Sozialleistungen für Ukraine-Geflüchtete Zentrales Online-Formular soll Antragstellung erleichtern
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Heute die Sozialämter, morgen die Jobcenter: Behörden, die für Leistungsanträge ukrainischer Geflüchteter zuständig sind, stehen vor großen Herausforderungen. Prozesse müssen angepasst, Teams verstärkt werden. Auch digitalisierte Formulare sind ein Thema – hier gibt es seit kurzem eine neue Option.

Geflüchtete aus der Ukraine haben Anspruch auf Sozialleistungen, viele von ihnen benötigen diese Unterstützung kurzfristig. Hier sind die Sozialämter, ab Juni auch die Jobcenter, gefordert: Für eine Bearbeitung müssen sie nicht nur interne Prozesse anpassen, sie brauchen auch digitalisierte Formulare in ukrainischer und russischer Sprache. Gut, wenn die verwendete Software solche Anpassungen erlaubt. Wenn nicht, gibt es seit kurzem eine Alternative: Zentral abrufbare Formulare, die bundesweit genutzt werden können. Ein solcher Online-Service ist bereits verfügbar für Anträge zur Aufenthaltserlaubnis. Das Formular wird vom Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg über die Germany4ukraine-Webseite bereitgestellt .
Für den Bereich Sozialleistungen hat die Prosoz Herten GmbH jetzt gemeinsam mit der XIMA Media GmbH ein entsprechendes Online-Antragsformular entwickelt. „Wir haben hier eine große Dringlichkeit gesehen und uns entschlossen, einen Online-Service einzurichten“, erklärt Prosoz-Geschäftsführer Arne Baltissen. Konzipiert als grundsätzlicher Leistungsantrag der Sozialen Sicherung, soll das Formular zur Antragstellung in den Sozialämtern genutzt werden können.
Mit dem Angebot wolle man sich direkt an die Geflüchteten aus der Ukraine wenden, etwa über Kampagnen auf Social-Media-Plattformen, Postkartenaktionen oder Informationen auf zentralen Portalen. Antragsteller können das Onlineformular in ukrainischer, russischer oder deutscher Sprache über eine zentrale Webseite ausfüllen und auch alle benötigten Dokumente hochladen.
Nach dem Ausfüllen würden die Antragstellenden umgehend darüber informiert, welche zuständige Stelle den Antrag bearbeiten kann. Den Behörden wiederum könne man die Daten ebenfalls zum Download zur Verfügung stellen, so der Anbieter.
Der Test zeigt: Diese Informationen über die weitere Bearbeitung werden Antragstellern nach Eingabe aller Daten auch angezeigt. In der Eingabemaske wird darüber informiert, dass nach Absenden der Daten ein automatischer Download auf das Endgerät des Antragstellers erfolgt. Erläutert wird auch, wann ein Antrag als gestellt gilt – und an dieser Stelle wird es etwas kompliziert: Ist die Behörde nicht für die Download-Option registriert, müssen Antragsteller die Daten selbst übermitteln. Mit dieser Übersendung gilt der Antrag dann als gestellt. Bei Behörden, die bei Prosoz registriert sind, ist der Auftrag erst und nur dann gestellt, wenn die Behörde die zur Verfügung gestellten Daten auch abgerufen hat – was der Antragsteller jedoch nicht wissen kann. Letzterer ist laut Formular verpflichtet, spätestens zehn Tage nach Absenden des Antrags über die Webseite bei der zuständigen Behörde nach dem Bearbeitungsstand zu fragen.
Interessant wäre nun, wie Geflüchtete mit dem Formular zurechtkommen und wie schnell die Anträge in der Praxis bearbeitet werden.
Man habe im Vorfeld Nutzertests durchgeführt und Anpassungen vorgenommen, sagt der Anbieter. Da das Projekt jedoch gerade erst gestartet wurde, könnten zum aktuellen Zeitpunkt noch keine Angaben gemacht werden.
Anpassung zum Rechtskreiswechsel geplant
Zum 1.6.2022 steht ein Rechtskreiswechsel an. Kurz erklärt: Bislang haben hilfsbedürftige Geflüchtete aus der Ukraine Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Ab 1. Juni können sie Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB II und XII) beantragen. Das entsprechende Gesetz hat der Deutsche Bundesrat am 20. Mai beschlossen. Damit haben erwerbsfähige Geflüchtete Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach SGB II. Zuständig sind in diesen Fällen die Jobcenter.
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB), der diesen Rechtskreiswechsel grundsätzlich für richtig hält, hat bereits auf Probleme bei der Umsetzung hingewiesen. DStGB-Hauptgeschäftsführer Dr. Gerd Landsberg kritisiert u.a. die fehlende Möglichkeit der Datenmigration: Jobcenter und Sozialämter könnten zum Teil nicht auf die bei örtlichen Trägern bereits hinterlegten Daten zurückgreifen und müssten insofern „bei null“ anfangen.
Sofern diese Datenübernahme nicht gegeben ist, in jedem Fall aber bei neuen Leistungsanträgen, brauchen nun also die Jobcenter entsprechende digitale Antragsformulare in ukrainischer und russischer Sprache. Von Prosoz heißt es hierzu, das bestehende Online-Antragsformular werde dahingehend angepasst.
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