Dirk Schrödter zur OZG-Novelle Digitalpläne des Bundes sind „zaghaft und unterambitioniert“
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Schleswig-Holsteins Digitalisierungsminister Dirk Schrödter hat an die Bundesregierung appelliert, mit der Novelle des Onlinezugangsgesetzes die Digitalisierung in der Verwaltung entschlossen voranzutreiben. In einer Stellungnahme zum Entwurf fordert die Landesregierung unter anderem, künftig alle Verwaltungsverfahren standardmäßig digital anzubieten.

Nachdem die Frist des Onlinezugangsgesetzes nicht eingehalten werden konnte, beschäftigt Bund, Länder und Kommunen nun seit drei Monaten die Frage: Wie geht es weiter mit der Verwaltungsdigitalisierung? Sicher ist, dass OZG soll einen Nachfolger erhalten. Einen ersten Entwurf hat der Bund bereits vorgestellt. Mit dessen Ausgestaltung sind jedoch bei weitem nicht alle zufrieden. So haben bereits zahlreiche Verbände wie VITAKO Änderungsvorschläge vorgebracht und auch die Bundesländer haben in einem gemeinsamen Positionspapier ihre Kernthemen der Verwaltungsdigitalisierung formuliert.
Nun hat Schleswig-Holstein noch einmal nachgelegt und eine Stellungnahme zur Gesetzesentwurf herausgegeben. Um die Verwaltungsdigitalisierung voranzubringen, ist Digitalminister Dirk Schrödter überzeugt, müssen mit der Novelle schließlich die Weichen „konsequent in Richtung digitale Transformation“ gestellt werden. „Bislang lag der Fokus auf dem digitalen Zugang zur Verwaltung, jetzt muss es um Prozesse in den Verwaltungen gehen“, erklärt er und fordert: „Im Angesicht der Herausforderungen sollten jetzt zwingend die gesetzgeberischen Bremsen gelöst werden.“ Der aktuelle Entwurf sei „zu zaghaft und unterambitioniert“.
Ziel müsse es laut der Stellungnahme sein, analoge Behördengänge auf ein Minimum zu reduzieren. Dafür seien mehrere Anpassung nötig: Es bräuchte ein verpflichtendes digitales Nutzerkonto für Bürger und Unternehmen, die Schriftformerfordernis muss abgeschafft und die Verfahren selbst angepasst werden. Das heißt, nicht nur Beantragungswege sollten reduziert und beispielsweise der postalische Weg, wenn möglich, untersagt, sondern auch vorhandene Daten genutzt werden, um die Prozesse zu vereinfachen: „In Schleswig-Holstein herrscht schon seit langem die Überzeugung, Daten und Datenmanagement als infrastrukturelles Thema zu betrachten“, erklärt Schrödter. Dazu zähle beispielsweise, Daten für Anträge nur einmal zu erheben, ein einheitliches Datenmanagement anzubieten und Sachdaten in Antragsverfahren aus verschiedenen Datenquellen zu beziehen. Hier könne ein Doppelerhebungsverbot von Daten helfen.
Doch auch die digitalen Kontaktmöglichkeiten möchte Schleswig-Holstein anpassen. „DE-Mail hat sich weder in der Verwaltung noch in der Gesellschaft durchgesetzt“, so Schrödter. Die Kosten seien zu hoch, das Projekt damit unwirtschaftlich. „Dinge, die weder funktionieren, noch genutzt werden, können und müssen weg“, ist er überzeugt.
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Positionspapier des NKR
OZG 2.0: Mit klarer Zielsetzung und Rechtsansprüchen zum Erfolg
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eGovernment
Bitkom will Rechtsanspruch auf digitale Verwaltung
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