Städte, Kreise und Gemeinden ziehen Bilanz Was sind unsere Kommunen eigentlich wert?
Die Umstellung auf die doppelte Buchführung in Konten, die Doppik, ist seit der Innenministerkonferenz der Bundesländer 2003 beschlossene Sache. Damit jede Kommune die ihr – durch Landesgesetze, Landkreis- und Gemeindeordnungen, das Gemeindehaushaltsrecht und kommunale Verordnungen – gesetzten Fristen zur Doppik-Einführung einhalten kann, ist sie neben einer sorgfältigen Gesamtplanung auf die Mitarbeit der Anbieter von Fachverfahren angewiesen. Keine leichte Aufgabe ...
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Aus den meist langjährig eingesetzten Software-Lösungen stammt wichtiges Datenmaterial, das in die Ressourcenplanung und -bewertung einfließen muss. Nur so kann zum Beispiel in Erfahrung gebracht werden, welche finanziellen, sachbezogenen und personellen Aufwände für einzelne Sozial-, Jugendhilfe- oder Hartz-IV-Leistungen die Ämter wirklich entstehen und wie sie gedeckt werden können.
Datenübergabe über Schnittstellen
Für die Übergabe der relevanten Daten aus dem Fachverfahren ins doppische Kassenverfahren müssen bestehende Schnittstellen angepasst oder neue erstellt werden. Einheitliche Formulierungen für die Doppik-Ausgestaltung in den Ländern sind jedoch – trotz der Leittexte der Innenministerkonferenz – nicht immer die Regel. Entsprechend differenziert erfolgt die Doppikumsetzung in den Kommunen, die sich in der Datenübergabe aus dem Fachverfahren widerspiegelt und gegebenenfalls eine erneute Anpassung der bestehenden Schnittstelle nach sich zieht. „In jeder Kommune hat sich eine ganz individuelle Bearbeitungspraxis herausgeprägt“, berichtet Reinhard Wagner aus dem Sozialamt des Landkreises Osterholz über seine Eindrücke zur Doppikumstellung in Niedersachsen.
„Die Kreise können sich untereinander leider nur begrenzt bei Problemen helfen. Deshalb waren wir sehr erfreut, dass uns Lämmerzahl, unser IT-Dienstleister fürs Sozialamt, während des gesamten Umstellungsprozesses hilfreich zur Seite stand.“ Das Unternehmen, das seine Software LÄMMkom Verwaltungsbereichen wie der Sozialhilfe, der Jugendhilfe, dem Arbeitslosengeld II, dem Wohngeld, der KiTa-Verwaltung, der Unterhaltssicherung und den Beschäftigungsgesellschaften zur Verfügung stellt, hat im vergangenen Jahr mehr als 25 kommunalen Verwaltungen den Weg zum doppischen Haushalt bereitet und Schnittstellen zu zahlreichen Finanzsystemen realisiert. Als einer der ersten Kommunen war der 359.000 Einwohner starke Landkreis Osnabrück zum Jahreswechsel 2006/2007 mit doppisch verbuchten Sozialdaten gestartet.
„Am 21. Dezember konnte ich den Mitarbeitern positive Rückmeldung geben. Der Rechnungslauf war sauber durchgegangen, die Zahlungsübergabe an unser Finanzsystem newsystem kommunal problemlos erfolgt“, sagt Kurt Gohmann vom Fachdienst Soziales.
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