Definitionen Was ist das Single Digital Gateway (SDG)?
Mit dem Single Digital Gateway (SDG) soll gemäß Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates im September 2018 in den kommenden fünf Jahren ein einheitliches digitales Zugangstor zu den Verwaltungsleistungen der Europäischen Union (EU) und der Mitgliedstaaten eingerichtet werden. Dazu wird die bereits bestehende digitale EU-Plattform „Your Europe“ aus- und umgebaut.
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Der IT-Planungsrat definiert das Single Digital Gateway auf seinen Seiten so: „Mittels des SDG sollen Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen nutzerfreundlich online Zugriff auf Informationen, Verfahren und Hilfs- und Problemlösungsdienste in allen EU-Mitgliedstaaten erhalten. Zudem sollen 21 ausgewählte Verwaltungsverfahren grenzüberschreitend in allen Mitgliedstaaten für EU-Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen so bereitgestellt werden, dass sie vollständig medienbruchfrei online abgewickelt werden können.“
Allerdings erfordert das geplante SDG eine intelligente Verlinkung der nationalen Portale der EU-Mitgliedstaaten mit dem europäischen Zugangstor bis Ende 2020. Dies umfasst u. a. die Anbindung an eine von der KOM zu definierende und bereitzustellende Nutzerschnittstelle, die eine gezielte Suche in allen Sprachen der EU-Mitgliedstaaten ermöglichen und die Nutzer direkt auf die relevanten Webseiten der nationalen Portale routen soll.
Die EU nimmt mit der Verordnung zum SDG die deutschen Behörden aller föderalen Ebenen in die Pflicht, die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung effektiv voranzutreiben. Die zeitgleiche Umsetzung des OZG in Deutschland unterstützt jedoch die Behörden bei der Erfüllung der europäischen Vorgaben. SDG und OZG gehen Hand in Hand.
Synergieeffekte dank OZG-Umsetzung
Der Großteil der Anforderungen gemäß EU-Verordnung zum SDG wird im Rahmen der OZG-Umsetzung mit den Vorhaben Portalverbund und Digitalisierungsprogramm erfüllt.
Indem das SDG mit dem Portalverbund verlinkt wird, erhalten Verwaltungsverfahren und -dienste, die über den Portalverbund zugänglich sind, eine EU-weite Sichtbarkeit und Abrufbarkeit, die mit gängigen kommerziellen Suchmaschinen nur unter hohem finanziellem Aufwand erreichbar wären.
Die einzelnen Umsetzungserfordernisse der SDG-Verordnung fließen in die Digitalisierungsinitiativen zur OZG-Umsetzung ein. So können, z. B. die 21 vollständig online bereitzustellenden Schlüsselverwaltungsverfahren im Rahmen des gemeinsam von Bund und Ländern getragenen Digitalisierungsprogramms priorisiert vorangetrieben werden.
Die im Rahmen des SDG erforderlichen Hilfs- und Problemlösungsdienste sind auf Basis geltenden EU-Rechts bereits umgesetzt. Durch die Verlinkung mit dem Portalverbund erübrigt sich der Aufwand für regional- oder kommunalspezifische Lösungen, ohne diese grundsätzlich auszuschließen.
Die Details der Umsetzung eines EU-grenzüberschreitenden diskriminierungsfreien Zugriffs auf online Verfahren in Deutschland werden im Rahmen der aktuellen Entwicklung des Nutzerkontos des Bundes - im Einklang mit den Erfordernissen der eIDAS-Verordnung – geprüft und berücksichtigt.
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