Definitionen Was ist das Nationale Waffenregister?

Redakteur: Manfred Klein |

Das Nationale Waffenregister ist eines der wichtigsten Koerdinierungsprojekte des IT-Planungsrates und gliedert sich in mehrere Phasen.

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Das Nationale Waffenregister ein von der EU angestoßenes eGovernment-Projekt, das auch nach innnen als Blaupause dient
Das Nationale Waffenregister ein von der EU angestoßenes eGovernment-Projekt, das auch nach innnen als Blaupause dient
(© aga7ta – Fotolia)

Die erste Stufe des Vorhabens (NWR I) war als Steuerungsprojekt im Portfolio des IT-Planungsrats verankert und konnte entsprechend der nationalen Vorgabe zum 31. Dezember 2012, also zwei Jahre vor Ablauf der EU-Frist, erfolgreich realisiert werden. Bis Ende 2012 wurden die Kerninformationen im deutschen Waffenwesen aufbereitet und erstmalig standardisiert in ein einheitliches, nationales IT-gestütztes System überführt.

Das Bundesverwaltungsamt (BVA) fungiert als zentrale Registerbehörde (Zentrales Register des NWR im BVA) und synchronisiert die der Daten der rund 550 verbundenen örtlich zuständigen Waffenbehörden. Das NWR wird seither stabil und sicher betrieben und auch von den zuständigen Sicherheitsbehörden genutzt.

Zur Unterstützung der Nutzer des NWR wurde auf Basis einer Verwaltungsvereinbarung bei der Behörde für Inneres und Sport in Hamburg eine von Bund und Ländern gemeinsam getragene Fachliche Leitstelle NWR eingerichtet, die 2012 ihren regulären Betrieb aufgenommen hat und seitdem allen Nutzern des NWR zur Verfügung steht.

Um den „Lebenszyklus einer Waffe“ im Register nachverfolgen zu können, sollen die Waffen zukünftig vom Zeitpunkt der Herstellung/des Imports über verschiedene Besitzer bis hin zur Vernichtung/dem Export abgebildet werden. Auch sollen künftig Warenbestände oder Warentransaktionen zwischen Waffenhändlern erfasst werden.

Da eine unmittelbare Anbindung von nichtbehördlichen Stellen, wie z.B. Waffenherstellern und -händlern, an das behördliche NWR nicht möglich ist, wird der Informationsfluss zum NWR durch eine sogenannte "Kopfstelle" (IT-Drehscheibe zwischen dem eigentlichen Register und den anzubindenden Waffenherstellern- und Händlern) ermöglicht. Die Kopfstelle, entwickelt und in der Zukunft betrieben vom Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern, wird mit der erforderlichen IT-Intelligenz versehen, um die überwiegende Anzahl der Transaktionen zum NWR vollautomatisiert abwickeln zu können.

Für die Waffenhersteller und -händler wird es, abgestimmt auf die individuellen Gegebenheiten, geeignete Möglichkeiten zur sicheren Datenübertragung an die Kopfstelle geben. Dem für das NWR entwickelten Standard XWaffe wird hierbei eine besondere Bedeutung zukommen, wobei die Erfassungsaufwände insgesamt möglichst gering gehalten werden sollen.

Für die Sicherheitsbehörden werden sich zusätzliche elektronische Auswertungsmöglichkeiten ergeben. Das ausgebaute NWR wird einen unmittelbaren Beitrag zur Erhöhung der Inneren Sicherheit leisten und schafft verbesserte Voraussetzungen bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus. Gleichermaßen ist geplant die weitere Modernisierung der Waffenverwaltung zum Beispiel im Bereich Wirtschaftsorientierung der Verwaltung (Meldepflichten, Entlastung der Wirtschaft und Bürokratieabbau) voranzutreiben. Dabei soll das aktuelle Projekt zum Ausbau des NWR auf verschiedene Projekte, Vorhaben und Anwendungen des IT-Planungsrates zurückgreifen; aus föderaler Sicht könnte sich eine Kosten- und Komplexitätsreduktion durch Einsatz von eGovernment-Werkzeugen ergeben.

Fachlich federführend ist die Ständige Konferenz der Innenminister- und -senatoren der Länder (IMK). Das Projekt NWR II wird durch die Bund-Länder-Arbeitsgruppe NWR unter Vorsitz des BMI durchgeführt. Der IT-Planungsrat begleitet das NWR II als Koordinierungsprojekt.

Das Projekt NWR II wird neben der föderalen Finanzierung von Bund und Ländern aus Mitteln des Fonds für die Innere Sicherheit durch die Europäische Union kofinanziert.

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