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Technologie richtig nutzen
Eine wichtige Nahtstelle für den erfolgreichen Ablauf dieser komplexen Prozesse sind die meist sehr unterschiedlichen IT-Systeme in den Kommunen. Während einige Ämter über hochmoderne Dokumentenmanagementsysteme (DMS) verfügen, wird in anderen Behörden ein Datenaustausch durch veraltete Betriebssysteme behindert. Zudem erledigen viele Kommunen einzelne Schritte bei der Erstellung, Weiterleitung und Archivierung von Wahldokumenten oft noch manuell; auch ein physischer Transport von Unterlagen per Post ist üblich, obwohl dies rechtlich und technisch nicht immer notwendig ist. Besonders bei Änderungen entsteht so ein mehrfacher Arbeits- und Kostenaufwand, der sich durch den Einsatz intelligenter DMS vermeiden ließe. Daher lohnt sich ein genauer Blick auf den Ablauf dieser Prozesse: Grundsätzlich sind bei einem Wahlgang im Schnitt Effizienzsteigerungen zwischen 20 und 40 Prozent möglich.
Es bringt mehrere Vorteile mit sich, wenn Kommunen Handlungsspielräume für eGovernment identifizieren, indem Papierumläufe so weit wie möglich durch IT-Prozesse ersetzt werden: Der drastisch reduzierte Papierverbrauch spart Steuergelder und schont die Umwelt, zusätzlich entfallen viele zeitraubende Materialtransporte. Das betrifft natürlich nicht nur die Wahlprozesse, sondern auch den täglichen Dokumentenverkehr in den Behörden.
Bei eGovernment-Prozessen steht das Ziel im Vordergrund, den Papierumlauf auf ein Minimum zu reduzieren, zum Beispiel durch möglichst frühes Einscannen oder möglichst spätes Ausdrucken von Unterlagen. So können die Vorgänge in den Behörden sequenziell und personalisiert bearbeitet werden. Auch vor Wahlen lohnt eine Überprüfung, ob die per Gesetz festgelegten Papiervorgänge intelligent und effizient mit den Prozessen verbunden sind, die auch digital erledigt werden könnten. Dies ist bereits in einigen Kommunen bei gerichtlichen Unterlagen oder Bauanträgen und –genehmigungen Realität. Dass die Digitalisierung behördlicher Unterlagen gut und sicher funktioniert, belegt auch die erfolgreiche Einführung der digitalen Steuererklärung. Wie hier, so könnten künftig mit der elektronische Signatur auch Wahlunterlagen zwischen den Behörden sicher ausgetauscht werden.
Zudem haben Bürger und der Gesetzgeber den sicheren und rechtmäßigen Ablauf elektronischer Wahlvorgänge stets im Blick, wie das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes von März 2009 zum Einsatz von Wahlcomputern zeigt. So bestätigte das Gericht zwar Wahlfehler bei der vergangenen Bundestagswahl und der Europawahl 1999 in einzelnen Wahlkreisen – diese reichten jedoch nicht aus, um die Wahl zu wiederholen. Obwohl das Urteil den Einsatz der bisherigen Wahlcomputern stoppt, bleibt die Vorschrift des Bundeswahlgesetzes in Kraft, die „Wahlgeräte“ zulässt.
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