Sommersitzung des IT-Planungsrats in Berlin Bayern unterstützt Grundgesetzänderung zur OZG-Umsetzung
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Trotz Booster, die OZG-Umsetzung kommt nicht so recht in Schwung. Nun überrascht Bayern mit einem Vorschlag zum weiteren Ausbau. Und auch der IT-Planungsrat treibt den Ausbau von OZG-Diensten voran.

Der IT-Planungsrat hat auf seiner heutigen Sommersitzung einige wichtige Beschlüsse zur OZG-Umsetzung und zur weiteren Verwaltungsdigitalisierung gefasst. Dazu erklärte Bundes-CIO Dr. Markus Richter: „Wir als IT-Planungsrat haben verstanden, dass die Digitalisierung der Verwaltungsleistungen eine fortdauernde Aufgabe ist, für die Bund, Länder und Kommunen gemeinsam immer wieder neue Lösungen finden müssen. Das ist für die Zukunft unseres Landes nötig und dafür haben wir im IT-Planungsrat neue Wege gefunden.“
Ein Dienstleister für den Föderalstaat: der digitale Marktplatz und FIT-Store
Einen entscheidenden neuen Ansatz soll dazu der Aufbau eines elektronischen Marktplatzes durch die Genossenschaft von IT-Dienstleistern aus Bund und Ländern „govdigital eG“ leisten. Der Marktplatz soll künftig Dienstleistungen für die Nachnutzung der EfA-Leistungen zur Verfügung stellen.
Auch Kommunen sollen dann über govdigital eG die vom Bund oder einzelnen Ländern entwickelten Online-EfA-Dienste beziehen können. Mit dem vom IT-Planungsrat verabschiedeten Fortschrittsbericht wird der Marktplatz nun in den Produktivbetrieb überführt. Hier können Sie einen ersten Blick auf den Marktplatz werfen.
Flankierend werden künftig in dem von der FITKO (Föderale IT-Kooperation) betreuten FIT-Store Online-Dienste zu standardisierten Vertragsbedingungen zur Nachnutzung angeboten. Perspektivisch sollen Marktplatz und FIT-Store der gesamten Öffentlichen Verwaltung zur Verfügung stehen.
Dazu Dr. Annette Schmidt, Präsidentin der FITKO: „Wenn wir betriebsbereite digitale Verwaltungsleistungen schnell in die Fläche bringen möchten, ist es folgerichtig, dass der digitale Marktplatz mit dem FIT-Store öffnet und dort alle für die Nachnutzung geeigneten Leistungen bereitgestellt werden. Und dies unabhängig davon, ob sie im Rahmen der OZG-Umsetzung entwickelt wurden oder nicht.“
Aber auch mit dem Marktplatz wird die OZG-Umsetzung in diesem Jahr nur einem geringen Teil abgeschlossen werden. Bayerns Digitalministerin Judith Gerlach hat daher am Rande der Sitzung des IT-Planungsrates die Forderung verlauten lassen, sie habe beim Bund ihre Forderung nach einer Aufstockung der finanziellen Mittel für eine beschleunigte Verwaltungsdigitalisierung durchgesetzt. Auf Betreiben von Bayern finanziere das Bundesinnenministerium jetzt die flächendeckende Umsetzung besonders wichtiger Verwaltungsleistungen auch für das Jahr 2023.
Allerdings dürfte es sich dabei um Mittel handeln, die der Bund aus dem Topf des Konjunkturpakets ohnehin bereits freigegeben hatte (siehe dazu auch das Interview mit Bundes-CIO Markus Richter in der kommenden Ausgabe der eGovernment Computing).
Zu den besonders wichtigen Verwaltungsleistungen zählen beispielsweise die Ummeldung einer Wohnadresse oder die An- und Abmeldung eines Autos. Diese sollen nun schneller flächendeckend digital zur Verfügung stehen.
Am Rande der aktuell stattfindenden Sitzung des IT-Planungsrats von Bund und Ländern in Berlin forderte Gerlach gleichzeitig mehr Tempo bei der Umsetzung.
Hintergrund der Forderung der Ministerin ist die aktuelle Debatte um das Onlinezugangsgesetz (OZG). Mit der Priorisierung wichtiger Leistungen (OZG-Booster) soll dabei die Geschwindigkeit der flächendeckenden Umsetzung erhöht werden. Bislang sei die Finanzierung, so Gerlach, nur bis Ende 2022 zugesagt gewesen.
Zur weiteren OZG-Umsetzung fordert Gerlach zudem den Abbau bürokratischer Hürden. So sollte der Bund künftig Finanzhilfen für gesamtstaatlich besonders bedeutsame Investitionen von Ländern und Kommunen bereitstellen können. Das ist derzeit aufgrund der föderalen Zuständigkeiten nicht möglich. Für die Finanzierung der OZG-Umsetzung in den Ländern sind ausschließlich die Bundesländer selbst zuständig. Gerlach betont: „Bayern ist gern bereit, eine erforderliche Änderung des Grundgesetzes mitzutragen.“
Im Februar hatte Bayern in einem Positionspapier auf eine Weiterentwicklung des Onlinezugangsgesetzes gedrängt. Dieser Forderung hatten sich acht weitere Bundesländer angeschlossen. In einem gemeinsamen Papier von Bayern, Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Berlin, Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Thüringen an den Bund hatten die Länder dabei fünf Punkte festgeschrieben, die für sie essenziell sind. Unter anderem forderten sie eine qualitative Weiterentwicklung des OZG sowie eine effizientere und transparentere Steuerung und Finanzierung.
Technische Architektur der Registermodernisierung nimmt weiter Gestalt an
Der IT-Planungsrat hat wiederum hat Fortschritte bei der Registermodernisierung zu vermelden. Hintergrund: Wenn Bürgerinnen und Bürger oder Unternehmen ihre Verwaltungsleistungen online beantragen, müssen sie dafür häufig Urkunden oder andere Nachweise einreichen. Künftig soll die Verwaltung selbst diese notwendigen Informationen ermitteln. Ein Großteil der Informationen liegt in den Registern der Verwaltung schließlich bereits vor. Der IT-Planungsrat verfolgt mit der Registermodernisierung das Ziel, diesen automatischen Nachweisaustausch zu ermöglichen.
Damit sich die Verwaltung Informationen beziehungsweise Nachweise einholen kann, muss zunächst eine interne Infrastruktur geschaffen werden. Nach einem ersten Zielbild von 2021 hat der IT-Planungsrat nun wesentliche Richtungsvorschläge beraten und angenommen. Dazu gehören u.a. die Schaffung der Komponente „Registerdatennavigation“.
Die Registerdatennavigation soll dafür sorgen, dass Nachweise auch bei den zuständigen dezentralen Registern abgerufen werden können. Am Beispiel der Geburtsurkunde heißt das: Eine Bürgerin beantragt bei einem Amt eine Leistung, bei der auch ihre Geburtsurkunde benötigt wird. Die Registerdatennavigation wird das zuständige Geburtsregister ermitteln.
Der Nachweis kann dann beim Geburtsregister des Geburtsorts der Bürgerin abgerufen werden – und nicht etwa beim Geburtsregister im Nachbarort. Die FITKO soll die Registerdatennavigation umsetzen.
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