Online-Verwaltungsleistungen? Ja bitte! Aber nur, wenn sie nutzerfreundlich sind. Denn nur Dienste, die für Bürgerinnen und Bürger verständlich sind, werden auch wirklich genutzt. Um auswerten zu können, wie häufig Leistungen genutzt werden, hat der Bund ein Tool entwickelt.
Nur wenn ein Dienst nutzerfreundlich ist, wird er von den Bürgerinnen und Bürgern auch wirklich genutzt.
Die Nutzungsfreundlichkeit und die Nutzungshäufigkeit digitaler Verwaltungsleistungen sind zwei unweigerlich zusammenhängende Faktoren – schließlich nutzen weniger Bürgerinnen und Bürger einen Dienst, den sie nicht verstehen oder der in der Anwendung zu kompliziert ist. Dass es so also nicht nur auf die Verfügbarkeit von Leistungen ankommt, sondern dass auch die Information, wie häufig sie letztlich wirklich genutzt werden, von Bedeutung ist, hat der IT-Planungsrat bereits in einem Beschluss im Juli festgestellt.
Ziel war deshalb die Entwicklung einer Plattform, auf der die Nutzungsdaten der jeweiligen Leistungen aufgelistet werden. Nach einer Pilotierung im ersten Halbjahr steht nun die vom Bund entwickelte und betriebene Zentrale Statistik-Komponente (ZSK) bereit.
Die Zentrale Statistik-Komponente (ZSK)
Um einen möglichst weitreichenden Überblick über die Nutzungshäufigkeit der Onlineservices zu erhalten, hatte der IT-Planungsrat nach seinem Beschluss Bund und Länder darum gebeten, die nicht-personenbezogenen Nutzungsdaten aller derjenigen Verwaltungsleistungen bereitstellen, deren Regelungskompetenz beim Bund liegt. Zusätzlich konnten auch Länder und Kommunen die Nutzungsdaten für diejenigen Leistungen beitragen, die auf Grundlage ihrer eigenen Regelungskompetenz erstellt wurden.
Die ZSK erfasst diese Daten systemisch und nutzt die Transaktionszahl eines Online-Services, also die Anzahl an initialen Antragstellungen, Anzeigen oder Meldungen über einen Onlinedienst an eine Behörde, als zentralen Indikator und kann diesen dabei bis auf Kreisebene aufschlüsseln.
Berechtigte Nutzerinnen und Nutzer erhalten mit der Zentralen Statistik-Komponente eine Möglichkeit, sich die Werte grafisch darstellen zu lassen, sie monatlich, quartalsweise oder jährlich auszuwerten und Zeiträume, Portale oder Regionen zu vergleichen.
Priorisierung und Anbindung der Services
Da sehr viele URLs zu den 484 OZG-Leistungen im Portalverbund Online-Gateway (PVOG), das die Verwaltungsportale des Bundes und der Länder ermöglicht, existieren, wurden die Services unterschiedlich entsprechend der fünf Kriterien
Programmbezug,
Flächendeckung,
Transaktionsstärke,
politische Bedeutung sowie
Regelungs- und Vollzugsebene
priorisiert, um zuständige Behörden zielgerichtet hinsichtlich ihrer Anbindung an die ZSK anzusprechen. Dennoch fordert der IT-Planungsrat alle zuständigen Stellen unabhängig ihrer Priorisierung auf, sich an das ZSK anzubinden.
Die Anbindung der Services erfolgt dabei über Systeme wie etwa die Open-Source-Webanalytik-Plattform Matomo. Derzeit läuft außerdem eine Testphase, in der die Datenanlieferung automatisiert über eine externe Schnittstelle erfolgt. Über die ZSK-Benutzeroberfläche können die Daten zudem als CSV-Datei oder manuell über ein Formular erfasst werden. Bislang sind so zwölf Onlineservices sowie das Verwaltungsportal des Bundes mit bisher 19 Diensten an die ZSK angebunden (Stand: 1. Oktober). Die Anbindung weiterer Dienste soll sukzessive erfolgen. Auch die ZSK-Info-Website sowie ein umfassendes Informationspaket für die Anbindung, bestehend aus Anleitungen zur Nutzung und zu den technischen Schnittstellen, sollen fortlaufend optimiert werden.
Zudem ergänzt der Normenkontrollrat, dass auch Nutzungsdaten aus Typ-4/5-Leistungen von der ZSK abgebildet werden können und so auch hier entsprechende Behörden dazu eingeladen sind, sich an die ZSK anzubinden. Bislang sind, gemessen an der Gesamtheit aller verfügbaren Online-Services, nur sehr wenige Dienste an die Zentrale Statistik-Komponente angebunden, und einige Dienste liefern Daten nur unvollständig oder unregelmäßig. Um zu einem Gesamtbild der Nutzung elektronischer Verwaltungsleistungen in Deutschland zu gelangen, betont der Rat deshalb, dass alle Länder und Kommunen eingeladen sind, durch die Bereitstellung von Daten zu mehr Verwaltungsleistungen beizutragen.
Stand: 08.12.2025
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel IT-Medien GmbH, Max-Josef-Metzger-Straße 21, 86157 Augsburg, einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von Newslettern und Werbung nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Meine Einwilligung umfasst zudem die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse und Telefonnummer für den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern wie z.B. LinkedIN, Google und Meta. Hierfür darf die Vogel Communications Group die genannten Daten gehasht an Werbepartner übermitteln, die diese Daten dann nutzen, um feststellen zu können, ob ich ebenfalls Mitglied auf den besagten Werbepartnerportalen bin. Die Vogel Communications Group nutzt diese Funktion zu Zwecken des Retargeting (Upselling, Crossselling und Kundenbindung), der Generierung von sog. Lookalike Audiences zur Neukundengewinnung und als Ausschlussgrundlage für laufende Werbekampagnen. Weitere Informationen kann ich dem Abschnitt „Datenabgleich zu Marketingzwecken“ in der Datenschutzerklärung entnehmen.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden. Dies gilt nicht für den Datenabgleich zu Marketingzwecken.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://contact.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung.