Beschaffungspraxis in der öffentlichen Verwaltung Bei Ausschreibungen greift der Staat gerne auf Verbände zurück
Kurz vor der Sommerpause 2026 gibt der Haushaltsausschuss des Bundestages eine halbe Milliarde Euro für ein Laser-Waffensystem frei – ohne offene Ausschreibung und trotz preiswerterer Alternativen. In der öffentlichen Verwaltung sind Inhouse-Vergaben und Rahmenverträge ständiger Begleiter von Vergabeverfahren. Auch das Auslagern von Vergaben an Verbände und Konsortien zählt zum Repertoire.
Eigentlich schien die Sache erledigt. Der Haushaltsausschuss des Bundestags hatte Anfang 2026 noch vehement auf die Bremse getreten, als es um die geplante Anschaffung eines neuen Laserkanonen-Systems zur Drohnenabwehr für die Bundeswehr ging. Zu teuer, zu viele ungelöste technische Fragen und vor allem kein offener Wettbewerb, lautete das harte Urteil der Parlamentarier.
Doch im Juli, unmittelbar vor der parlamentarischen Sommerpause, ist aus dem anfänglichen Abwarten eine Entscheidung erwachsen. Knapp eine halbe Milliarde Euro darf das Verteidigungsministerium nun ausgeben, um die Waffe zu bestellen. Den Zuschlag erhält ein in diesem Jahr eigens für diesen Zweck gegründetes Konsortium, bestehend aus dem Düsseldorfer Rüstungskonzern Rheinmetall und dem bayerischen Ableger des Unternehmens MBDA.
Melden Sie sich an oder registrieren Sie sich und lesen Sie weiter
Um diesen Artikel vollständig lesen zu können, müssen Sie registriert sein. Die kostenlose Registrierung bietet Ihnen Zugang zu exklusiven Fachinformationen.
Sie haben bereits ein Konto? Hier einloggen