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Beispiele erfolgreicher Integration
Das Bundesministerium des Innern (BMI) hat von Anfang 2009 bis zur Einführung des neuen Personalausweises am 1. November 2010 mit vielen Partnern einen Anwendungstest durchgeführt. Ein zentrales Thema dieses Anwendungstests war der Einsatz der Online-Ausweisfunktion. Ziel war die Entwicklung von Diensten und Nutzungsmöglichkeiten für den neuen Personalausweis im Internet und an Automaten.
231 Behörden und Unternehmen beteiligten sich am Anwendungstest, der über das „Kompetenzzentrum neuer Personalausweis“ koordiniert wurde. Die Szenarien der getesteten Fachanwendungen stammten dabei aus den Bereichen E-Government, E-Business, E-Finance, Kfz-Ummeldung, Online-Banking, Verwaltungsportale oder mobiler Einsatz des neuen Personalausweises. Die am Anwendungstest beteiligten Dienstanbieter hatten die Möglichkeit, jeweils bis zu 100 Testpersonen für die Prüfung ihrer Dienste zur Online-Ausweisfunktion anzumelden. So wurden die Funktionen des neuen Personalausweises durch rund 2.000 Testteilnehmer intensiv qualitätsgesichert.
Das Interesse sowohl der Privatwirtschaft als auch der öffentlich-rechtlichen Dienstleister ist weiterhin groß. Auf der Messe Moderner Staat am Stand des Landes Berlin wurde die Online-Anmeldung eines Fahrzeugs mit dem neuen Personalausweises live demonstriert. Der Vorteil: nach Abschluss des Kaufvertrages meldet der Autokäufer über die Online-Ausweisfunktion direkt im Autohaus sein neues Fahrzeug bei der Kfz-Zulassungsstelle an, erhält sein Kennzeichen und spart sich den Weg zur Behörde.
Ein weiteres Beispiel für die Praxisrelevanz des „Neuen“ in Hinsicht auf den Datenschutz ist das sprunghaft wachsende Marktsegment der sozialen Netzwerke. Dort profitiert man von der Einsatzmöglichkeit der Online-Ausweisfunktion als pseudonymer Zugang. Nach der Erstregistrierung kann sich der Ausweisinhaber dort fortan unter einem Pseudonym anmelden, ohne persönliche Daten zu übermitteln. Dafür generiert der Ausweis ein spezifisches Merkmal, anhand dessen der Nutzer bei jeder späteren Anmeldung wiedererkannt wird. Eine Verbindung zu anderen Diensten, die auch mit dem Personalausweis genutzt werden, kann aufgrund dieses Merkmals jedoch nicht hergestellt werden. Das ist datenschutzrechtlich ein Novum und Alleinstellungsmerkmal, das derzeit nur der neue Personalausweis bietet.
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