Der Sozialstaat soll endlich einfacher und digitaler werden, dazu hat die Kommission zur Sozialstaatsreform jetzt ihre Empfehlungen vorgelegt. In ersten Reaktionen mahnen NKR, Bitkom und der Deutsche Städtetag vor allem die Umsetzung an.
Bundessozialministerin Bärbel Bas mit den Mitgliedern der Sozialstaatskommission bei der Übergabe des Abschlussberichts am 27. Januar 2026 im Berliner Amtssitz
Die Reform des Sozialstaats ist überfällig, das komplizierte System lähmt Verwaltungen und frustriert Bürgerinnen und Bürger. Die Kommission zur Sozialstaatsreform hat ihre Empfehlungen finalisiert und an die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Bärbel Bas, übergeben. „Unser Sozialstaat muss gerechter, einfacher und digitaler werden“, so die Ministerin. „Dafür hat die Sozialstaatskommission ein ambitioniertes Paket an Empfehlungen vorgelegt, um die Sozialverwaltung und das Sozialrecht bürgerfreundlicher zu gestalten. Weniger Papierkram, einfachere Antragsstellung, schnellere Entscheidungen und mehr Zeit für die Menschen.“
Über die Kommission zur Sozialstaatsreform
Einsatz und Auftrag der Kommission zur Sozialstaatsreform sind bereits im Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung verankert: Modernisierung und Entbürokratisierung – im Sinne der Bürgerinnen und Bürger und der Verwaltungen, gemeinsam mit Ländern und Kommunen. Die Kommission soll Empfehlungen entwickeln, unter anderem zu einer massiven Rechtsvereinfachung, raschem Vollzug, erhöhter Transparenz, der Vereinheitlichung des Einkommensbegriffs und der Zusammenlegung von Sozialleistungen. Die Sozialstaatskommission wurde im September 2025 von der Bundesregierung eingesetzt und hat bis Januar 2026 über 90 Expertinnen und Experten angehört aus Verbänden und Sozialleistungsträgern, Wissenschaft, Bundesbehörden, Sozialverwaltung, Zivilgesellschaft, Dienstleistungsunternehmen.
In ihrem fast 50-seitigem Bericht spricht die Kommission 26 Empfehlungen aus, die sie jeweils mit konkreten Maßnahmen unterlegt, gegliedert in vier Handlungsfelder.
1. Neusystematisierung von Sozialleistungen: ein einheitliches Sozialleistungssystem mit einheitlichen Anlaufstellen statt der bisher zersplitterten Zuständigkeiten;
2. Erwerbsanreize;
3. Rechtsvereinfachungen: zentral ist hier die Empfehlung, die Einkommensbegriffe im Sozialrecht schrittweise zu vereinheitlichen, einen modularen Einkommensbegriff zu entwickeln und digitaltauglich zu gestalten. Zusätzlich werden weitere Begriffsvereinheitlichen, Bagatellgrenzen und Pauschalierungen empfohlen, u. a. soll Kindergeld künftig ohne Antrag ausgezahlt werden.
Digitalisierung und Modernisierung der Verwaltung
Die Vereinfachungen und Bündelungen, die in den ersten drei Handlungsfeldern beschrieben werden, bilden auch die Basis für eine sinnvolle Digitalisierung. Empfehlungen dazu sind im vierten Handlungsfeld „Digitalisierung und Modernisierung der Verwaltung“ zusammengefasst. Dazu gehören:
eine plattformbasierte Modernisierung der Sozialverwaltung nach dem „Government-as-a-Platform“-Ansatz. Der Deutschland-Stack soll Basiskomponenten für alle digitalen Prozesse der Sozialverwaltung bereitstellen.
One-Stop-Shop: ein digitales Sozialportal als zentraler Zugang zu den Sozialleistungen von Bund, Ländern und Kommunen (mit Unterstützung vor Ort); Anschluss und Nutzung sollen für alle drei Ebenen verpflichtend sein.
Verbindliche Vorgaben für die Digitalisierung der Sozialverwaltung zwischen Bund, Ländern und Kommunen für einheitliche IT-Standards, den Anschluss an das digitale Zugangsportal, die Nachnutzung von Basiskomponenten des Deutschland-Stacks und anderen zentral bereitgestellten Software-Lösungen sowie die Nachweiserbringung.
Der Datenaustausch zwischen den Sozialbehörden soll über NOOTS erfolgen, dazu sind weitere relevante Register anzuschließen.
Prozesse der Sozialverwaltung sollen auch mit Hilfe von KI automatisiert werden, dafür ist Rechtssicherheit zu schaffen.
Für die Umsetzung der Digitalisierungsvorhaben schlägt die Kommission ein Expertengremium unter gemeinsamer Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) und des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung vor, begleitet von einer Beteiligung der Länder und Kommunen. Geprüft werden soll, inwiefern bestehende Portale wie bund.de und die „Sozialplattform“ für eine Weiterentwicklung zum zentralen Zugangsportal der Sozialverwaltung geeignet sind und wie bestehende, Ende-zu-Ende digitalisierte Online-Diensten zu integrieren sind. Das Gremium soll auch klären, welche der Empfehlungen mit einem Staatsvertrag umgesetzt werden können, ob und welche Grundgesetzänderungen erforderlich sind – und dafür sorgen, „dass das Vorgehen kongruent zur Umsetzung der föderalen Modernisierungsagenda ist“.
Wie schnell sind die Empfehlungen umzusetzen?
Auch zum Zeitrahmen der Umsetzung ihrer Empfehlungen hat sich die Kommission Gedanken gemacht. Klares Ziel: schnellstmöglich. Doch als frühester Umsetzungstermin ist Mitte 2027 genannt – für „schnell umsetzbare Maßnahmen“ zur Rechtsvereinfachung und zur Digitalisierung und Modernisierung der Verwaltung. Hier sollen die jeweils zuständigen Bundesressorts unmittelbar nach Beschluss des Kommissionsberichts Gesetzentwürfe erarbeiten und bis Mitte 2027 die Gesetzgebungsverfahren abschließen. Der nächste Meilenstein ist Ende 2027 – für Maßnahmen zur Prüfung beziehungsweise Bündelung des Verwaltungsvollzugs sowie die Gesetzgebung zur Neusystematisierung von Sozialleistungen und die Verbesserung von Erwerbsanreizen.
Noch länger kann die Umsetzung weiterer Digitalisierungsvorhaben dauern: Das erwähnte Expertengremium „Digitalisierung der Sozialverwaltung“ soll im ersten Halbjahr 2026 erst eingesetzt werden, dann innerhalb von sechs Monaten eine Roadmap für die Digitalisierungsmaßnahmen vorlegen und seine Arbeit bis Ende 2027 abschließen.
Knackpunkt Finanzierung
Ungeklärt ist bislang die Finanzierung. „Die Kommission nimmt zur Kenntnis, dass die hier vorgeschlagenen Maßnahmen einem allgemeinen Finanzierungsvorbehalt unterliegen“, heißt es im Bericht. Die Verfasser verweisen auf die angespannte Haushaltslage bei Bund, Ländern und Kommunen und beziehen sich auch auf die Expertenanhörungen, die eine „ historisch einmalige Defizitsituation der Städte, Landkreise und Gemeinden“ dargestellt hätten, die „die Handlungs- und Gestaltungsfähigkeit der Kommunen akut gefährdet“.
Stand: 08.12.2025
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