Spiegelregister spielen beim Aufbau eines modernen Registersystems in der Öffentlichen Verwaltung eine zentrale Rolle. Dienen Sie doch nicht nur dem Datenschutz der Bürger, sondern machen auch schnelle und automatisierte eGovernment-Dienste für Wirtschaft und Bürger erst möglich.
Das Problem ist bekannt: Soll eine behördliche Leistung beantragt werden, dann muss der Bürger oder das Unternehmen jedesmal aufs Neue seine persönlichen Daten eingeben. Automatisierte Dienstleistungen wie zum Beispiel das antragslose Kindergeld sind so nicht möglich. Abhilfe soll die Registermodernisierung schaffen.
Dabei ist das Vorhaben alles andere als trivial: gibt es doch in Deutschland über 350 unterschiedliche Registertypen verteilt über alle föderalen Ebenen. Auch deren Organisation ist alles andere als einheitlich. So gibt zentrale Register auf Bundesebene wie zum Beispiel das Bundeszentralregister, das Ausländerzentralregister sowie das Nationale Waffenregister.
Bei föderal verteilten Registern kann es trotzdem vor Registerabrufen vorgeschaltete zentrale Stellen geben, so der IT-Planungsrat. Das können Registerportale und Spiegelregister sein, die zwar die Nachweisinhalte auf Anfrage bereitstellen, aber nicht zugleich für die Datenpflege verantwortlich sind, sondern auf einem dezentral gepflegten Datenbestand aufbauen.
Damit ist zugleich die größte Schwäche und auch die größte Stärke von Spiegelregistern genannt. Sie sind auf der einen Seite ein Instrument für den Datenschutz, weil sie nur auf bestimmte Daten zu greifen können, andererseits sind die Daten aber auch nicht immer aktuell.
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Stand vom 30.10.2020
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