Definition Was ist die Schriftformerfordernis?

Redakteur: Manfred Klein

Ein Schriftformerfordernis besteht bei juristischen und urkundlichen Dokumenten sowie bei Verträgen, die vom Aussteller und dessen Vertragspartner handschriftlich zu unterzeichnen sind. Rechtsverbindliche Geschäfte basieren unterzeichneten Verträgen.

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Die Digitalisierung hat einige Veränderungen mit sich gebracht. Während jeder Vertrag früher der Schriftform und einer handschriftlichen Unterzeichnung bedurfte, sind Vertragsabschlüsse heute auch online mit digitaler Signatur möglich. Die Gültigkeit der Vertragsvereinbarung ist gegeben, sofern der Vermerk auf dem Dokument die Gültigkeit ohne Unterschrift bescheinigt. Nicht in allen Branchen kann auf die Schriftform verzichtet werden.

So bedürfen beispielsweise notarielle Beurkundungen oder Kreditverträge einer Unterzeichnung beider Vertragsparteien. Die maschinelle Erstellung ist in diesem Bereich nicht ausreichend.

Was ist ein Schriftformerfordernis und wozu dient es?

Das Schriftformerfordernis untermauert die Rechtssicherheit von vertraglichen Vereinbarungen. Es handelt sich um eine gesetzliche Vorgabe, die die Anforderungen an die Form und die handschriftliche Unterzeichnung regelt. Welche Dokumente in Schriftform verfasst und von beiden Partnern von Hand unterzeichnet werden müssen, ist im §126 des BGB geregelt. Die eigenhändige Unterschrift ist eine zusätzliche Absicherung und unterstützt die Fälschungssicherheit von Urkunden, Dokumenten und Verträgen im juristischen Bereich.

Rechtsfolgen bei Verstoß gegen das Schriftformerfordernis

Ist die Schriftform gesetzlich vorgeschrieben, kann ein Verstoß gegen die Vorgabe rechtliche Folgen nach sich ziehen. Ein abgeschlossener Vertrag ist nicht rechtsgültig, wenn er formelle Fehler enthält. Das ist der Fall, wenn das Schriftformerfordernis umgangen wird. Es gibt Ausnahmen und Sonderregelungen, sodass zum Beispiel Bescheide von der ARGE oder Verbraucherdarlehen auch mit elektronischer Unterzeichnung und somit ohne Unterschrift von Hand rechtsgültig sind. Die Sondervereinbarungen gelten nicht für Verträge, wo eine Aussparung der Schriftform gesetzlich nicht vorgesehen ist.

Schriftformerfordernis bei Bankgeschäften und notariellen Beurkundungen

Hypotheken, notarielle Beurkundungen oder Immobilien- und Firmenkredite bedürfen der Schriftform. Mündliche Vereinbarungen oder Zusagen ohne die vorgeschriebene Form sind nicht gültig und somit vor einem ordentlichen Gericht von keinem der Vertragspartner anfechtbar. Nur wenn die Urkunden und Bankdokumente, aber auch Mietverträge und Wohnungskündigungen bei unbefristeten Mietverträgen von Hand unterzeichnet sind, erzielen sie eine Rechtsverbindlichkeit.

Die Schriftform im digitalen Zeitalter

Im Zeitalter der Digitalisierung gibt es immer mehr vertragliche Vereinbarungen, die online getroffen und mit digitaler Signatur zur Gültigkeit gebracht werden. Ausgenommen sind Kündigungen und Schuldanerkenntnisse, Vollmachten, Urkunden und Zertifizierungen von Qualifikationen sowie Zustimmungen von Patienten zu medizinischen Eingriffen. Durch die Vereinfachung der Bürokratie und die Umstellung auf digitale Vereinbarungen sind viele Behörden heute nicht mehr an das Schriftformerfordernis mit Unterzeichnung gebunden.

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