Justizvollzug Thüringen digitalisiert als erstes Bundesland die Gefangenenpersonalakten
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Thüringen hat die Pilotphase erfolgreich abgeschlossen: Am 30. September führte das Bundesland als erstes die elektronische Gefangenenpersonalakte (eGPA) ein. Statt Informationen mühsam in verschiedenen Aktenbestandteilen zusammenzutragen, stehen diese dort nun gebündelt und digital zur Verfügung.
Die Kommunikation zwischen Behörden ist häufig aufwendig und insbesondere im Justizvollzug mit Herausforderungen verbunden. Große Papiermengen und rechtliche Vorgaben erschweren die Aktenverwaltung und die Suche nach relevanten Informationen. Elektronische Gefangenenpersonalakten (eGPA) sollen Abhilfe schaffen: Sie ermöglichen den zentralen Zugriff auf Informationen von verschiedenen Standorten aus und sollen länderübergreifend die Zusammenarbeit zwischen Justizvollzugsanstalten erleichtern. Informationen über Gefangene können dadurch zwischen Gefängnissen, Gerichten und anderen Institutionen ausgetauscht werden.
Nach Angaben des Ministeriums für Justiz, Migration und Verbraucherschutz in Thüringen hat es der Freistaat nun als erstes Bundesland geschafft, eine selbst entwickelte elektronische Gefangenenpersonalakte produktiv in Betrieb zu nehmen, welche seit dem 30. September 2026 zur Verfügung steht.
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