eGovernment in Deutschland Die IT kommt ins Grundgesetz

Redakteur: Manfred Klein

Die Föderalismuskommission II hat sich in ihrer abschließenden Sitzung auf Regelungen zur Schuldenbegrenzung und auf wichtige Maßnahmen zur Modernisierung der Verwaltung verständigt.

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Zu den neuen Vorschriften mit Bezug zur Verwaltung gehört an erster Stelle die Schaffung einer verfassungsrechtlichen Grundlage (Art. 91 c GG neu) für die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in der Informationstechnik der Öffentlichen Verwaltungen (IT). Die Verantwortung für die Sicherheit der länderübergreifenden IT-Netzinfrastruktur soll künftig beim Bund liegen. Dazu soll der Bund eine Kompetenz für die Errichtung und den Betrieb eines sicheren Verbindungsnetzes erhalten, das die informationstechnischen Netze des Bundes und der Länder miteinander verbindet. Das Nähere soll ein Bundesgesetz mit Zustimmung des Bundesrates regeln.

Darüber hinaus soll ein neues System der IT-Steuerung von Bund und Ländern eingerichtet werden, das insbesondere einen IT-Planungsrat von Bund und Ländern vorsieht, der wichtige Koordinierungsaufgaben in Fragen der Informationstechnik von Bund und Ländern erhalten soll, wie etwa die Festlegung von IT-Interoperabilitätsstandards und IT-Sicherheitsstandards. Über die Einzelheiten besteht weitgehend Einvernehmen; sie sollen durch Staatsvertrag und Verwaltungsabkommen verbindlich festgelegt werden.

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