Die Europäische Bürgerbeauftragte hat die EU-Kommission von Präsidentin Ursula von der Leyen scharf für ihren intransparenten Umgang mit SMS-Nachrichten in Zusammenhang mit Impfstoff-Käufen in Milliardenhöhe gerügt. Sie sprach von einem Missstand in der Verwaltungstätigkeit und forderte Aufklärung. Die „Erwartungen an die Transparenz- und Verwaltungsstandards der Kommission“ seien nicht erfüllt worden, sagte Ombudsfrau Emily O'Reilly am Freitag in Brüssel.
Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen in der Kritik
Pikant ist der Fall auch deshalb, weil der Umgang mit Handy-Daten der CDU-Politikerin schon einmal in der Kritik stand. Noch in ihrer Zeit als Verteidigungsministerin wurden die Daten auf einem ihrer Handys gelöscht. Das Verteidigungsministerium begründete die Handy-Löschung 2019 mit einem „Sicherheitsvorkommnis“. Kritiker monierten, dass dadurch Beweise in der Berateraffäre verloren gegangen seien, in der es um Vorwürfe von unkorrekter Auftragsvergabe bis zu Vetternwirtschaft ging.
Emily O'Reilly – Bürgerbeauftragte der Europäischen Union
Im aktuellen Fall geht es um einen Deal über bis zu 1,8 Milliarden Dosen Corona-Impfstoff von Biontech/Pfizer vom Frühjahr 2021. Das Vertragsvolumen wurde damals auf 35 Milliarden Euro geschätzt. Wie die „New York Times“ berichtete, war der persönliche Kontakt zwischen von der Leyen und Pfizer-Chef Albert Bourla für das Geschäft entscheidend. Der Journalist Alexander Fanta von netzpolitik.org stellte daraufhin eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz der EU bei der EU-Kommission. Diese wies die Anfrage jedoch ab.
Nach Angaben der Ombudsstelle antwortete die EU-Kommission dem Journalisten, die Textnachrichten seien nicht registriert worden. Jedoch habe die Behörde von der Leyens Kabinett nicht ausdrücklich darum gebeten, nach SMS zu suchen – sondern nur nach Dokumenten, die die Registrierungskriterien erfüllen. SMS gehören nicht dazu.
Es sei also gar nicht erst versucht worden, herauszufinden, ob SMS existierten, sagte O'Reilly. Sie betonte: „Nicht alle Textnachrichten müssen registriert werden, aber sie fallen eindeutig unter das EU-Transparenzgesetz. Daher sollten relevante Textnachrichten erfasst werden.“ Für das Recht auf Zugang zu EU-Dokumenten sei der Inhalt entscheidend – nicht das Gerät oder die Form. „Die EU-Verwaltung muss ihre Praxis der Dokumentenregistrierung aktualisieren.“ Die EU-Kommission müsse von der Leyens Kabinett darum bitten, erneut nach den SMS zu suchen. Falls sie auftauchten, solle geprüft werden, ob sie die Kriterien erfüllen, freigegeben zu werden.
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Stand vom 30.10.2020
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