eGovernment-Wettbewerb eGovernment in Schleswig-Holstein erneut ausgezeichnet
Die Online-Bauleitplanung des Landes Schleswig-Holstein ermöglicht den beteiligten Kommunen schlankere und damit schnellere Prozesse. Die Kosteneinsparungen sind zum Teil beträchtlich. Der Jury des eGovernment-Wettbewerbs war das eine Auszeichnung wert. Nun soll die Anwendung erweitert werden.
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Bauleitpläne, wie etwa Bebauungspläne, sind Kernbestandteile der kommunalen Planung und der Bauverwaltung. In allen Planungsverfahren ist die Beteiligung der Bürger sowie der Behörden und anderer Träger öffentlicher Belange (TöB) – wie etwa Naturschutzorganisationen oder Versorgungsunternehmen – daher gesetzlich vorgeschrieben.
In dem gemeinsamen Verfahren der Kommunen und des Landes „Bauleitplanung Online-Beteiligung für die Kommunen des Landes Schleswig-Holstein“ (BOB-SH) können kommunale Verwaltungen künftig die Beteiligung von Behörden und TöB online durchführen.
Die Online-Bauleitplanung in der Praxis
Eigentlich sollten die Bauarbeiten an der neuen Brücke, dem Möbelhaus oder im dem kleinen Neubaugebiet am Ortsrand schon längst begonnen haben. Seit Langem schon gibt es Ideen und Gespräche, Abstimmungen und Kostenschätzungen. Aber der formale Weg von der Idee zum fertigen Bau ist nicht nur bei Privatpersonen, sondern auch in den Kommunen ein langer, aufwendiger Prozess mit vielen Zwischenschritten. Und die Aufstellung eines Bauleitplans als Grundlage aller weiteren Schritte ist nicht der kleinste.
Denn das ist ein komplexer und umfangreicher Verwaltungsprozess, der an alle Beteiligte hohe Anforderungen stellt und insbesondere die Mitarbeiter der zuständigen Verwaltung über mehrere Monate oder sogar Jahre beschäftigen kann. Dabei werden zahlreiche Behörden beteiligt, die in der einen oder anderen Fachthematik Stellungnahmen zu den vorgesehenen Planungen abgeben können.
Naturschutzbelange, Schul- oder Radwegeentwicklung, die Belange von Kirchen oder Sportvereinen, demografische Folgen, all dies muss zusammengetragen, bedacht, bewertet und im Planungsprozess berücksichtigt werden.
Das Baugesetzbuch sieht vor, dass bei der Aufstellung oder Veränderung von Bauleitplänen im Rahmen eines Beteiligungsverfahrens Bürger, Behörden und andere Träger öffentlicher Belange (TöB) über das Vorhaben informiert werden und ihnen – falls sie von dem Bauvorhaben betroffen sind – die Möglichkeit geboten wird, eine Stellungnahme abzugeben.
Bis 2004 konnten diese Stellungnahmen ausschließlich auf dem Postweg oder direkt in der Verwaltung abgegeben werden. Die damalige Vorgehensweise ist auch heute noch Standard in vielen Bauverwaltungen. Auch die für eine Bewertung der geplanten Vorhaben notwendigen Unterlagen, das sind meist umfangreiche Planzeichnungen mit Erläuterungen, werden per Post an die zu beteiligenden Behörden versandt und liegen für die Bürger zur Einsicht in der Kommunalverwaltung aus.
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