Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) hat ein Positionspapier zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes veröffentlicht. Anlass ist die nicht erkennbare Trendumkehr im Gesetzentwurf des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI).
Welche Änderungen am Onlinezugangsgesetz sind notwendig, um die Verwaltungsdigitalisierung dauerhaft voranzubringen?
(Bild: Blue Planet Studio – stock.adobe.com)
Die Frist für die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes konnte nicht eingehalten werden. Nun droht Deutschland auch die Nächste zu versäumen: Laut der Single-Digital-Gateway-Verordnung (SDG-Verordnung) der Europäischen Union sollten eigentlich noch in diesem Jahr 21 der wichtigsten Verfahrensbündel (Anhang II der SDG-VO) und Leistungen aus vier Richtlinien (2005/36/EG, 2006/123/EG, 2014/24/EU und 2014/25/EU) – das entspricht etwa 73 Verwaltungsdienstleistungen – grenzüberschreitend digital angeboten sowie an das europaweite Once-Only-Technical-System (OOTS) angeschlossen werden. Darunter beispielsweise die Beantragung einer Meldebescheinigung oder Ruhestands- und Vorruhestandsleistungen sowie die Kfz-Zulassung. Viele dieser Leistungen sind jedoch noch nicht einmal bundesweit digital verfügbar.
Ein Grund für den Nationalen Normenkontrollrat (NKR), „eine mutige und vor allem nachhaltige Trendumkehr bei der Verwaltungsdigitalisierung“ zu fordern. Hinzu kommt, dass die unzureichende Verwaltungsdigitalisierung auch zu einem Vertrauensverlust in den Modernisierungswillen und die Handlungsfähigkeit von Verwaltung und Politik führt, die Verwaltungen durch das weitere Erbringen analoger und unzureichend automatisierter Verwaltungsleistungen überfordert und die bereits knappen Personalressourcen weiterhin an der falschen Stelle gebunden werden.
Der NKR fordert daher in einem aktuellen Positionspapier die Erfahrungen und Erkenntnisse der vergangenen Jahre mehr in das geplante OZG-Änderungsgesetz einfließen zu lassen. „Zwar finden sich im Gesetzentwurf positive Ansätze, wie die Once-Only-Generalklausel oder die Festlegung auf ein bundesweit einheitliches Bürger- und Unternehmenskonto. An der Zielsetzung und den grundlegenden Mechanismen und Strukturen der Verwaltungsdigitalisierung soll sich laut Entwurf jedoch nichts Maßgebliches ändern. Dabei lägen hier die größten Hebel für eine mutige und vor allem nachhaltige Trendumkehr bei der Verwaltungsdigitalisierung“, so die Verfasser.
Druck auf die Verantwortlichen aufbauen
Ein zentraler Kritikpunkt ist die fehlende Fristsetzung. Die Grünen-Innenpolitikerin Misbah Khan (Grüne) meinte bereits: „Wir brauchen Druck bei den verantwortlichen Akteuren in Bund, Ländern und Kommunen, ohne den wir nicht schnell genug vorankommen.“ Das sieht auch der NKR so. Das Beratungsgremium bringt sogar einen Rechtsanspruch auf digitale Verwaltungsleistungen für Bürger und Unternehmen ins Spiel. Darauf aufbauend könnten dann sowohl Konsequenzen – etwa ein Schadensersatzanspruch, wie es ihn auch beim Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz gibt – als auch positive Anreize – beispielsweise finanzielle Zuschüsse bei vorzeitiger beziehungsweise fristgerechter Umsetzung – etabliert werden. Gleichzeitig helfen Fristsetzungen dabei, eine klare Schrittfolge bei der Umsetzung zu schaffen. Dies sei notwendig, da die Einzelgewerke aufeinander aufbauen beziehungsweise voneinander abhängig sind.
Grundlage sollte „eine aussagekräftige Beschreibung des beabsichtigten Zielbildes digitaler Verwaltungsarbeit und der wesentlichen Maßnahmen, die dazu dienen, diesen Zielzustand zu erreichen“, bilden. Dabei sollten ein ganzheitlicher Digitalisierungsansatz „bis in die Fachverfahren und internen Verwaltungsabläufe“ sowie Bezüge zur Registermodernisierung berücksichtigt werden. Daneben ist es laut NKR angebracht, auch Qualitätsmerkmale inklusive Vorgaben für zu erreichende Servicelevel, Nutzungsquoten und Zufriedenheitswerten zu definieren sowie die Leistungen nach Dringlichkeitskategorien zu priorisieren. „Nicht alle denkbaren Verwaltungsleistungen sind zu digitalisieren, sondern die aus Nutzersicht wesentlichen“, heißt es dazu im Positionspapier. Überwacht werden soll der Fortschritt anhand eines öffentlich zugänglichen Monitorings, „das kommunengenau aufschlüsselt, welche Verwaltungsleistungen in welchem Reifegrad vorliegt“.
Stand: 08.12.2025
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