Elektronische Signatur macht Nachweisführung im Abfallwesen rechtsgültig eGovernment für den Wertstoffkreislauf
Bald ist es so weit und es ist kein Scherz: Bis zum 1. April 2010 müssen alle deutschen Entsorger und Einsammler eine eigene Infrastruktur für die elektronische Nachweisführung von überwachungsbedürftigen Abfällen vorweisen. Gleiches gilt für Erzeuger und Beförderer. Das Verfolgen der Abfallflüsse in der Entsorgungskette wird damit einfacher und sicherer.
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Nach Schätzungen der Industrie- und Handelskammer Leipzig sind rund 100.000 Unternehmen von der Neuregelung betroffen. Ab 1. Februar 2011 müssen außerdem alle die digitalen Dokumente rechtsgültig signieren können. Geeignete Lösungen hierzu gibt es bereits, unter anderem in der Justiz (Kasten: Mahnbescheid per elektronischer Signatur).
Modulare Lösung
Infraserv Höchst und das Recklinghäuser Unternehmen Infotech haben zum Beispiel für alle am Abfallkreislauf beteiligten Unternehmen gemeinsam ein modulares System zur elektronischen Nachweis- und Aktenführung entwickelt.
Die Nutzer erhalten mit ZEDAL exakt die Bausteine, die sie für ihre individuellen Betriebsabläufe benötigen. Die Lösung erfüllt neben sämtlichen Anforderungen der „Verordnung zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung“ auch spezifische landesrechtliche Vorschriften.
Neben den rechtlich geforderten Daten zur Vorab- und Verbleibskontrolle haben die am Abfallkreislauf beteiligten Firmen auch Zugriff auf digitale Akten. Hier legen sie bei Bedarf Dokumente in beliebigen Dateiformaten (Word, PowerPoint, PDF etc.) ab und bearbeiten sie gemeinsam mit anderen Unternehmen im sicheren virtuellen Raum. Auch Bevollmächtigte, Labore und weitere am Prozess beteiligte Stellen mit den entsprechenden Rechten können die Informationen abrufen und bearbeiten. Das System speichert die Versionen der Daten automatisch, sodass sich alle Änderungen transparent nachvollziehen lassen.
Die Nutzer greifen auf die Lösung über einen lokal installierten Client oder über ein Inter- oder Intranetportal zu. Nutzt ein Unternehmen bereits ein anderes System für das Nachweisverfahren, kann es die Lösung über einen kostenfreien Standardadapter in der gewohnten Arbeitsumgebung einsetzen.
Die Server für die Applikation laufen im Haus oder bei einem gegenüber der Entsorgungswirtschaft neutralen ICT-Provider. Der jeweilige Provider archiviert alle Daten für die Zeit der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist und darüber hinaus rechtssicher.
Somit ist ein Unternehmen jederzeit in der Lage, den zuständigen Behörden auf Knopfdruck die vorgeschriebenen Register vorzulegen. Als ultimative Absicherung bietet das ZEDAL-System einen zusätzlichen Schutz bei Insolvenz eines Providers. Die Teilnehmer sind insoweit durch einen Betriebssicherungsfonds geschützt, der den Weiterbetrieb des ZEDAL-Systems garantiert.
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