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Kommunale Plattformen
Die Rolle des KBA-Portals wird in vielen Zulassungsstellen derzeit noch überinterpretiert. Zwar ist es der Plan, dass der Halter bei der Abmeldung seine TANs im KBA-Portal eingibt. Das Fahrzeug wird dadurch identifiziert und der Vorgang an die zuständige Kommune übermittelt. Diese nimmt aber dann die eigentliche zulassungsrechtliche Abmeldung vor und erhebt folglich auch die Abmeldegebühr – daran ändert sich also für die Kommune nichts.
Da es aber auch bei den meisten Kommunen und Rechenzentren Webportale gibt, wird derzeit die Möglichkeit diskutiert, auch auf diesen Web-Plattformen die Abmeldung durchführen zu können. Ob und wie dann der Bürger die Online-Abmeldung durchführen kann, wird sich im Laufe des nächsten Jahres entscheiden. Eine Erleichterung für den einzelnen wird es aber immer sein.
Skeptiker können beruhigt sein
Kollegen aus anderen Städten und Landkreisen, die der internetbasierten Abmeldung aus organisatorischen Gründen skeptisch gegenüberstehen, kann Ralph Aubele vor dem Hintergrund seiner Erfahrungen beruhigen. Durch Einführung der Online-Abmeldung mit TAN-Nummern wird eine schon immer gewünschte Siegelplaketten-Verwaltung verwirklicht. Die AKDB hat verschiedene Funktionen zur digitalen Siegelverwaltung über die Druckstücknummer programmiert. Jedes Klebesiegel kann ferner mit einem Zustand versehen werden: „neu“, „neu geklebt“ oder auch „entwertet“. Die Zustände lassen sich überwachen.
Verschiedene Organisationsformen der Siegelverwaltung sind in der Software programmiert, sodass die Abmeldung für die Siegelverwaltung einfacher wird.
„Der gesetzliche Rahmen sagt bloß: Die Siegel-TAN-Freilegung mit Sicherheits-Code ist einzusetzen, aber wie man das gestaltet, ist nicht weiter definiert“, so Raph Aubele, „die technischen Verfahren dafür sind mittlerweile so ausgereift, dass niemand größere Bedenken dagegen haben muss.“
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