Thomas Kuckelkorn von der BCT Deutschland GmH empfiehlt einen cloudbasierten Dienst zur Abwicklung von eRechnungen (© Andrey Popov - stock.adobe.com)
Fristen, Hintergründe und Chancen

Die eRechnung kommt! Was tun?

Deutschland rückt dem Ziel einer standardisierten digitalen Arbeitswelt ein wichtiges Stück näher. Denn die letzte Frist für die Umsetzung der eRechnungsverordnung (ERechV) steht kurz bevor: Ab dem 27. November 2020 dürfen öffentliche Auftraggeber – bis auf wenige Ausnahmen – nur noch sogenannte eRechnungen annehmen. Für manche Dienstleister ist die Umstellungspflicht ein alter Hut. Doch für die meisten besteht dringender Handlungsbedarf. Ein Gastbeitrag von Thomas Kuckelkorn von BCT.

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Das Ende des Papierchaos

Digitaler Workflow – oder der Weg vom Scanner zur echten Digitalisierung

Kommunen, Länder, Bund und EU – sie sind gefordert, durchgängige digitale Prozesse zu schaffen, damit alle relevanten Teilnehmer in einem Ökosystem zusammenarbeiten können. Für die Mitarbeitenden der öffentlichen Verwaltung aber auch für die, die Leistungen beantragen oder empfangen, ist wichtig, dass eine solche Lösung einfach, flexibel, intuitiv zu bedienen und sicher ist.

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