Beschaffungspraxis in der öffentlichen Verwaltung
Bei Ausschreibungen greift der Staat gerne auf Verbände zurück

Ein Kommentar von Johannes Kapfer 13 min Lesedauer

Kurz vor der Sommerpause 2026 gibt der Haushaltsausschuss des Bundestages eine halbe Milliarde Euro für ein Laser-Waffensystem frei – ohne offene Ausschreibung und trotz preiswerterer Alternativen. In der öffentlichen Verwaltung sind Inhouse-Vergaben und Rahmenverträge ständiger Begleiter von Vergabeverfahren. Auch das Auslagern von Vergaben an Verbände und Konsortien zählt zum Repertoire.

DAS schwarze Brett für Ausschreibungen im Public Sector gibt es so per se nicht. Insbesondere kleinere Marktteilnehmer erfahren schwierige Einstiegshürden, wenn sie an Ausschreibungen teilnehmen möchten.(Bild:  Gemini / KI-generiert)
DAS schwarze Brett für Ausschreibungen im Public Sector gibt es so per se nicht. Insbesondere kleinere Marktteilnehmer erfahren schwierige Einstiegshürden, wenn sie an Ausschreibungen teilnehmen möchten.
(Bild: Gemini / KI-generiert)

Eigentlich schien die Sache erledigt. Der Haushaltsausschuss des Bundestags hatte Anfang 2026 noch vehement auf die Bremse getreten, als es um die geplante Anschaffung eines neuen Laserkanonen-Systems zur Drohnenabwehr für die Bundeswehr ging. Zu teuer, zu viele ungelöste technische Fragen und vor allem kein offener Wettbewerb, lautete das harte Urteil der Parlamentarier.

Doch im Juli, unmittelbar vor der parlamentarischen Sommerpause, ist aus dem anfänglichen Abwarten eine Entscheidung erwachsen. Knapp eine halbe Milliarde Euro darf das Verteidigungsministerium nun ausgeben, um die Waffe zu bestellen. Den Zuschlag erhält ein in diesem Jahr eigens für diesen Zweck gegründetes Konsortium, bestehend aus dem Düsseldorfer Rüstungskonzern Rheinmetall und dem bayerischen Ableger des Unternehmens MBDA.