Definitionen Was ist das Nutzerkonto Bund?

Von zeroshope

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Das Nutzerkonto Bund ist ein Portalverbund staatlicher Stellen in Deutschland, der im Jahr 2019 online gegangen ist. Bürger sollen hier einen Account anlegen und sich mit diesem gegenüber allen staatlichen Stellen authentisieren können.

Nutzerkonto Bund: ein Account für alle Behörden
Nutzerkonto Bund: ein Account für alle Behörden
(© aga7ta - Fotolia)

Das Nutzerkonto Bund ist ein vom IT-Planungsrat angeschobener Portalverband in Deutschland. Bereitgestellt wird er vom Bundesinnenministerium und zählt zu den eGovernment-Maßnahmen der Bundes­regierung.

Das Angebot ermöglicht es Bürgern, freiwillig ein Konto zu eröffnen, mit dem sie sich gegenüber allen im Portalverbund registrierten Verwaltungen authentisieren können. Der Basisdienst ist im September 2019 ans Netz gegangen. Registrierungen sind beim Bund oder über das entsprechende Angebot des eigenen Bundeslands möglich. Das Konto ist in allen Fällen generell einsetzbar.

Der Umgang mit den Daten im Nutzerkonto Bund

Registrierung, Anmeldung sowie Einsatz der hinterlegten Daten erfolgen nach den Vorgaben, die von der eIDAS (Europäische Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste) gesetzt werden. Konkret bedeutet dies:

  • Alle Informationen müssen zwingend freiwillig von den Nutzern gegeben werden.
  • Die Datenfreigabe innerhalb des Verbunds muss durch die Nutzer noch einmal bewusst gesondert freigegeben werden.
  • Die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises ist ein mögliches Identifizierungsmittel im Verbund.
  • Alternativ können die Nutzer aber auch eine Benutzername-Passwort-Kombination wählen.
  • Die Daten dürfen nur für den Betrieb des Verbunds genutzt werden.
  • Allerdings übermittelt das Portal die hinterlegte De-Mail-Adressen an die angeschlossenen Fachverfahren, um den Bürgern eine verschlüsselte Kommunikation mit den Behörden zu ermöglichen.

Weiterentwicklung des Vorhabens

Das Nutzerkonto Bund wurde bereits kurz nach dem Start auch für Unternehmen geöffnet. Seit 2020 können sich diese durch andere juristische Personen wie beispielsweise Anwaltskanzleien vertreten lassen. 2021 soll die Interoperabilität verbessert werden. Außerdem hat der IT-Planungsrat beschlossen, dass in diesem Jahr auch eine Registrierung und Anmeldung via ELSTER-Zertifikat ermöglicht werden soll.

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