Mit einem vollständig digitalisierten Verfahren setzt Niedersachsen neue Maßstäbe in der Kommunalförderung und zeigt auf, wie sich Verwaltungsprozesse durch konsequente Digitalisierung verschlanken lassen. Dieses Modell könnte Schule mache.
Anstelle von Kleingeld erhalten selbst die kleinsten Kommunen in Niedersachsen eine Mindestfördersumme von 200.000 Euro.
Die Ausgangslage ist so herausfordernd wie bekannt. Deutschlands Kommunen kämpfen mit Investitionsstaus, während gleichzeitig komplexe Förderverfahren die zügige Mittelverwendung bremsen. Niedersachsen geht nun einen anderen Weg und legt dar, wie sich finanzielle Unterstützung und Verwaltungsmodernisierung miteinander verbinden lassen. Mit dem Erlass der Niedersächsischen Kommunalfördergesetzverordnung (NKomFöGVO-MI) wird nicht nur der im März 2025 vereinbarte Pakt für Kommunalinvestitionen in die Tat umgesetzt – das Land etabliert zugleich ein digitales Förderverfahren, das als Referenzgröße für künftige eGovernment-Projekte dienen könnte.
600 Millionen Euro: Gestaffelte Auszahlung mit digitalem Anspruch
Der Gesamtumfang des Investitionspakets beläuft sich auf insgesamt 600 Millionen Euro, die das Land gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden zur Stärkung der kommunalen Investitionskraft bereitstellt. Die Besonderheit ist, dass 400 Millionen Euro bereits im vergangenen Jahr unbürokratisch und ohne Antragsverfahren an die Kommunen ausgezahlt wurden. Damit reagierte die Landesregierung auf die akuten Handlungsbedarfe vor Ort. Für die verbleibenden 200 Millionen Euro hat das Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung nun einen eigens konzipierten Online-Dienst entwickelt, der ab sofort einsatzbereit ist.
„Unser Ziel war es, den Kommunen ein Verfahren an die Hand zu geben, das klar strukturiert ist und sich an den praktischen Anforderungen der kommunalen Verwaltung orientiert“, betont Ministerin Daniela Behrens. Die Entwicklungszeit von wenigen Monaten unterstreicht dabei die Dringlichkeit, mit der das Projekt vorangetrieben wurde.
Das Herzstück der Lösung ist die konsequente „Durchdigitalisierung“ des gesamten Förderkreislaufs. Der Online-Dienst bildet nicht nur die Antragstellung ab, sondern integriert sämtliche Prozessschritte. Von der Mittelbewirtschaftung bis zum Verwendungsnachweis. Alles ist in einer einheitlichen digitalen Umgebung zusammengeführt. Diese Ende-zu-Ende-Digitalisierung schließt Medienbrüche aus, die in klassischen Förderverfahren durch den Wechsel zwischen digitalen und analogen Prozessschritten entstehen und dabei regelmäßig zu Verzögerungen und erhöhtem Verwaltungsaufwand führen.
Die Bündelung sämtlicher Verfahrensschritte in einem System schafft dabei mehrfachen Mehrwert. Für die antragstellenden Kommunen bedeutet es eine übersichtliche, nachvollziehbare Benutzerführung. Für die bewilligenden Stellen erhöhen sich die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Mittelverwendung. Und für beide Seiten reduziert sich der administrative Aufwand erheblich. Das zahlt direkt auf ein Kernanliegen der Digitalisierungsstrategie des Landes, die unter dem Motto „einfacher, schneller, günstiger“ steht, ein.
Transparenz und Nachhaltigkeit durch digitale Dokumentation
Ein häufig unterschätzter Aspekt digitaler Förderverfahren liegt in der verbesserten Dokumentationsqualität. Der niedersächsische Online-Dienst ist so konzipiert, dass über ihn nicht nur die 200 Millionen Euro aus der zweiten Tranche abgerufen werden, sondern auch die Verwendung der gesamten 600 Millionen Euro nachvollziehbar dokumentiert wird. Diese umfassende digitale Dokumentation schafft eine verlässliche Datengrundlage für Evaluationen und ermöglicht eine evidenzbasierte Weiterentwicklung der Förderpraxis.
„Dieses Förderverfahren steht damit beispielhaft für unsere Bemühungen, Verwaltung mit Hilfe der Digitalisierung zu modernisieren und Abläufe zu vereinfachen“, so Ministerin Behrens. Die transparente Mittelverwendung stärke zudem das Vertrauen zwischen Land und Kommunen und schaffe eine belastbare Grundlage für künftige Förderprogramme.
Bedarfsgerechte Verteilung mit sozialem Ausgleich
Die Mittelverteilung folgt einem ausgewogenen Schlüssel: 50,9 Prozent der Fördersumme fließen an die Gemeinden; 49,1 Prozent an Landkreise und kreisfreie Städte. Innerhalb der jeweiligen Ebenen erfolgt die Aufteilung nach Einwohnerzahl. Dabei handelt es sich um ein übliches und nachvollziehbares Kriterium. Zu erwähnen ist in diesem Kontext jedoch die soziale Komponente. Jede Kommune erhält einen Mindestbetrag von 200.000 Euro. Diese Untergrenze verhindert, dass kleinere Gemeinden aufgrund ihrer geringeren Einwohnerzahl nur marginale Beträge erhalten, die kaum Wirkung entfalten könnten.
Stand: 08.12.2025
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