Sondersitzung des IT-Planungsrates zum Konjunkturpaket 3 Milliarden Euro für die OZG-Umsetzung

Autor Manfred Klein

In einer Sondersitzung hat der IT-Planungsrat sich heute über den Weg verständigt, wie die zusätzlichen 3 Milliarden Euro des Bundes aus dem Konjunkturpaket in die Digitalisierung der Verwaltung in ganz Deutschland investieren werden sollen.

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In einer Sondersitzung hat der IT-Planungsrat über die Verwendung der Mittel aus dem Konjunkturpaket beschlossen
In einer Sondersitzung hat der IT-Planungsrat über die Verwendung der Mittel aus dem Konjunkturpaket beschlossen
(© zhu difeng – stock.adobe.com)

Ziel ist es, dass Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen ihre Behördengänge online erledigen können. So sieht es das Onlinezu-gangsgesetz (OZG) vor. Der IT-Planungsrat hat sich unter Leitung von Staatssekretär und Bundes-CIO Dr. Markus Richter auf folgende Schritte verständigt:

  • 1. Die OZG-Leistungen werden nach dem Prinzip „Einer für Alle“ umgesetzt. Dies beschleunigt eine ressourcenschonende flächendeckende OZG-Umsetzung.
  • 2. Die Digitalisierung der Verwaltungsleistungen folgt sechs Prinzipien „Relevanz“, „Nutzerfreundlichkeit, „Geschwindigkeit“, „Einer für Alle/Wirtschaftlichkeit“, „Innovation und nachhaltige technische Qualität“, „Offene Standards und Open Source“.
  • 3. Bereits etablierte und leistungsfähige Arbeitsstrukturen werden genutzt. Task Forces klären den rechtlichen und technischen Rahmen.
  • 4. Ergänzend zur finanziellen Unterstützung des Bundes aus dem Konjunkturprogramm stellen die Länder die fachlichen Ressourcen und die notwendigen Kapazitäten der IT-Dienstleister bereit.
  • 5. Die Länder tragen dafür Sorge, dass die Kommunen zur Umsetzung hinreichend unterstützt werden.

Der Staatssekretär im BMI, Bundes-CIO und diesjähriger Vorsitzender des IT-Planungsrates, Markus Richter, erklärte dazu: „Das Konjunkturpaket gibt uns die Chance, unsere Vision der digitalen Verwaltung trotz eines äußerst ambitionierten Zeitplans Wirklichkeit werden zu lassen. Wir handeln entschlossen, gemeinsam und koordiniert, damit – egal wo und wann – jede Verwaltungsleistung nutzerfreundlich und mit nur wenigen Klicks online zur Verfügung gestellt werden kann. „Einer für Alle“ ist der Schlüssel zum Erfolg.“

Bundes-CIO Markus Richter setzt bei der OZG-Umsetzung auf die Kraft des „Einer für alle“-Prinzips
Bundes-CIO Markus Richter setzt bei der OZG-Umsetzung auf die Kraft des „Einer für alle“-Prinzips
(© Henning Schacht)

Alle Maßnahmen, die im Zuge des Konjunkturprogramms beschlossen werden, sind an die Umsetzung des „Einer für Alle“-Prinzips gebunden. „Einer für Alle“ bedeutet, dass ein Land oder eine Allianz aus mehreren Ländern eine Leistung zentral entwickelt und betreibt – und diese anschließend anderen Länder und Kommunen zur Verfügung stellt, die den Dienst dann geringfügig lokal anpassen können.

Doch genau hier könnte es Probleme geben. Denn wenn es bei den „geringfügigen lokalen Anpassungen“ bleiben soll, müssen auch die Verwaltungsvorschriften entsprechend harmonisiert werden.

Thüringen hatte zudem im Vorfeld gefordert, alle nach dem Prinzip des Einer-für-alle entwickelten Anwendunge als Open Source zur Verfügung zu stellen.

Aus Thüringen hieß es dazu: „Mit dem Anstieg an Software-Entwicklungen nach dem gemeinsamen Architekturkonzept („Einer-für-Alle/Viele“) im Zuge der OZG-Umsetzung stellt sich für Thüringer Verwaltungsexperten die Frage nach der Abhängigkeit der Verwaltungen von der hier eingesetzten Software und den Herstellern. Zudem ergeben sich nicht absehbare finanzielle Risiken. Jedes Land müsste Lizenzen erwerben, Schnittstellen bereitstellen, neue Schnittstellen zu eigenen Verfahren herstellen. Die Betriebs- und Weiterentwicklungskosten sind unklar.“

Der Thüringer CIO und Finanzstaatssekretär Hartmut Schubert warnte gar vor „nicht abzuschätzende Folgekosten“. Der im Haushaltsrecht verankerte Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit werde ausgehebelt.

Schubert weiter: „Einer produziert und verdient, alle müssen kaufen und bezahlen, das ist nicht die Zukunft des Efa-Prinzips, wie ich sie mir vorstelle. Der Hersteller kann als OZG-Leistungs-Monopolist Kosten selbst bestimmen. Das ist ein nicht hinzunehmendes Preisdiktat. Das schränkt die Eigenentwicklungen von Verwaltungssoftware massiv ein. Im schlimmsten Fall, gibt es für Verwaltungen keinen Weg mehr aus dieser Abhängigkeit. Per Knopfdruck könnten Verwaltungen lahm gelegt werden.“

Es gibt also noch genügend Stolpersteine auf dem Weg zur OZG-Umsetzung.

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