Bundeskriminalamt & Polizei Startschuss für IT-Projekt „Polizei 2020“

Autor Susanne Ehneß

Der Bundestag hat das geänderte BKA-Gesetz verabschiedet. Dies ist der Start für ein gewaltiges IT-Projekt, das eine grundlegende Modernisierung der polizeilichen IT-Systeme einschließlich der Abschaffung von Doppelstrukturen bei den Ländern zum Ziel hat.

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(Bild: Heiko Kueverling/ Fotolia.com)

„Die von Eigenentwicklungen, Sonderlösungen, Schnittstellen, unterschiedlichen Dateiformaten und Erhebungsregeln geprägte zersplitterte IT-Landschaft können wir uns nicht mehr leisten“, bemängelt Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière die aktuelle Situation bei Polizei und Bundeskriminalamt (BKA). Die polizeilichen IT-Systeme stammten in ihrer Grundstruktur noch aus den 70er-Jahren.

Inhalte des neuen BKA-Gesetzes
Inhalte des neuen BKA-Gesetzes
(Bild: BMI)

„Das neue Gesetz leitet eine Zeitenwende ein, die die tagtägliche Arbeit unserer Polizistinnen und Polizisten erheblich erleichtern wird und die Qualität der verfügbaren Informationen auf ein neues Niveau heben wird und so die innere Sicherheit stärkt“, so de Maizière. „Wir ersetzen die bisherige polizeiliche Datenlandschaft als Teil eines groß angelegten Modernisierungsprojektes durch ein übergreifendes Informationssystem beim BKA.“

Zugriffsmanagement

Im Zuge des neuen BKA-Gesetzes soll auch der Datenschutz gestärkt werden. Das Gesetz setze sowohl die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts vom April 2016 als auch die neuen europarechtlichen Datenschutz-Anforderungen um. Der polizeiliche Informationsverbund werde ein modernes Zugriffsmanagement erhalten, das die Zweckbindung der Daten technisch umsetze. Der vom Bundesverfassungsgericht entwickelte Grundsatz der hypothetischen Datenneuerhebung sei das „Leitbild für die neue Datenhaltung und -nutzung“. Der Kernbereichsschutz, als der Schutz der engsten Privatsphäre, werde ausgebaut. Rechtsanwälte würden stärker geschützt als bisher.

BKA soll Datenbank führen

„Die bestehende IT-Architektur des Bundeskriminalamtes, insbesondere das polizeiliche Informationssystem INPOL, ist für die Umsetzung der Vorgaben aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 20. April 2016 nicht ausgelegt und daher grundlegend neu zu strukturieren“, heißt es dazu im Gesetzentwurf. „Einen wesentlichen Aspekt der Modernisierungsbestrebung stellt die Bereitstellung eines einheitlichen Verbundsystems mit zentraler Datenhaltung im Bundeskriminalamt dar, um die verfassungsrechtlichen Vorgaben auch für die anderen Polizeien des Bundes und die der Länder effektiv erfüllen zu können. Der Datenbesitz und damit die Verantwortung für die Daten verbleibt weiterhin bei den entsprechenden Polizeien des Bundes und der Länder.“

Das BKA soll hierfür künftig als Zentralstelle agieren, „die eine einheitliche Informationstechnik zur Verfügung stellt, Prozesse koordiniert und Diskussionsprozesse moderiert“.

Gegenstimme

Die grüne Bundestagsfraktion hat dem Gesetz nicht zugestimmt, da die verfassungs- und datenschutzrechtlichen Bedenken gravierend seien. Zwar sei eine Änderung des BKA-Gesetzes nötig, das jetzt verabschiedete Gesetz sei aber – anders als vom Gericht gefordert – eine vollständige Überarbeitung des BKA-Gesetzes und schaffe dort eine komplett neue IT-Landschaft, heißt es dazu von den Grünen.

Die Reform des BKAs dürfe aber nicht zulasten der Rechtsstaatlichkeit und der Verfassungsmäßigkeit gehen. Es bedürfe eines Bekenntnisses zum Polizeiföderalismus und zum BKA als eine primär Strafverfahren führende und unterstützende Behörde. Soweit dem BKA ausnahmsweise auch präventivpolizeiliche Kompetenzen für den Bereich des internationalen Terrorismus gewährt würden, bedürfe es einer klaren verfassungsgemäßen Ausgestaltung. „Dies betrifft insbesondere das Vorhaben, das BKA eine komplexe umfassende Datenbank führen zu lassen. Die Regelung einer solchen Datenbank muss sich klar an den Grundsätzen des Bundesverfassungsgerichts zur Zweckbindung und der Aufsicht der Bundesdatenschutzbeauftragten bekennen.“

Die Grünen weiter: „Das BKA darf stattdessen ab jetzt alle polizeilichen Daten ohne nähere Zweckbindung sammeln und durch beliebige Methoden miteinander abgleichen. Das widerspricht der Zweckbindung, einem Eckpfeiler des Datenschutzrechtes. Es wird dadurch eine undifferenzierte Raster- und Googlemöglichkeit auf polizeilichen Datenbeständen eingeführt, die alle Bürger betrifft – nicht nur Straftäter, sondern auch Zeugen und Opfer. Gleichzeitig werden die Kontrollmöglichkeiten durch die Bundesdatenschutzbeauftragte herabgesetzt und Auskunftspflichten von Berufsgeheimnisträgern, wie zum Beispiel Psychotherapeuten, eingeführt.“

Aus diesen Gründen hat die Fraktion einen Entschließungsantrag gestellt, den Sie online hier finden.

Gesetz im Wortlaut

Den verabschiedeten „Entwurf eines Gesetzes zur Neustrukturierung des Bundeskriminalamtgesetzes“ finden Sie online hier.

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