Definitionen Was ist bzw. was tut das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)?

Von Christian Schreiber

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Mit der Schaffung des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) wurde eine zentrale Behörde für sämtliche steuerlichen Angelegenheiten in Deutschland eingerichtet. Neben der in- wie ausländischen Fiskalsteuerung kümmert sich das BZSt auch um die Registermodernisierung.

Zuständig für Fiskalsteuerung und Registermodernisierung – das Bundeszentralamt für Steuern
Zuständig für Fiskalsteuerung und Registermodernisierung – das Bundeszentralamt für Steuern
(© aga7ta – Fotolia)

Das Bundeszentralamt für Steuern – kurz BZSt – ist zuständig für die Bearbeitung nationaler wie internationaler steuerlicher Aufgaben, sofern diese von zentraler Bedeutung sind. Gegründet im Jahr 2006 war eine der ersten Hauptschwerpunkte des BZSt die Durchführung der Vergabe von persönlichen Steueridentifikationsnummern (Steuer-IdNr). Als Bundesoberbehörde hat das BZSt ferner den Auftrag, sich als zukunftsfähiger, zentraler steuerlicher Dienstleister für die Finanzverwaltung zu positionieren. Insgesamt umfasst die Arbeit des Bundeszentralamtes für Steuern aktuell ca. 80 Tätigkeitsfelder, die von den etwa 2.300 Beschäftigten am Hauptsitz in Bonn sowie in den Außenstellen Berlin, Saarlouis und Schwedt/Oder abgewickelt werden.

Unterschiedliche Tätigkeitsfelder

Sowohl die Durchführung internationaler Amtshilfe und des Umsatzsteuerkontrollverfahrens als auch die Zertifizierung von Basisrenten- und Altersvorsorgeverträgen obliegt dem Fachbereich Steuern beim BZSt. Hinzu kommt die Administration der Feuerschutz- und Versicherungssteuer sowie die Zusammenstellung, Auswertung und Weiterleitung von Informationen über erzielte Kapitalerträge, soweit für diese wegen des Vorliegens eines Freistellungsauftrages keine Steuerabzüge vorgenommen worden sind. Außerdem wirken die sogenannten Bundesbetriebsprüfer des BZSt an der Kontrolle der Bundesländer in Großbetrieben und Konzernen mit. Und schließlich ist das BZSt auch zuständige Fachaufsichtsbehörde für die Durchführung des Familienleistungsausgleichs, des Rentenbezugsmitteilungsverfahrens sowie für die Gewährung von Altersvorsorgezulagen.

Projektpartner für eGovernment

Neben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und der Generalzolldirektion (GZD) ist das Bundeszentralamt für Steuern Projektpartner für die Umsetzung des Gesetzes zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz - OZG). Dieses Gesetz enthält die Verpflichtung des Bundes und der Länder sowie der kommunalen Behörden, bis zum Ende des Jahres 2022 digitale Verwaltungsdienstleistungen über spezielle Online-Portale anzubieten (sogenanntes eGovernment).

Die Rolle des Bundeszentralamtes für Steuern bei der OZG-Umsetzung liegt schwerpunktmäßig unter anderem in der Erweiterung der Nutzungsmöglichkeiten der Steuer-IdNr, die gemäß des Registermodernisierungsgesetzes (RegMoG) künftig als lebenslang gültige und behördenübergreifend verwendbare Personenkennziffer (PKZ) dazu dienen soll, Meldedaten sowie Angaben aus Verkehrs- und Waffenregistern, Handwerkerrollen, Gewerbeverzeichnissen sowie einzelne Informationen zu Studien- und Berufsausbildungsverhältnissen, zum Bezug staatlicher Leistungen wie Wohn- und Elterngeld und aus vielen weiteren Bereichen miteinander zu verknüpfen.

Wichtige Mitwirkung an einer datenschutzgerechten Zukunft

Das Vorantreiben einer deutlich schnelleren, effizienteren und nutzerfreundlicheren Interaktion zwischen Bürgern und Behörden ist Ziel des Projektes zur umfassenden Digitalisierung im Verwaltungsbereich. Dem BZSt kommt hierbei ein wesentlicher Part zu, der – politisch wie wirtschaftlich – als nicht unumstritten gilt. Die Gratwanderung zwischen komfortableren und effizienteren Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung auf der einen Seite und des hohen Missbrauchspotenzials im Rahmen umfassender Überwachungsmöglichkeiten auf der anderen Seite muss auch durch die Mitwirkung des Bundeszentralamtes für Steuern ausgewogen und in allseitigem Interesse gemeistert werden.

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