Regelungskompetenzen und Nutzung FDP fordert bessere eGovernment-Strategie des Bundes
Die FDP-Fraktion hat in einer Anfrage an die Bundesregierung den Status der digitalen Verwaltung kritisiert. Die Bundesregierung hat nun darauf reagiert.
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Wie die FDP in ihrer Anfrage erläutert, befinde sich Deutschland laut Digital Economy and Society Index 2018 bei der Digitalisierung der Öffentlichen Verwaltung im EU-Vergleich lediglich auf Rang 21. „Dies kann dem Anspruch Deutschlands als Industrienation und digitalem Vorreiter nicht gerecht werden“, stellt die Fraktion klar.
Aus ihrer Sicht liege dies vor allem daran, dass auf Bundesebene bisher keine hinreichende eGovernment-Strategie implementiert worden sei. „Bei genauer Betrachtung der momentan verfügbaren digitalen Verwaltungsleistungen in Deutschland offenbart sich vielmehr ein Flickenteppich von verschiedensten elektronischen Verwaltungsdienstleistungen, die von Kommune zu Kommune und von Land zu Land variieren“, heißt es dazu.
Flickenteppich?
Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort betont, gehe die strategische Ausrichtung dahin, „Angebot und Abwicklung der Verwaltungsleistungen für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen aber ebenso die Arbeitsprozesse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesverwaltung konsequent an der Nutzerperspektive auszurichten und zugleich sicher auszugestalten“. Dies seien Handlungsmaximen für die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes, die eGesetzgebung, die Einführung der eAkte oder der eRechnung.
Eine Übersicht zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) wurde im vergangenen Jahr auf der entsprechenden Website des IT-Planungsrats veröffentlicht.
Die Regelungskompetenzen sind bei den einzelnen Verwaltungsleistungen in der Tat nicht stringent. Wie die Bundesregierung aufführt, sei aufgrund der Bündelung der Leistungen aus Nutzersicht nicht in allen Fällen eine eindeutige Zuordnung möglich und sinnvoll. So seien beispielsweise für die BAföG-Beantragung die Länder verantwortlich, für die BAföG-Rückzahlung aber die Bundesverwaltung. „Aus Nutzersicht ist eine integrierte Umsetzung von Leistungen sinnvoll, auch wenn diese Leistungen innerhalb der Verwaltung in verteilter Zuständigkeit bearbeitet werden, wie beispielsweise bei Elster für die Steuerverwaltung, eStatistikCore für statistische Meldepflichten, beim Handelsregisterauszug oder der Genehmigung von Schwerlasttransporten“, erklärt die Bundesregierung. Eine gemeinsame Umsetzung sei nicht nur aus Nutzersicht sinnvoll, sondern auch aus Effizienzgründen geboten, um digitale Services nicht redundant entwickeln und betreiben zu müssen.
Bei der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen im Geltungsbereich des OZG kann zwischen Typ-1-Leistungen (bundesgesetzlich geregelt und vollzogen) und Typ-2- bis Typ-5-Leistungen (Regelung und Vollzug nicht ausschließlich beim Bund) unterschieden werden. Für die Digitalisierung der Typ-2- bis Typ-5-Leistungen hat sich die Bezeichnung „Digitalisierungsprogramm Föderal“ etabliert.
Verantwortlich für das Gesamtprojekt ist zum einen der IT-Planungsrat, der die politische Steuerung innehat, und zum anderen FITKO (Föderale IT-Kooperation) und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI), die operativ steuern.
Dafür, dass die Verwaltungsleistungen auch tatsächlich digitalisiert werden, ist bei den Typ-1-Leistungen der Bund verantwortlich. Bis 2022 sollen diese über das „Verwaltungsportal Bund“ angeboten werden. Die anderen Leistungen sind Sache der Länder, der Bund hat hier mit FITKO eine koordinierende Funktion.
Welche Verwaltungsleistungen des Bundes bereits digitalisiert sind, wird derzeit erhoben. Laut Bundesregierung soll diese Erhebung bis Sommer 2019 abgeschlossen sein.
Nutzung durch die Bürger
Inwieweit die Bürger digitalisierte Leistungen nutzen, wird laut Bundesregierung nicht erfasst – „schon aus Gründen des Datenschutzes“. Immerhin wird alle zwei Jahre eine Befragung durch das Statistische Bundesamt duchgeführt, die die Zufriedenheit der Bürger und deren Online-Nutzung abklopft, zuletzt 2017.
Recht genaue Zahlen gibt es beim Personalausweis. Im Dezember vergangenen Jahres besaßen laut Bundesregierung mehr als 60,6 Millionen Bürger einen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion im Scheckkartenformat besessen. Etwa 23 Millionen davon hätten die Online-Ausweisfunktion aktiviert.
Die stationäre AusweisApp2 wurde seit Januar 2016 rund 1,62 Millionen mal heruntergeladen (Stand Dezember 2018), bei der Mobilversion wurden seit November 2016 364.700 Downloads verzeichnet.
Da hört es dann leider mit konkreten Zahlen wieder auf. Denn genaue eID-Nutzungsdaten liegen laut Bundesregierung nur den Dienstleistern vor: „Eine zentrale Erhebung der eID-Nutzung erfolgt weder innerhalb eines Landes noch bundesweit.“
Authentifizierung
Auf die Frage nach einer höheren Akzeptanz durch die Bürger hat die Bundesregierung eine einfache Antwort: durch das Schaffen nutzerfreundlicher Angebote. „Leistungen müssen einfach, verständlich, vertrauenswürdig und in großer Breite online verfügbar gemacht werden“, heißt es dazu. Entscheidend für den Erfolg sei eine einfache Authentifizierung. Mit den Funktionen des neuen Personalausweises und deren Nutzung per App seien erste entscheidende Schritte getan. „Weitere – wie die Erweiterung der App auf iOS-Geräte und die Möglichkeit der Nutzung des ELSTER-Zertifikats zur Authentifizierung – sind in Arbeit“, so die Regierung.
Weitere Authentifizierungsmöglichkeiten sind angedacht. So prüfe die Bundesregierung derzeit, ob neben der auf dem eIDAS-Niveau „hoch“ notifizierten eID-Funktion des Personalausweises weitere Identifizierungstechnologien auf dem eIDAS-Niveau „substanziell“ eingeführt werden können. Hierbei kämen insbesondere „abgeleitete Identitäten“ in Betracht.
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