Die Europäische Union hat mit der überarbeiteten Gebäuderichtlinie EPBD einen klaren Kurs vorgegeben: Bis 2030 sollen alle Nicht-Wohngebäude im öffentlichen Sektor mindestens die Energieeffizienzklasse E erreichen, bis 2033 die Klasse D. Damit stehen Kommunen vor einem der größten Transformationsvorhaben seit Jahrzehnten.
Der Autor Thorsten Harig ist Co-Founder und Geschäftsführer der PLAN4 Software GmbH und begleitet Kommunen bei der digitalen Erfassung ihrer Liegenschaften.
(Bild: PLAN4 Software GmbH)
Öffentliche Gebäude wie Rathäuser, Schulen, Kitas, Verwaltungsgebäude oder Feuerwachen sind nicht nur Arbeitsstätten. Sie sind sichtbare Symbole des staatlichen Handelns. Und genau deshalb trägt die öffentliche Verwaltung beim Thema Klimaschutz und Digitalisierung eine besondere Verantwortung: die Vorbildfunktion. Wer von Bürgerinnen und Bürgern erwartet, Heizungen zu modernisieren, energieeffizient zu bauen und ökologisch zu handeln, muss selbst zeigen, dass dieser Weg gangbar ist. Kommunen, die ihre eigenen Liegenschaften konsequent und nachprüfbar sanieren, senden ein wichtiges Signal an die Gesellschaft, aber auch an die Wirtschaft und an die Politik. Doch die entscheidende Frage ist: Wie soll eine Verwaltung steuern, was sie nicht kennt?
Das Datenproblem: Bestandsaufnahme im Blindflug
In vielen deutschen Kommunen ist der Zustand des kommunalen Gebäudebestands bestenfalls grob bekannt. Informationen über Baujahre, Heizsysteme, Dachflächen, Fensterqualitäten und Energieverbräuche existieren häufig in Papierakten, veralteten Exceldateien oder sind verstreut über verschiedene Fachbereiche. Mancherorts weiß die Kämmerei nicht, was das Hochbauamt weiß, und das Klimaschutzmanagement arbeitet mit anderen Zahlen als das Facility-Management. Das ist kein Vorwurf, sondern eine gewachsene Realität. Jahrzehntelang war es nicht notwendig, Gebäudedaten sowohl systematisch und vollständig als auch digital zu erfassen. Energieausweise wurden erstellt, wenn es der Gesetzgeber verlangte. Sanierungsmaßnahmen wurden reaktiv geplant, wenn etwas kaputt war. Strategische Portfolioplanung – also die vorausschauende Steuerung des gesamten Gebäudebestands auf Basis belastbarer Kennzahlen – war die Ausnahme, nicht die Regel. Mit der EPBD ändert sich das fundamental. Die Richtlinie verlangt nicht nur Maßnahmen, sie verlangt Nachweise. Sie verlangt, dass Kommunen dokumentieren können, welche Gebäude welchen Energiestandard haben. Zudem verlangt die EPBD Informationen darüber, welche Investitionen geplant sind und wie der Fortschritt gemessen wird. Kurzum: Sie verlangt strukturierte Daten, die aktuell und verlässlich sind.
Digitalisierung ist keine Option, sie ist die Voraussetzung
An dieser Stelle wird deutlich, warum Digitalisierung und Klimaschutz keine parallelen Themen sind, die getrennt voneinander bearbeitet werden können. Sie sind untrennbar miteinander verknüpft. Die digitale Transformation des kommunalen Gebäudemanagements ist kein Selbstzweck, sondern die operative Grundlage dafür, Klimaschutzziele überhaupt steuern zu können. Erfasst eine Kommunalverwaltung ihre Gebäude digital und verwaltet sie in einem zentralen System, kann sie den Sanierungsbedarf gezielt bewerten und priorisieren. So wird sichtbar, welche Gebäude die Anforderungen an die Energieeffizienz noch nicht erfüllen, wo der größte Investitionsbedarf besteht und mit welchen Maßnahmen sich die größten Energie- und Kosteneinsparungen erzielen lassen. Gleichzeitig können finanzielle und personelle Ressourcen gezielt dort eingesetzt werden, wo sie den größten ökologischen und wirtschaftlichen Nutzen entfalten, anstatt nach dem Gießkannenprinzip verteilt zu werden. Eine verlässliche Datengrundlage ist außerdem Voraussetzung, um Fördermittel erfolgreich zu beantragen. Bund und Länder stellen erhebliche Mittel für die energetische Sanierung bereit. Dafür müssen Kommunen ihren Gebäudebestand nachvollziehbar dokumentieren. Fehlen diese Daten, bleiben Fördergelder ungenutzt. Gleichzeitig erleichtert ein digital erfasster Gebäudebestand die Erfüllung künftiger Berichtspflichten, etwa im Rahmen der EPBD und der begleitenden nationalen Gesetzgebung, die regelmäßige Nachweise über den Sanierungsfortschritt verlangen werden. Nicht zuletzt schafft die Digitalisierung die Grundlage für eine langfristige Sanierungsstrategie. Denn das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 lässt sich nur erreichen, wenn Kommunen ihren Gebäudebestand kennen und auf dieser Basis einen realistischen Sanierungsfahrplan entwickeln.
Stand: 08.12.2025
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Die Vorbildfunktion ernst nehmen und operationalisieren
Es reicht nicht, Klimaschutzziele zu beschließen. Kommunen müssen sie auch transparent und nachvollziehbar umsetzen. Genau hier liegt die eigentliche Führungsaufgabe – nicht in der politischen Absichtserklärung, sondern in der Fähigkeit, den Fortschritt messbar zu machen. Eine Verwaltung, die ihren Gebäudebestand digital erfasst und kontinuierlich pflegt, schafft nicht nur die Grundlage für die eigene Klimaschutzarbeit; sie schafft auch Vertrauen. Sowohl Bürgerinnen und Bürger als auch lokale Unternehmen und politische Entscheidungsträger können nachvollziehen, was getan wird, wie viel es kostet und was es bringt. Das ist gelebte Transparenz und ein wichtiger Beitrag zur Legitimität demokratischer Institutionen in Zeiten, in denen öffentliches Vertrauen ein knappes Gut ist. Darüber hinaus sendet die öffentliche Verwaltung durch konsequente Digitalisierung ihres Gebäudemanagements ein praxisrelevantes Signal an andere Akteure: Wenn dieser Ansatz selbst in Kommunen mit ihren komplexen Strukturen und begrenzten Ressourcen funktioniert, lässt er sich auch von privaten Eigentümern, Wohnungsbaugesellschaften und mittelständischen Unternehmen umsetzen.
Was jetzt gefragt ist: pragmatisches Vorgehen statt Perfektion
Ein häufiger Einwand lautet: „Wir haben nicht die Kapazitäten, alle Daten auf einmal zu erfassen.“ Das ist verständlich. Und es ist kein Widerspruch zur Dringlichkeit des Themas, sondern ein Argument für einen strukturierten, schrittweisen Ansatz. Der erste Schritt muss nicht die vollständige Digitalisierung aller Liegenschaften sein. Sinnvoller ist es, mit einem definierten Teilportfolio zu beginnen, beispielsweise den zehn energetisch schlechtesten Gebäuden oder den Liegenschaften mit dem höchsten Nutzungsgrad. Auf dieser Grundlage können erste Sanierungsstrategien entwickelt und interne Prozesse erprobt werden. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse lassen sich anschließend auf den gesamten Gebäudebestand übertragen. Entscheidend ist dabei, von Anfang an auf eine einheitliche Datenbasis zu setzen. Insellösungen, die nur einzelne Fachbereiche bedienen, verfestigen eher das Problem, das sie eigentlich lösen sollen. Benötigt werden integrierte Systeme, die alle relevanten Informationen zum Gebäudebestand auf einer gemeinsamen Plattform zusammenführen. So greifen Kämmerei, Gebäudemanagement und Klimaschutzmanagement auf dieselbe Datengrundlage zu und können ihre Entscheidungen aufeinander abstimmen.
Daten sind die neue Infrastruktur
Die EU-Gebäuderichtlinie ist kein bürokratisches Regulierungsprojekt. Sie ist ein Taktgeber für eine tiefgreifende Transformation des kommunalen Gebäudebestands, mit konkreten Fristen, konkreten Anforderungen und konkreten Konsequenzen für diejenigen, die zu spät handeln. Für Kommunen bedeutet das: Wer jetzt beginnt, systematisch Gebäudedaten zu erheben und digital zu verwalten, schafft nicht nur Compliance, er schafft Handlungsfähigkeit. So entsteht die Grundlage für gezielte Investitionen, klare Prioritäten und den erfolgreichen Abruf von Fördermitteln. Vor allem aber können Kommunen ihre Klimaschutzziele Schritt für Schritt in die Praxis umsetzen. Die öffentliche Verwaltung hat die Chance, bei Digitalisierung und Klimaschutz nicht hinterherzulaufen, sondern eine Vorreiterrolle einzunehmen. Dafür braucht es keine großen Sprünge. Entscheidend ist, jetzt den ersten Schritt zu machen.
Thorsten Harig ist Co-Founder und Geschäftsführer der PLAN4 Software GmbH. Er begleitet Kommunen bei der digitalen Erfassung ihrer Liegenschaften.