DIdG – die Grundlage für die EUDI-Wallet
Vom Handy in die Akte

Von Johannes Kapfer 5 min Lesedauer

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Der Bundestag hat Mitte Oktober das DIdG beschlossen und damit den Weg für die staatliche Wallet „d-you“ freigemacht. Für die Verwaltung entscheidet sich der Erfolg aber an anderer Stelle. In der Verwertbarkeit der Nutzerinteraktionen und den jeweiligen Folgeprozessen.

Wenn Daten nach der digitalen Bearbeitung aufgrund mangelhafter Prozesse einem Medienbruch unterliegen, schwindet die Effizienz des gesamten Verwaltungsapparats.(Bild:  Gemini / KI-generiert)
Wenn Daten nach der digitalen Bearbeitung aufgrund mangelhafter Prozesse einem Medienbruch unterliegen, schwindet die Effizienz des gesamten Verwaltungsapparats.
(Bild: Gemini / KI-generiert)

Der Antrag ist online gestellt, die Identität digital nachgewiesen. Und dann? In vielen Behörden endet der digitale Weg weiterhin am Schreibtisch. Dort werden Unterlagen heruntergeladen, Angaben ins Fachverfahren abgetippt und PDFs in der Akte abgelegt. Ein digitaler Zugang macht eben noch keinen digitalen Prozess.

Was der Bundestag ­beschlossen hat

Das Digitale-Identitäten-Gesetz (DIdG) setzt beim Zugang an. Es ergänzt die europäische eIDAS-Verordnung um nationale Regeln und schafft die Rechtsgrundlage für die deutsche EUDI-Wallet. Den Entwurf hatte das Bundeskabinett am 20. Mai beschlossen. Der Digitalausschuss nahm ihn am 14. Oktober in geänderter Fassung an, einen Tag später folgte das Plenum. Abgeschlossen ist das Verfahren damit noch nicht: Der zweite Durchgang im Bundesrat ist für den 20. November angesetzt.