Zum Jahresende läuft die Frist ab für ein Bundesgesetz zur Digitalisierung aller Verwaltungsleistungen. Die Zielmarke wird verfehlt. Aber vor allem in den Kommunen tut sich was – vom Grundbucheintrag bis zur Anmeldung für die Hundesteuer.
Die OZG-Umsetzung ist nicht nur ein IT-, sondern auch ein Organisationsprojekt
Es geht voran mit der Digitalisierung der Verwaltung. Langsam. Eigentlich sollten bis Ende dieses Jahres alle Behördengänge auch online erledigt werden können – so will es das Onlinezugangsgesetz (OZG) von 2017. Für die Umsetzung wurde ein Katalog von bundesweit 575 staatlichen Leistungen erstellt. Für schätzungsweise zwei Drittel davon muss man aber auch im nächsten Jahr noch aufs Amt.
Online in den Bund fürs Leben
Zu den Verwaltungsvorgängen, die bereits online möglich sind, gehört die Anmeldung zur Eheschließung – in bislang 32 rheinland-pfälzischen Kommunen, in 45 weiteren ist dies in Vorbereitung. Ziel sei es, Brautpaaren die Formalitäten vor der standesamtlichen Trauung möglichst digital zu ermöglichen, erklärt der Digitalisierungsbeauftragte der Stadt Trier, Thorsten Kraus, die die von Bremen und Hessen entwickelte Leistung als Modellkommune umgesetzt hat. „Damit wird der Prozess beschleunigt und zudem die Anzahl der Vor-Ort-Besuche auf dem Standesamt reduziert.“
Landesregierung und Kommunen wirken bei der Umsetzung des Gesetzes Hand in Hand zusammen. Ein Doppelinterview der Deutschen Presse-Agentur zum Stand der Verwaltungsdigitalisierung in Rheinland-Pfalz mit dem Staatssekretär im Digitalisierungsministerium, Fedor Ruhose (SPD) und dem geschäftsführenden Direktor des Städtetags Rheinland-Pfalz, Michael Mätzig, zeigt viel Einmütigkeit.
Workflow kritisch prüfen
„Das ist kein IT-Projekt, es ist ein Organisationsprojekt“, sagt Mätzig und macht damit deutlich, dass es um weit mehr geht als um die Installation von Software. Als Beispiel hat er eine lange Papierbahn mitgebracht: Auf acht Seiten zusammengeklebt stellt dieses Ungetüm die Abläufe in einer Stadtverwaltung dar, wenn ein Schüler oder eine Schülerin die Schule schwänzt und die Verwaltung dem Verstoß gegen das Schulgesetz nachgeht. Es sei nicht sinnvoll, jeden dieser Vorgänge eins zu eins digital abzubilden, erklärt Mätzig. Stattdessen sollte zuerst der komplizierte Workflow auf den Prüfstand gestellt und verschlankt werden.
„Dieses Prozessdenken ist in der Öffentlichen Verwaltung noch zu wenig entwickelt“, sagt der Kommunalexperte. Auch bei der Beantragung von Verwaltungsleistungen reiche es nicht aus, ein Online-Formular bereitzustellen. „Die dort eingegebenen Daten werden dann ausgedruckt und in der zuständigen Abteilung auf den Tisch gelegt – das kann es ja nicht sein.“
„OZG-Zeitplan war unrealistisch“
Die Verwaltung stecke mitten in einem Kulturwandel, sagt Ruhose. Wichtig sei es, vorhandene Ängste angesichts der notwendigen Veränderungen abzubauen. „Die Digitalisierung ist kein Schreckgespenst, sondern das Mittel zum Erhalt der staatlichen Handlungsfähigkeit im Zeichen von Fachkräftemangel und demographischem Wandel.“
Der OZG-Zeitplan sei unrealistisch gewesen, sagt Staatssekretär Ruhose. In den fünf Jahren seit Verabschiedung des Gesetzes sei deutlich geworden, dass für etliche Vorgänge der Verwaltung noch keine geeignete Software vorhanden sei. „So kommt etwa die Technologie für rechtsgültige Siegel erst jetzt.“
Für bestimmte Fachanwendungen wiederum gebe es bereits etablierte Anbieter, erklärt Ruhose. Dabei stelle sich aber das Problem, diese Lösungen über geeignete Schnittstellen an eine einheitliche Plattform anzudocken.
Antrags- und Prozessplattform
Für die Kommunen ist das die auch im Saarland, in Hessen sowie in Thüringen genutzte Antrags- und Prozessplattform (APP). Dieses System unterstützt sowohl Anträge von Bürgern oder Unternehmen für bestimmte Verwaltungsleistungen von Kommunen als auch verwaltungsinterne Bearbeitungsprozesse. Bislang werden dort nach Angaben Mätzigs 37 Online-Prozesse unterstützt – von Anträgen auf Akteneinsicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz über amtliche Meldebescheinigungen, Grundbucheinträge und Hundesteueranmeldung bis zur Anzeige öffentlicher Versammlungen. Recht weit sind bereits die meisten Städte. Die Plattform soll aber auch in allen Kreisen und Verbandsgemeinden eingeführt werden.
Stand: 08.12.2025
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