Definitionen Was ist bzw. was tut das Bundesverfassungsgericht?

Von andi_dd

Das Bundesverfassungsgericht agiert als oberstes Gericht und als Hüterin der Verfassung. Es interpretiert die Artikel des Grundgesetzes und fällt verbindliche Urteile. Im Zuge der Digitalisierung hat es unter anderem ein IT-Grundrecht definiert.

Bundesverfassungsgericht: wichtige Rolle in der Digitalisierung
Bundesverfassungsgericht: wichtige Rolle in der Digitalisierung
(© aga7ta - Fotolia)

Mit dem Bundesverfassungsgericht verfügt Deutschland über ein unabhängiges Verfassungsorgan, das die Legislative und die Exekutive in die Schranken verweisen kann. Die Richter legen anhand konkreter Fälle das Grundgesetz aus, die Urteile sind für alle staatlichen Organe bindend. Das Gericht mit Sitz in Karlsruhe wird auf Antrag aktiv: Es gibt verschiedene Verfahren wie die Verfassungsbeschwerde und die abstrakte Normenkontrollklage.

Bundesverfassungsgericht: Wahl der Richter und Organisation

Am höchsten deutschen Gericht arbeiten insgesamt 16 Richter, die je zur Hälfte vom Bundestag und Bundesrat gewählt werden. In beiden Gremien ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. Diese hohe Hürde zwingt die Parteien dazu, Kompromisse zu schließen. Sie soll eine politisch einseitige Besetzung des Gerichts verhindern –- das ist ein wesentlicher Unterschied zu Wahlverfahren in anderen Staaten wie den USA. Kandidaten müssen mindestens 40 Jahre alt sein und die Befähigung zum Richteramt aufweisen. Die Amtszeit beträgt zwölf Jahre, eine Wiederwahl ist nicht möglich.

Das Bundesverfassungsgericht gliedert sich in zwei Senate:

  • Der Erste Senat kümmert sich um Normenkontrollverfahren und Verfassungsbeschwerden.
  • Der Zweite Senat konzentriert sich auf Organstreitigkeiten.

Der Weg zum Bundesverfassungsgericht: verschiedene Klageverfahren

Grundsätzlich kann jede Einzelperson das Bundesverfassungsgericht anrufen, wenn sie sich durch staatliches Handeln in ihren Grundrechten verletzt sieht. Auch juristische Personen können sich an das Gericht wenden. Darüber hinaus beschäftigen sich die Richter mit Klagen von Verfassungsorganen, Bundesländern und Bundestagsabgeordneten sowie Anfragen von Gerichten. Die diversen Verfahrenswege lassen sich folgendermaßen einteilen:

  • Verfassungsbeschwerden von natürlichen und juristischen Behörden
  • konkrete Normenkontrolle: Fachgerichte leiten eine Frage an das Bundesverfassungsgericht weiter und unterbrechen bis zur Klärung das entsprechende Gerichtsverfahren.
  • abstrakte Normenkontrolle: Die Bundesregierung, eine Landesregierung oder ein Viertel der Bundestagsabgeordneten können ein Verfahren anstrengen.
  • Organstreitverfahren und Bund-Länder-Streit: In diesen Fällen beschäftigt sich das Gericht mit Kompetenzstreitigkeiten.

Urteile des Bundesverfassungsgerichts im Bereich IT und Digitalisierung

Im digitalen Zeitalter entstehen viele neue Fragen, die unmittelbar das Grundgesetz betreffen. Das Bundesverfassungsgericht sieht sich mit der Herausforderung konfrontiert, Grundrechte angesichts der digitalen Möglichkeiten neu zu interpretieren und teilweise auszuweiten. Im Jahr 2008 hat das Gericht aus dem Grundgesetz ein Grundrecht auf Vertraulichkeit und Integrität von informationstechnischen Systemen abgeleitet.

Dieses IT-Grundrecht ergänzt seitdem die klassischen Grundrechte wie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, die Unverletzlichkeit der Wohnung und das Telekommunikationsgeheimnis. Es begrenzt den Handlungsspielraum von Sicherheitsbehörden. 2015 hat das Bundesverfassungsgericht die damals aktuelle Praxis der Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig erklärt. Allerdings lehnen die Richter staatliche Einschränkungen der Grundrechte nicht vollständig ab, sie fordern nur klare gesetzliche Grundlagen und die Beachtung der Verhältnismäßigkeit.

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