Die Landesämter für Versorgung, die je nach Bundesland oft geringfügig abweichende Bezeichnungen führen – wie zum Beispiel das Niedersächsisches Landesamt für Bezüge und Versorgung oder das Landesamt für Besoldung und Versorgung in Baden-Württemberg – sind meist dem jeweiligen Finanzministerium zugeordnet.
Die LBVs zahlen an die aktiven im Landesdienst beschäftigten Personen sowie an Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger Bezüge (Gehälter), Beihilfen und Heilfürsorge. Außerdem rechnen sie Umzugskosten, Trennungsgeld und Reisekosten ab und leisten Wiedergutmachungszahlungen an NS-Verfolgte und deren Hinterbliebene.
Dem Aufgabenspektrum entsprechend gehören die Landesämter meist auch zu den großen IT-Anwendern in den Landesverwaltungen. So beschreibt sich etwa das Landesamt für Besoldung und Versorgung Nordrhein-Westfalen so: „Als Dienstleister sind wir nicht nur für die Beschäftigten des LBV rund um alle Themen der IT zuständig, sondern auch für die über 700 Dienststellen und 6.000 Schulen im Land zu allen Fragen des Änderungsdienstes und der Kommunikation mit dem LBV. Wir betreiben ein eigenes Rechenzentrum und administrieren rd. 1.200 DV-gestützte Arbeits- und Telearbeitsplätze. Unsere hoch motivierten Mitarbeitenden sind dabei unser größtes Kapital.“
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Stand vom 30.10.2020
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