Dies gilt nicht für den Datenabgleich zu Marketingzwecken.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://contact.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung.
Was die DVC bereits bietet
Über 580 Organisationen und über 1.000 Nutzende registriert
Abgestimmte Standards, einheitliche AGBs, Rahmenwerk und Reifegradmodell; Bezugsmöglichkeiten über Inhouseketten.
Als Zusammenarbeitsmodell von öffentlichen IT-Dienstleistern profitiert die DVC auch von den Erfahrungen aus begleitenden Projekten wie etwa dem Kubernetes-Cluster.
Basis für den Marktplatz
Das Cloud Service Portal (CSP) der DVC schafft die technische Basis für den Marktplatz Deutschland Digital (MDD).
64 DVC-Cloud-Services von öffentlichen IT-Dienstleistern werden über den MDD bereitgestellt.