Definition Was ist der IT-Planungsrat?
Der IT-Planungsrat verfolgt das Ziel, die IT-Infrastruktur des Bundes und der Länder umfassend zu verbessern. Dazu gehört eine Koordination zwischen allen Beteiligten, um eine Standardisierung herbeizuführen.
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Das föderale System in Deutschland kann zu Effizienzverlusten führen, das zeigte sich über viele Jahre in der staatlichen IT-Infrastruktur. Der Bund und die Länder initiierten zahlreiche unterschiedliche Projekte, um die Verwaltung zu digitalisieren. Dadurch entstanden unnötig hohe Entwicklungskosten. Teilweise scheiterten diese Projekte auch oder sie waren mit den Systemen anderer Länder beziehungsweise des Bundes nicht kompatibel.
Deshalb verabschiedete der Gesetzgeber 2010 den IT-Staatsvertrag, der eine intensive Zusammenarbeit zwischen dem Bund und den Ländern vorsieht. Die zentrale Neuerung durch diesen Staatsvertrag war die Einrichtung des IT-Planungsrats.
Aufgaben des IT-Planungsrats
Eine wesentliche Aufgabe ist die Vereinheitlichung. Die Vertreter einigen sich insbesondere auf IT-Interoperabilitäts- und Sicherheitsstandards. Zugleich steuern und koordinieren sie sämtliche weitere Aspekte, die im Zusammenhang mit der staatlichen IT-Infrastruktur stehen. Eines von vielen Beispielen ist die Digitalisierung des Asylverfahrens. Beim Datenportal GovData und dem Behördenfinder Deutschland handelt es sich um weitere Projekte. Grundsätzlich verfolgt der Planungsrat zwei Ziele:
Digitalisierung zugunsten der Bürger und der Unternehmen: Digitale Angebote sollen unter anderem den Austausch mit den Behörden erleichtern.
Bessere Vernetzung der Behörden untereinander: Nur kompatible Systeme oder dieselben Systeme gewährleisten eine reibungslose Kooperation zwischen den staatlichen Ebenen.
IT-Planungsrat: Die Zusammensetzung
Jedes Bundesland darf einen Vertreter für den IT-Planungsrat benennen. Die meisten Länder senden einen hochrangigen Beamten aus dem Finanzministerium, zum Beispiel den Staatssekretär. Andere beauftragen Beamte aus dem Innenministerium oder der Staatskanzlei. Das liegt in der Entscheidungshoheit der Länder. Auf der Seite des Bundes nehmen ein Staatssekretär im Innenministerium sowie der Bundesbeauftragte für Datenschutz teil.
Der Planungsrat bezieht auch die kommunale Ebene ein, die bei Verwaltungsfragen eine wichtige Rolle spielt. Alle drei bedeutenden bundesdeutschen Zusammenschlüsse sind vertreten: der Deutsche Städtetag, der Deutsche Landkreistag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund.
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