Das Kabinett bringt Neuregelungen für Pass und Personalausweis auf den Weg und bereitet die Einführung der digitalen Brieftasche gesetzlich vor. Was ist geplant?
Wer sich einen Personalausweis-Zwilling auf die geplante App im Handy lädt, die derzeit noch entwickelt wird, soll sich damit problemlos gegenüber Behörden oder Dienstleistern im Netz ausweisen können (Symbolbild).
(Bild: Gemini / KI-generiert)
Deutschland soll moderner, schneller und handlungsfähiger werden: Für dieses Ziel hatten Bund und Länder sich im Winter auf eine lange Liste mit Maßnahmen zum Bürokratieabbau verständigt – die Föderale Modernisierungsagenda.
Das Bundeskabinett hat nun konkrete Änderungen auf den Weg gebracht: Das Smartphone soll zum Ausweis werden, ältere Menschen sollen ihren Personalausweis nicht mehr erneuern müssen, und beim Umzug muss der neue Wohnort im Reisepass nicht mehr nachgetragen werden.
Zusammenfassung
Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur geplanten Einführung der digitalen Brieftasche (EUDI-Wallet) beschlossen. Per EU-Verordnung ist bereits geregelt, dass jedes Mitgliedsland eine Anwendung für digitale Ausweise auf dem Smartphone bereitstellen muss. Der Gesetzentwurf soll die rechtliche Basis für die Einführung in Deutschland schaffen, die zum 2. Januar 2027 geplant ist.
Vereinfacht gesagt sollen Bürger sich damit einen Personalausweis-Zwilling auf das Handy laden können und Schritt für Schritt auch andere Identitätsnachweise wie den Führerschein. Um sich gegenüber Behörden vor Ort oder im Netz auszuweisen, soll perspektivisch das Smartphone ausreichen. Die Wallet ist freiwillig.
Der digitale Ausweis soll es etwa schnell und einfach möglich machen, online ein neues Bankkonto zu eröffnen, einen Handyvertrag zu schließen oder ein Auto anzumieten. Bei der Verifizierung über die App sollen nur die Daten übertragen werden, die für die jeweilige Aktion nötig sind, also beispielsweise beim Kauf von Alkohol im Internet nur die Information, ob der Käufer schon alt genug ist.
Hunderte Unternehmen bauen nach Angaben des Bundesdigitalministeriums bereits Anwendungen auf Basis der Wallet für das tägliche Leben. Sie werde höchste technische Sicherheitsstandards erfüllen, heißt es
Für wen soll die Regelung mit dem Personalausweis gelten?
Laut Gesetzentwurf für alle, die zum Zeitpunkt der Beantragung ihres aktuellen Personalausweises 70 oder älter waren. Also wenn etwa der Ausweis eines heute 80-Jährigen im kommenden Jahr abläuft, weil die üblichen zehn Jahre Gültigkeit vorbei sind, muss er diesen nicht mehr verlängern. Die neue Regelung soll in Kraft treten, nachdem Bundestag und Bundesrat sie beschlossen und nachdem sie im Bundesgesetzblatt verkündet ist. Das dürfte noch ein paar Monate dauern. Ursprünglich war ein Inkrafttreten zum kommenden Jahreswechsel geplant.
Im Gesetzentwurf heißt es dazu: „Hintergrund ist, dass mit steigendem Lebensalter die Gebrauchssituationen zurückgehen und gegebenenfalls die Neubeantragung gleichzeitig einen großen individuellen Aufwand bedeutet.“ Also kurz: Man will ältere Menschen nicht mit unnötigen Behördengängen traktieren. Auch die Bürokratie würde entlastet. Es wird grob davon ausgegangen, dass etwa 285.000 Neuantragsfälle pro Jahr wegfallen könnten.
Gibt es Einschränkungen dieser Regel?
Ja. Wer in der EU verreist, wo der Personalausweis ausreicht, sollte sicherheitshalber immer einen aktuell gültigen Ausweis dabeihaben, wird empfohlen. Den Alten weiternutzen ist hauptsächlich für „alltägliche Gebrauchssituationen“ in Deutschland gedacht, wie Polizeikontrollen oder beim Gang zum Wahllokal. Und: Wer den abgelaufenen Ausweis weiterverwenden will, kann ihn dann nur noch ohne die Online-Funktion nutzen. Die Dokumentensicherheit mit dem im Personalausweis verbauten Chip und andere „technische Sicherheitsmerkmale“ sowie die Verwendbarkeit im EU-Ausland könnten nicht unbegrenzt gewährleistet werden, heißt es dazu.
Wie sieht die geplante Neuregelung beim Reisepass konkret aus?
Bisher ist es so, dass bei einem Umzug in eine andere Stadt oder ein anderes Dorf der im Pass vermerkte Wohnort entsprechend umgetragen werden muss. Das bedeutet entweder einen Gang zum Bürgeramt oder, wenn regional angeboten, ein Online-Antrag zur Änderung. Das soll künftig nicht mehr nötig sein. Der alte Wohnort kann im Pass bleiben. Der Gesetzentwurf geht davon aus, dass rund 1,2 Millionen Ummeldungen wegfallen könnten mit einer geschätzten Zeitersparnis für Bürger von 20.300 Stunden.
EUDI-Wallet
Beide Regelungen – zum Pass und zum Personalausweis – sind Teil eines Gesetzentwurfs zur Einführung der sogenannten digitalen Brieftasche in Deutschland. Dabei geht es um die sogenannte EUDI-Wallet. Die EU-Länder haben sich über eine EU-Verordnung dazu verpflichtet, dass jedes Mitgliedsland eine digitale Brieftasche (Wallet) für Ausweise auf dem Smartphone bereitstellen muss. In Deutschland soll das Projekt zum 2. Januar 2027 starten. Das Kabinett hat jetzt ein Gesetz zur rechtlichen Umsetzung auf den Weg gebracht. Darin geht es unter anderem darum, welche Behörden zuständig sind und welche Datenschutzregeln gelten sollen.
Was soll ein Personalausweis auf dem Handy bringen?
Wer sich einen Personalausweis-Zwilling auf die geplante App im Handy lädt, die derzeit noch entwickelt wird, soll sich damit problemlos gegenüber Behörden oder Dienstleistern im Netz ausweisen können. Online Anträge beim Amt stellen, Bankkonten eröffnen, Verträge schließen, einkaufen und bestimmte Plattformen im Netz nutzen, wo das Alter nachgewiesen werden muss – solche Dinge sollen damit einfacher werden.
Perspektivisch wird der Plastik-Personalausweis ganz zu Hause bleiben können und das Smartphone auch bei Vor-Ort-Kontakt mit Polizei oder Behörden ausreichen, so der Plan. Schritt für Schritt sollen andere Identitätsnachweise wie der Führerschein hochgeladen werden können. Die Nutzung ist freiwillig.
Laut Bundesdigitalministerium bauen Hunderte Unternehmen bereits Anwendungen für das tägliche Leben auf Basis der Wallet. Sie werde um ein Vielfaches sicherer sein als jetzige Identifikationssysteme wie etwa das Video-Ident-Verfahren, heißt es.
Stand: 08.12.2025
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Was passiert, das Smartphone mit allen Ausweisen darauf verloren geht?
Die Wallet lasse sich sperren, heißt es von den Projektverantwortlichen. Sie weisen außerdem darauf hin, dass die App nicht ohne Pin, Gesichtserkennung oder Fingerabdruck gestartet werden kann. Zur konkreten Nutzung heißt es, es würden jeweils nur die Informationen geteilt, die tatsächlich benötigt würden.
Beispiel Alkoholkauf im Internet: Wenn ein Verkäufer sich mit Hilfe der Wallet bestätigen lassen will, ob ein Käufer schon 18 ist, könne nur das Alter offengelegt werden, nicht aber das komplette Geburtsdatum, das über den Personalausweis hinterlegt ist.