Definitionen Was ist das elektronische Anwaltspostfach?
In Deutschland verfügt jeder zugelassene Anwalt über ein so genanntes besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA). Mit diesem System wird eine sichere Kommunikation zwischen Rechtsanwälten, Gerichten und anderen Justizbehörden ermöglicht.
Anbieter zum Thema

Eine passive Nutzungspflicht besteht bereits seit dem 1. Januar 2018 und ist in der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) in § 31a Abs. 6 festgelegt. Danach sind die Nutzer des beA gezwungen, die erforderliche Technik bereitzuhalten und regelmäßig zu kontrollieren, ob Mitteilungen oder Zustellungen eingegangen sind. Allerdings wurden kurz vor dem Start von externer Seite erhebliche Sicherheitslücken entdeckt, so dass das beA wieder abgeschaltet werden musste. Dadurch entstand eine Verzögerung bis zum 3. September 2018.
Die aktive Nutzungspflicht tritt je nach Bundesland spätestens am 1. Januar 2022 in Kraft. Ab diesem Datum sind bundesweit flächendeckend alle Rechtanwälte verpflichtet, ihre Dokumente an Gerichte elektronisch zu übersenden.
Ersatz für das EGVP
Das frühere, als elektronisches Gerichtspostfach (EGVP) bekannt gewordene Verfahren, das vom Unternehmen Governikus entwickelt wurde, wird durch das beA und andere elektronische Postfächer wie beispielsweise das elektronische Notarpostfach (beN) abgelöst. Zwar war es damals mit dem EGVP schon möglich, Schriftsätze und ähnliche Dokumente mit Gerichten und Behörden auszutauschen, doch durch die unterschiedliche Handhabung in den einzelnen Bundesländern ergaben sich in der Praxis erhebliche Hindernisse. Mit dem beA ist die Rechtslage nun im gesamten Bundesgebiet vereinheitlicht worden.
Zweck des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs
Das beA erfüllt - wenn vollständig und überall in Kraft getreten - folgende Aufgaben:
- 1. Alle deutschen Gerichte sind darüber erreichbar und nehmen am elektronischen Rechtsverkehr teil.
- 2. Auf umgekehrtem Wege können die Gerichte und sonstigen Behörden ihre Postzustellungen über das beA abwickeln und Schriftsätze an Rechtsanwälte senden. Über die jetzige passive Nutzungspflicht müssen die Anwälte die Zustellungen zur Kenntnis nehmen, mit der kommenden aktiven Nutzungspflicht müssen sie auch ihre eigenen Dokumente elektronisch übermitteln.
- 3. Neben der Kommunikation zwischen Anwälten und Justizeinrichtungen dient das beA zusätzlich dem Austausch von Dokumenten innerhalb der Anwaltschaft.
Zugriff auf das beA
Der Aufruf des elektronischen Anwaltspostfachs kann entweder ohne besondere Installation über einen Browser oder über eine spezielle Schnittstelle in der Kanzlei-Software erfolgen. Für die Anmeldung ist eine Sicherheitskarte mit dazugehöriger PIN erforderlich. Außerdem benötigt der Nutzer ein Kartenlesegerät mit Nummernblock, das über eine Zulassung für die Erstellung einer qualifizierten elektronischen Signatur verfügt. Zu beachten ist noch, dass die Kanzlei-Software durch das beA nicht ersetzt wird.
(ID:46011268)