Heißt das, dass Sie einer Berliner Digitalisierungssenatorin oder einem Senator das Wort reden?
Smentek: Nicht unbedingt. Ich kann Steuerung und Kompetenz auch unterhalb eines eigenen Ressorts organisieren. Ich habe es da ja mit dem Berliner eGovernment-Gesetz ganz gut erwischt. Denn das Gesetz weist mir ja auch heute schon weitreichende Kompetenzen zu. Ich kann zum Beispiel jedes IT-Verfahren, wenn die IT-Sicherheit gefährdet ist, abschalten. Da brauche ich keinen Senatsbeschluss, das steht im Gesetz. Da brauche ich auch nicht meinen Senator dafür. Meines Erachtens ist eine Steuerung und Kontrolle ohne eigenes Digitalressort möglich.
Zudem gehört zu einem Digitalressort noch mehr, etwa die Kompetenzen für Open Data oder einer Digitalförderung für die Wirtschaft und Wissenschaft. Da man für zusätzliches Ressort auch Berlins Verfassung ändern müsste, halte ich es aber für zweifelhaft, ob sich dafür eine Mehrheit fände. Was ich mir aber vorstellen kann, dass man eine herausgehobene IKT-Staatssekretärsfunktion schafft. Da sind viele mögliche Konstruktionen im Gespräch. So wird derzeit in Berlin diskutiert, ob man diese Staatssekretärsfunktion mit einem Teilnahmerecht an den Senatssitzungen ausstattet oder mit einem Vorlagerecht im Senat. Sie sehen, man kann das Problem also durchaus auch anders lösen. Ein Digitalressort im Berliner Senat ist deshalb nicht zwingend notwendig.
Sie hatten die OZG-Umsetzung in Berlin ja schon kurz angesprochen und bis Ende 2022 ist es ja nicht mehr allzu weit. Wie stellt sich denn der Stand der OZG-Umsetzung in Berlin dar?
Smentek: Ich könnte jetzt sagen, wir sind nicht weit genug und wir werden das nie im vorgegebenen Zeitrahmen schaffen oder ich könnte sagen, wir haben mit dem „Einer-für-Alle“-Prinzip eine unglaubliche strategische Wendung hin zum Besseren vollbracht, die jetzt richtig Fahrt aufnimmt. Und beide Aussagen wären nicht falsch.
Aber wenn ich ehrlich bin, dann muss ich Ihnen sagen, dass ich es persönlich mit der positiven Einschätzung halte. Denn wenn ich aus 20 Jahren Organisationsberatung eines weiß, dann wie schwierig es ist, mit so vielen unterschiedlichen Akteuren Veränderungen voranzubringen. Ich glaube wirklich, dass wir mit der „Einer-für-Alle“-Strategie ein Instrument haben, das die OZG-Umsetzung überhaupt erst möglich macht. Entscheidend dabei ist nicht, ob wir am Stichtag alle Leistungen online haben, sondern dass wir mit der OZG-Umsetzung eine veränderte Form der Entwicklung und auch des In-die-Fläche-bringens geschafft haben, die auch all die kleinen Königtümer von unterschiedlichen Herstellern, unterschiedlichen IT-Dienstleistern sowie parteipolitische Fragen überwindet, weil wir eigentlich alle das Gleiche brauchen. Und das ist für mich schon mal ein Wert an sich. Mit dem Geld aus dem Konjunkturpaket ist die Chance, dass wir erfolgreich sein werden, jetzt nochmals gestiegen.
Ob wir dann Ende 2022 wirklich alle 575 Leistungen oder nur einen Teil umgesetzt haben oder ob wir die OZG-Anwendungen dann in 12, in 14 oder 16 Ländern flächendeckend umgesetzt haben werden, ist, glaube ich, nicht so entscheidend. Ich kann auch nicht sagen, ob wir als Land Berlin alle entwickelten OZG-Anwendungen nachnutzen werden, weil wir durchaus auch alternative Wege überlegen. Ich weiß aber, dass wir mit dem „EfA-Prinzip“ bisher sehr viel erfolgreicher sind, als mit den bisherigen Ansätzen. Deswegen stehe ich voll zur Umsetzungsstrategie des OZG. Und ich bin mir ziemlich sicher, dass wir in Berlin in Sachen OZG erfolgreich sein werden, weil wir in dieser Legislaturperiode die entsprechenden Strukturen zur Umsetzung geschaffen haben. In dem Zusammenhang verweise ich immer gerne auf den Wohngeldantrag, den wir jetzt online gestellt haben. Das ist immerhin für 50.000 Leute in Berlin relevant.
Apropos „Alternativwege“. Wenn nun einzelne Bundesländer so etwas erwägen, während gleichzeitig Entwicklungen auf Bundesebene schon zur Verfügung stehen, dann kostet das doch unnötig Zeit und Geld. Lässt sich das rechtfertigen?
Smentek: Die angesprochenen Alternativen sind – zumindest in Berlin – dadurch gerechtfertigt, auch wirtschaftlich, dass wir mit der Entwicklung früher angefangen haben. Wir haben ja auch unterschiedliche Fachanwendungen – was wir ja nicht wollen, dass es für jedes OZG-Leistung nur eine IT-Lösung gibt. Das wäre eine Monopolisierung des IT-Herstellermarktes. Die kann ich mir nicht vorstellen. Ich glaube auch nicht, das sowas mehrheitsfähig wäre. Was wir dagegen brauchen, ist eine hohe Transparenz darüber, welche Lösungen es gibt. Aber was natürlich standardisiert werden muss, das sind die Prozesse und die Schnittstellen.
Stand: 08.12.2025
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