Besonders brisant ist der US-amerikanische Cloud Act. Dieser erlaubt es US-Behörden, unter bestimmten Voraussetzungen Daten von Cloud-Anbietern mit Hauptsitz in den USA anzufordern – unabhängig davon, ob sich die Server physisch in Europa oder den USA befinden. Dieser extraterritoriale Zugriff untergräbt nationale Datenschutzgesetze und steht in direktem Konflikt mit den Vorgaben der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Mit dem Schrems-II-Urteil wurden die frühere Vereinbarung zwischen der EU und den USA (Privacy Shield) für ungültig erklärt, da sie keinen ausreichenden Schutz für EU-Bürger gegen US-Überwachungsmaßnahmen bot. Öffentliche Institutionen laufen also Gefahr, gegen die DSGVO zu verstoßen, wenn sie Daten in US-Clouds ohne solide Rechtsgrundlage oder zusätzliche Sicherungsmaßnahmen verarbeiten. Zwar gibt es mittlerweile einen Angemessenheitsbeschluss für bestimmte US-Unternehmen auf Basis des EU-US Privacy Frameworks. Inwieweit dieser aber vor dem EuGH Bestand haben wird, erscheint aufgrund der aktuellen politischen Entwicklungen überaus zweifelhaft.
Weitere Normen mit problematischen Auswirkungen
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
In Deutschland gilt ergänzend zur DSGVO das Bundesdatenschutzgesetz, das für viele öffentliche Stellen noch striktere Vorgaben formuliert. So müssen Behörden sicherstellen, dass Datenverarbeitungen rechtskonform und transparent ablaufen. Bei einer internationalen Cloud-Lösung, die sowohl technisch als auch rechtlich von außereuropäischen Abhängigkeiten beeinflusst wird, ist dies schwer zu gewährleisten. Denn es ist unklar, inwieweit ausländische Gesetze hier eingreifen.
USA Patriot Act und Foreign Intelligence Surveillance Act (FISA)
Auch ältere, aber noch gültige Gesetze wie der Patriot Act oder FISA ermöglichen US-Behörden weitreichende Überwachungsmaßnahmen. Unternehmen mit Sitz in den USA können verpflichtet werden, Daten herauszugeben – oftmals sogar unter Geheimhaltungsauflagen, sodass Betroffene nie davon erfahren.
All diese rechtlichen Unsicherheiten münden in der Gefahr, dass Behörden unbeabsichtigt gegen Datenschutz- und Sicherheitsvorschriften verstoßen. Hier drängt sich die Frage auf, ob sich die jeweiligen Entscheidungsträger der Tragweite ihres Handelns bewusst sind und die ihnen gegenüber drohenden persönlichen Haftungsrisiken erkennen.
Wettbewerbsverzerrung durch Cloud-Bündelungen: Folgen für Behörden
Die gängige Praxis von Microsoft, marktbeherrschende Softwarelösungen durch Produktbündelungen zu fördern, bringt nicht nur für den Wettbewerb im Bereich der Kommunikations- und Kollaborationssoftware erhebliche Auswirkungen mit sich.
Unternehmen, die alternative Lösungen anbieten, sehen sich möglicherweise gezwungen, mit einem Anbieter zu konkurrieren, der durch eine bereits etablierte und weitverbreitete Plattform einen deutlichen Wettbewerbsvorteil genießt. Diese Vorgehensweise könnte dazu führen, dass Kunden – insbesondere in großen Institutionen – eher zu vorgefertigten Lösungen greifen, ohne die Vielzahl an potenziell besseren oder kostengünstigeren Alternativen in Betracht zu ziehen. Dies hat nicht nur Auswirkungen auf den freien Wettbewerb, sondern auch auf die Auswahlmöglichkeiten der Nutzer, gerade im öffentlichen Sektor.
Behörden, die zunehmend auf Cloud-basierte Lösungen setzen, geraten durch marktbeherrschende Praktiken in einen erheblichen Nachteil. Diese schränken den Zugang zu essenziellen Kommunikations- und Kollaborationswerkzeugen ein und drängen flexible sowie kostengünstige Alternativen in den Hintergrund. Zudem leidet die Innovationskraft im öffentlichen Sektor, der für die digitale Transformation und eine effiziente Verwaltung auf einen fairen Zugang zu verschiedenen Cloud-Diensten angewiesen ist. Diese Einschränkung des Wettbewerbs verringert nicht nur die Auswahl der öffentlichen Verwaltung, sondern beeinträchtigt auch Effizienz und Flexibilität – beides zentrale Voraussetzungen für eine moderne, zukunftsfähige Verwaltung.
Stand: 08.12.2025
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