Kommunale IT-Dienstleister zur OZG-Änderung VITAKO: Gesetzentwurf zum OZG umfassend überarbeiten
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Der Entwurf zum OZG-Folgegesetz bleibe in wichtigen Punkten hinter den Anforderungen zurück, urteilt die Bundes-Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen IT-Dienstleister in ihrer aktuellen Stellungnahme – und unterbreitet eigene Vorschläge.

Der Entwurf zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) wird derzeit intensiv diskutiert und kommentiert. Nach der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates hat sich auch VITAKO zu Wort gemeldet. Die Bundes-Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen IT-Dienstleister hatte sich bereits im August 2022 in die Diskussion zur OZG-Nachfolge eingebracht und sieht einige ihrer Vorschläge im vorliegenden Gesetzentwurf bereits berücksichtigt. Insgesamt jedoch bleibe das Papier an wichtigen Stellen „hinter den Anforderungen an stabile Rahmenbedingungen für eine zukunftsorientierte Verwaltung zurück“, heißt es in der aktuellen Stellungnahme des Verbandes. Änderungsbedarf sehen die Verfasser vor allem bei folgenden Punkten:
- Transparente Priorisierung: Ausdrücklich begrüßt wird die Abkehr vom „Big-Bang-Ansatz“ – bei der Umsetzung müsse priorisiert werden. Jedoch fehlten Kriterien und eine übergreifende Methodik, um diese Priorisierung transparent und nachvollziehbar zu machen.
- Die verpflichtende Nachnutzung zentral bereitgestellter Dienste wird grundsätzlich befürwortet, gleichzeitig sieht der IT-Dienstleisterverband darin einen „erhebliche(n) Eingriff in den bisher gut funktionierenden Markt“ und mahnt daher „Fingerspitzengefühl“ an. Eine Verpflichtung solle sich auf Basis- und Infrastrukturkomponenten beschränken, um weiterhin einen innovationsfördernden Wettbewerb zu ermöglichen.
- Die angestrebte Konsolidierung der Nutzerkonten wird ausdrücklich begrüßt, diese könne auch für die Registermodernisierung nachgenutzt werden. Bei der Implementierung sollte aber auf bestehenden Standards aufgesetzt werden.
- Statt den Schriftformersatz nur zu erleichtern, plädiert VITAKO dafür, die Schriftformerfordernis ganz abzuschaffen und nur in begründeten Fällen wieder zuzulassen. In den Anmerkungen zu Punkt 12 des Entwurfs ist das ausführlich erläutert.
- Auch beim verpflichtenden Abruf von Nachweisen will der Verband einen Schritt weiter gehen und die Prozesse neu gestalten: Nachweisabrufende Stellen (Behörden) sollten grundsätzlich verpflichtet werden, elektronische Nachweise bei anderen Behörden abzurufen, soweit das nicht mit unvertretbarem Aufwand verbunden ist: „Es erscheint mit Blick auf privatwirtschaftliche Anbieter dem Bürger nicht erklärbar, warum er immer noch Nachweise liefern muss, die dem Staat bereits zur Verfügung stehen (Once-Only-Prinzip).“
Die sich anschließenden Kommentare zu den einzelnen Punkten des Gesetzentwurfs beinhalten konkrete, auch pragmatische Lösungsvorschläge. Zum Beispiel sollten Nutzer eine dauerhafte Speicherung ihrer Online-Anträge veranlassen können, sodass die jeweilige öffentliche Stelle bei Folgeanträgen auf diese Daten zurückgreifen kann. Dadurch würden Bürger und Unternehmen entlastet – auch schon vor der Registermodernisierung.
IT-Sicherheitsstandard fehlt nach wie vor
In ihrer Stellungnahme kritisieren die Verfasser auch unterbliebene Änderungen, etwa zu §5 OZG: „Es gibt im Rahmen der deutschen Verwaltungsmodernisierung keinen einheitlichen, universell geltenden IT-Sicherheitsstandard“. Zwar gebe es den BSI-Grundschutz mit seinem Basisprofil Kommunalabsicherung, darüber hinaus aber auch weitere, sich teilweise überschneidende Vorschriften. Diese seien dringend zu harmonisieren. Der Verband regt an, in einer neuen Verordnung, basierend auf dem IT-Grundschutzkompendium allgemeinverbindliche Vorgaben zu erstellen.
Den Verzicht auf eine Regelung der Ende-zu-Ende-Digitalisierung bewerten die Verfasser als eine „schwerwiegende Schwäche“ des Gesetzentwurfs. Sie argumentieren: Nur eine medienbruchfreie Bearbeitung von Verwaltungsvorgängen werde die Zufriedenheit von Bürgerinnen und Bürgern spürbar verbessern. Eine verpflichtende Ende-zu-Ende-Digitalisierung werde zudem zwangsläufig zu einer Prozessmodernisierung führen und endlich „Digital first“- Standards den Weg ebnen.
Und schließlich könnte es noch am Geld scheitern, da konkrete Finanzierungszusagen fehlten – der Verband mahnt hier Klärung an, bevor das Gesetz in Kraft tritt.
Weitere Informationen
VITAKO hat die Stellungnahme zum „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Online-Zugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften“ am vom 15. Februar 2023 veröffentlicht. Darin werden eingangs die aus Sicht des Verbandes wichtigsten Punkte zur Überarbeitung angeführt und im Anschluss die einzelnen Punkte des Gesetzentwurfs kommentiert.
VITAKO-Stellungnahme zum OZG(ID:49200892)