Die 2007 eingeführte Steuer-ID ist eine bundeseinheitliche und dauerhafte elfstellige Identifikationsnummer von in Deutschland gemeldeten Bürgern für Steuerzwecke.
Steuer-ID erleichtert die elektronische Datenübermittlung
Anders als die eTIN wird die steuerliche Identifikationsnummer, kurz Steuer-ID, nicht vom Arbeitgeber erstellt, sondern meist schon bei der Geburt vergeben, da jedem in Deutschland gemeldeten Bürger eine solche 11-stellige Steuer-ID zugeordnet wird. Sie bleibt ein Leben lang gültig. Ziel der Steuer-ID ist es, die gesetzlich zulässigen Überprüfungen schnell und effizient durchführen zu können.
Eingeführt wurde die Identifikationsnummer am 1. Juli 2007. Zur Umsetzung übermittelte jedes Einwohnermeldeamt dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) jeden zum Ablauf des 30. Juni 2007 im Melderegister geführten Bürger. Mit diesem Erstabzug wurde noch keine Identifikationsnummer vergeben, sondern nur ein vorläufiges Bearbeitungsmerkmal. Am 1. Oktober 2007 wurde mit dem Abgleich der Daten begonnen, es erfolgte eine Filterung mit dem Ziel, Dubletten zu ermitteln.
Bis Ende des Jahres 2008 wurde die IdNr den Steuerpflichtigen in einem Anschreiben des BZSt mitgeteilt. Die Steuerpflichtigen erhielten außerdem noch eine Übersicht ihrer gespeicherten Daten. Die Nummer ist bei Anträgen oder Erklärungen den Finanzbehörden gegenüber anzugeben.
In letzter Zeit wird immer wieder die Nutzung der Steuer-ID im Rahmen von eGovernment diskutiert.
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Stand vom 30.10.2020
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