Die Umstellung auf die doppelte Buchführung in Konten, die Doppik, ist seit der Innenministerkonferenz der Bundesländer 2003 beschlossene Sache. Damit jede Kommune die ihr – durch Landesgesetze, Landkreis- und Gemeindeordnungen, das Gemeindehaushaltsrecht und kommunale Verordnungen – gesetzten Fristen zur Doppik-Einführung einhalten kann, ist sie neben einer sorgfältigen Gesamtplanung auf die Mitarbeit der Anbieter von Fachverfahren angewiesen. Keine leichte Aufgabe ...
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