Definitionen Was ist das elektronische Gerichtspostfach?
Als elektronisches Gerichtspostfach bezeichnet man eine Einrichtung, mit der zum Beispiel Schriftsätze und Klageschriften von Rechtsanwälten, Behörden, Unternehmen und Bürgern als elektronische Dokumente an ein Gericht geschickt werden können.
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Eingeführt wurde das elektronische Gerichtspostfach unter der Bezeichnung „Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach“ (EGVP), die auch heute noch gängig ist. Dabei handelt es sich um einen Standard, mit dem Gerichte und Behörden Nachrichten sicher und rechtsverbindlich übermitteln können, und zwar über das Online Services Computer Interface (OSCI) als Transportprotokoll. Als alternative Option kann im elektronischen Rechtsverkehr auch eine digitale Signatur verwendet werden.
Ursprünglich hatte die deutsche Justiz zum EGVP eine eigene Software entwickelt und unter dem Namen EGVP-Client kostenlos für jeden Bürger bereitgestellt. Das Programm basierte auf Java, wurde dann aber im Zuge von Änderungen beim elektronischen Rechtsverkehr zum 1. Januar 2016 eingestellt. Seit diesem Datum gibt es für Unternehmen, Behörden und Bürger vier andere Wege:
- 1. die Verwendung eines Drittproduktes, das eine offiziell Registrierung für den elektronischen Rechtsverkehr besitzt
- 2. die Nutzung selbst entwickelter Komponenten zum Senden und Empfangen
- 3. die Beantragung der so genannten EGVP-Enterprise-Lösung und deren Integration in eigene Fachsoftware (läuft allerdings nur auf Servern, nicht auf lokalen PC-Arbeitsplätzen)
- 4. die Verwendung spezifischer Lösungen von Fachherstellern oder zuständigen Rechenzentren.
Der EGVP-Bürgerclient wird ersetzt durch ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA), ein besonderes elektronisches Notarpostfach (beN) sowie ein besonderes Behörden-Postfach (beBPo).
Entwicklung der Software
Grundlage der EGVP-Software ist der OSCI-Client Governikus Communicator des Unternehmens Governikus. Die Software kommt bei der Bundesregierung sowie bei allen teilnehmenden Gerichten und Behörden in den einzelnen Bundesländern zum Einsatz. Anwälte, Notare, Unternehmen und andere Verfahrensbeteiligte können darüber Nachrichten übermitteln, zum Beispiel, wenn es um Mahn- und Insolvenzverfahren oder Fragen zum Handelsregister geht.
Ein Nachteil der Software war und ist die Tatsache, dass sie für eine rechtsverbindliche und sichere Kommunikation nur für Einzelnachrichten verwendet werden kann. Für einen Datenaustausch zwischen Fachverfahren oder gar eine Massenkommunikation ist das EGVP ungeeignet.
Zugangsvoraussetzungen
Nutzer des EGVP müssen ihre Dokumente grundsätzlich mit einer elektronischen Signatur versehen, für die eine Signaturkarte benötigt wird. Die Wahl des jeweiligen Anbieters steht frei, jedoch muss die Karte dem Industrial Signature Interoperability Standard - Mailtrust (ISIS-MTT) entsprechen.
Des Weiteren ist ein SSL-Zertifikat mit einer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung des Übermittlungsweges erforderlich, um das entsprechende Postfach freizuschalten.
Alternativer Zugang über De-Mail
Die elektronischen Postfächer der Gerichte können auch per De-Mail erreicht werden, sofern die Adresse dem Muster SAFE-ID Gericht@egvp.de-mail.de entspricht. Die jeweilige SAFE-ID findet man im Verzeichnisdienst eines EGVP-Clients.
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