Des einen Freud’, des anderen Leid: Während Microsoft mit seinen Office- und M365-Abonnements einen steten Cashflow generiert, sind die Abonnenten – darunter auch der Bund – Preissteigerungen nahezu hilflos ausgeliefert.
In Zeiten digitaler Abomodelle sind Software- und OS-Lizenzen regelrechte Gelddruckmaschinen.
Die Zahlen, die das Bundesfinanzministerium auf eine Anfrage des Linken-Abgeordneten Sascha H. Wagner offengelegt und die heise kürzlich in aller Breite dokumentiert hat, sind in ihrer Klarheit bemerkenswert: Zwischen 2017 und 2025 hat die öffentliche Hand mehr als 1,9 Milliarden Euro für Produkte und Dienstleistungen von Microsoft ausgegeben. Allein 2025 waren es über 481 Millionen Euro – ein Sprung von rund 38 Prozent gegenüber dem Vorjahr.
Wer geglaubt hat, die Souveränitätsdebatte über die Microsoft-Abhängigkeit des Bundes habe in den vergangenen Jahren viel bewegt, wird durch diese Statistik eines Besseren belehrt. Ausschlaggebend ist dabei weniger die einzelne Zahl als das, was die breitere Datengrundlage sichtbar macht: Sie bezieht nun auch den über das Beschaffungsamt laufenden Rahmenvertrag ein, über den auch nachgeordnete Stellen der Ministerien und Zuwendungsempfänger ihre Lizenzen beziehen.
Jahrelang wurde nur ein Ausschnitt ausgewiesen, rund 1,3 Milliarden Euro nach der alten, engeren Lesart. Die Wahrheit lag deutlich höher. Das ist weit mehr als ein Detail am Rande: Nur wer die Kosten einer Abhängigkeit vollständig kennt, kann ihre strategische Tragweite richtig bewerten.
Eine Preisspirale mit System
Der Anstieg um 38 Prozent in einem einzigen Jahr fällt nicht vom Himmel. Er ist die unmittelbare Folge eines Geschäftsmodells, das auf wiederkehrende Mieteinnahmen ausgelegt ist und dem Kunden kaum Ausweichmöglichkeiten lässt. Microsoft hat die Tarife für Microsoft 365 in den vergangenen Jahren mehrfach angehoben und zuletzt volumenbasierte Rabatte gestrichen.
Zum 1. Juli 2026 kündigte Microsoft den nächsten Aufschlag an. Begründet wird er mit neuen KI-Funktionen, die kaum ein Nutzer angefordert hat, und die noch weniger tatsächlich brauchen. Wer im Abo-Modell gefangen ist, hat dabei keine Wahl. Er besitzt seine Software nicht eigentumsähnlich, wie es bei Perpetual-Lizenzen der Fall ist. Er mietet sie und ist Preis- und Lizenzänderungen ausgeliefert, solange er die Anwendungen weiter nutzen möchte.
Für ein Unternehmen ist das ärgerlich, für den Staat ein strukturelles Problem. Denn Haushalte sind auf Planbarkeit angewiesen, und ein Anbieter, der einseitig zweistellige Preissteigerungen durchsetzen kann, untergräbt genau das. Jede dieser Erhöhungen bindet Steuergeld, das anschließend bei der dringend nötigen Modernisierung der Verwaltungs-IT fehlt. Es ist daher kein Zufall, dass die Open Source Business Alliance schon im Februar vor der wachsenden Marktmacht eines einzelnen Konzerns gewarnt hat, dem die öffentliche Verwaltung kaum noch etwas entgegenzusetzen habe. Die Kostensteigerung von 2024 auf 2025 belegt diese Warnung in Euro und Cent.
Wenn die Erklärung der Realität davonläuft
Der Zeitpunkt der neuen Zahlen ist pikant. Erst in dieser Woche haben Deutschland und Frankreich zur VivaTech mit Fanfaren eine gemeinsame Definition digitaler Unabhängigkeit vorgestellt: sechs Dimensionen, klare Kriterien, ein geplanter Katalog europäischer Lösungen. Das ist an sich (mal wieder) ein begrüßenswertes Signal, doch eine Definition ist noch keine Entscheidung.
Der Bundeshaushalt führt mit ernüchternder Deutlichkeit vor, was passiert, wenn man es bei Absichtserklärungen belässt. Das zeigt sich an der bundeseigenen Alternative selbst. Die vom Zentrum für Digitale Souveränität (Zendis) bereitgestellte Kollaborationssuite OpenDesk kommt dem Bericht nach derzeit auf gerade einmal 8.756 Lizenzen, von denen 8.475 produktiv im Einsatz sind. Den weitaus größten Teil davon stellt mit 7.904 Lizenzen ein einziges Haus, das Robert-Koch-Institut. Das federführende Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung selbst betreibt 571 Lizenzen produktiv, das Auswärtige Amt und das BSI je rund 70 im Erprobungsbetrieb.
Rechnet man das RKI heraus, bleibt von der bundeseigenen Lösung also kaum mehr als ein Rinnsal an verteilten Pilotinstallationen. Während auf der politischen Bühne über Eigenständigkeit gesprochen wird, fließen an der Beschaffungskasse weiter dreistellige Millionenbeträge zum Software-Giganten in den Staaten.
Immerhin hat das Digitalministerium reagiert und einen Zustimmungsvorbehalt für größere IT-Beschaffungen eingeführt, der bei einem Jahresvolumen ab 500.000 Euro oder Gesamtkosten über drei Millionen Euro greift. Über 200 Vorhaben wurden bereits gesichtet, in gut 50 Fällen gab es Auflagen, vereinzelt wurden Projekte gestoppt. Das ist ein vernünftiger Schritt, und die Verzehnfachung der vorgelegten Vorhaben im April zeigt, dass das Instrument ernst genommen wird.
Stand: 08.12.2025
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel IT-Medien GmbH, Max-Josef-Metzger-Straße 21, 86157 Augsburg, einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von Newslettern und Werbung nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Meine Einwilligung umfasst zudem die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse und Telefonnummer für den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern wie z.B. LinkedIN, Google und Meta. Hierfür darf die Vogel Communications Group die genannten Daten gehasht an Werbepartner übermitteln, die diese Daten dann nutzen, um feststellen zu können, ob ich ebenfalls Mitglied auf den besagten Werbepartnerportalen bin. Die Vogel Communications Group nutzt diese Funktion zu Zwecken des Retargeting (Upselling, Crossselling und Kundenbindung), der Generierung von sog. Lookalike Audiences zur Neukundengewinnung und als Ausschlussgrundlage für laufende Werbekampagnen. Weitere Informationen kann ich dem Abschnitt „Datenabgleich zu Marketingzwecken“ in der Datenschutzerklärung entnehmen.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden. Dies gilt nicht für den Datenabgleich zu Marketingzwecken.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://contact.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung.
Doch man sollte sich von diesem Mechanismus nicht zu viel versprechen. Eine Prüfinstanz kann teure Fehlentscheidungen verlangsamen oder verhindern, die bestehende Abhängigkeit baut sie nicht ab. Solange die produktive Arbeit der Behörden auf Mietsoftware eines einzigen Anbieters beruht, bleibt jede Kostenkontrolle eine Verwaltung des Mangels. Der eigentliche Hebel liegt in der Architektur der Beschaffung selbst.
Was den Unterschied macht: Eigentum statt Miete
Die gute Nachricht ist, dass es Auswege gibt, die nicht erst erfunden werden müssen. Schleswig-Holstein hat mit der Migration von über 40.000 Postfächern auf offene Lösungen bewiesen, dass der Ausstieg machbar ist – zugegebenermaßen kein leichtes Projekt, aber ein erfolgreiches. Bayern hat jüngst seinen umstrittenen Microsoft-Großeinkauf gestoppt. Andere Länder, vor allem Frankreich, gehen ähnliche Wege. Die Beispiele existieren bereits; was fehlt, ist die Bereitschaft, ihnen konsequent zu folgen.
Wer Software besitzt, statt sie zu mieten, behält die Kontrolle über Kosten und Nutzung. Kauflizenzen lassen sich nicht kündigen und nicht einseitig verteuern. Der europäische Sekundärmarkt für Software ist höchstrichterlich anerkannt und bietet identische Produkte zu deutlich geringeren Preisen, Einsparungen von bis zu 70 Prozent gegenüber Neulizenzen sind keine Seltenheit.
In Verbindung mit aktuellen On-Premises-Versionen, BYOL-Modellen, hybriden Architekturen und offenen Standards entsteht eine IT, die nicht beim nächsten Preisschreiben ins Wanken gerät. Für viele Arbeitsplätze in der Verwaltung genügen zudem die etablierten Funktionen vollauf; die teuren KI-Erweiterungen, mit denen die jüngste Preisrunde begründet wird, werden dort schlicht nicht benötigt.
Die Zahlen als Chance begreifen
Die 1,9 Milliarden Euro sollten Anlass sein, nüchtern Bilanz zu ziehen. Sie zeigen, was eine über Jahre gewachsene Bindung an einen einzigen Anbieter kostet – finanziell und in der eigenen Handlungsfreiheit. Der Trend nach oben mag wie ein Naturgesetz wirken, ist in Wirklichkeit aber das Ergebnis vieler einzelner Beschaffungsentscheidungen, die anders hätten ausfallen können und in Zukunft anders ausfallen müssen.
Die Verwaltung steht damit an einem Punkt, an dem sich entscheidet, ob die nächsten neun Jahre denselben Verlauf nehmen wie die vergangenen. Die Werkzeuge liegen bereit, die Vorbilder existieren, die Rechtslage ist eindeutig. Was es braucht, ist der Wille, die Abhängigkeit nicht länger zu verwalten, sondern Schritt für Schritt abzubauen – mit harten Entscheidungen statt schöner Erklärungen. Die jüngsten Zahlen liefern dafür 1,9 Milliarden gute Gründe.
Der Autor Andreas E. Thyen ist Präsident des Verwaltungsrats der LizenzDirekt AG.