eGovernment und eBusiness mit dem nPA

Neuer Personalausweis: Erste Ergebnisse aus der Praxis

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Wie bereits erwähnt hat das BVA Ende November 50 Anträge auf Berechtigungszertifikate positiv beschieden. Dazu gehören:

  • Bürgerdienste der Stadt Hagen und der Stadt Münster,
  • die deutsche Rentenversicherung mit dem Zugang zum persönlichen Rentenkonto,
  • Versicherungen wie die Allianz, die Cosmos Lebensversicherung, die Gothaer, die Hannoversche Lebensversicherung, die HUK 24, die LVM und die Provinzial Rheinland,
  • die DATEV mit Identity- und Accessmanagement,
  • die Kfz-Zulassung der Tönjes Holding,
  • die SCHUFA Selbstauskunft,
  • die elektronische Steuererklärung ELSTER,
  • die sozialen Netzwerke von VZNet: StudiVZ, SchuelerVZ und MeinVZ,
  • die deutsche Kreditbank und die Sparkasse Jena-Saale-Holzland hinsichtlich der Online-Kontoeröffnung,
  • die Bundesagentur für Arbeit (Beantragung von Kindergeld),
  • und viele mehr.

Einen vollständigen und jederzeit aktuellen Überblick finden Sie unter www.personalausweisportal.de/berechtigungen.

In den nächsten Wochen dürfte daher der Großteil dieser Anwendungen mit einer Nutzungsmöglichkeit für den neuen Personalausweis im Netz zu finden sein.

Auch unter den Gesichtspunkten der Wirtschaftlichkeit ist eine Integration des Personalausweises sinnvoll. Durch die sichere und durch das BSI zertifizierte und staatlich garantierte Infrastruktur ergeben sich künftig erhebliche Vorteile und Einsparpotenziale. Die vielen individuellen Lösungsansätze für die datensparsame und sichere Verarbeitung personenbezogener Daten können nunmehr durch einen bundesweiten Standard ersetzt werden. Dies wirkt sich in den Investitionsvorhaben deutlich kostensenkend aus.

Weiterentwicklung des rechtlichen Rahmens

Auch wenn zahlreiche E-Government- und E-Business-Anwendungen bereits eine Nutzung des Personalausweises vorsehen, besteht dennoch Optimierungspotenzial. Viele Formulare müssen immer noch vom Bürger ausgedruckt und mit der Post an die Behörde oder das Unternehmen übersandt werden, da eine handschriftliche Willenserklärung in Form der eigenhändigen Unterschrift erforderlich ist. Die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises und die nachladbare qualifizierte elektronische Signatur bieten hierfür eine standardisierte und medienbruchfreie Alternative, sofern die erforderlichen Rechtsanpassungen vorgenommen werden. Hier ist der Gesetzgeber selbst gefordert, Hürden für den Einsatz des neuen Personalausweises abzubauen, um einen Beitrag zum Bürokratieabbau, einer bürgernäheren sowie kosteneffizienten Verwaltung und zur Verfahrensvereinfachung zu ermöglichen. Wichtigster Bestandteil von Gesetzesanpassungen müssen der Abbau von Schriftformerfordernissen und die Fachgesetz übergreifende Anerkennung des elektronischen Identitätsnachweises mittels Online-Ausweisfunktion sein. Der Erfolg des neuen Ausweises ist also auch davon abhängig, dass zahlreiche Dienstanbieter aus Verwaltung und Wirtschaft die Online-Ausweisfunktion sowie die qualifizierte elektronische Signaturfunktion bei entsprechender rechtlicher Würdigung auch tatsächlich einbinden können.

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