Viel Zeit bleibt nicht mehr: Bereits im Jahr 2019 verabschiedet, greift ab 28. Juni 2025 offiziell das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz der Europäischen Union. Was bedeutet das für die Kommunikation mit Bürgerinnen und Bürgern?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt am 28. Juni 2025 in Deutschland in Kraft
Um allen Menschen – insbesondere jenen mit besonderen Anforderungen an die Barrierefreiheit – eine gleichberechtigte Teilhabe am digitalen und gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen, wurde im April 2019 der European Accessibility Act (EAA) verabschiedet. Dieser verpflichtet alle EU-Mitgliedstaaten, konkrete Maßnahmen zur digitalen Barrierefreiheit umzusetzen. Bis spätestens 28. Juni 2022 mussten entsprechende nationale Gesetze verabschiedet werden – die vollständige Umsetzung ist bis 28. Juni 2025 vorgeschrieben.
Der Geltungsbereich ist umfassend: Nicht nur Unternehmen, sondern auch öffentliche Einrichtungen wie Behörden, Ministerien und Kommunen sind betroffen. Ihre digitalen Angebote – etwa Webseiten, mobile Apps oder Online-Dienste – müssen künftig barrierefrei gestaltet sein und allen Menschen ohne Einschränkungen zur Verfügung stehen.
Was verbirgt sich hinter digitaler Barrierefreiheit?
Digitale Barrierefreiheit bedeutet, dass alle Menschen digitale Angebote gleichberechtigt nutzen können - unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen. Ob Webseiten, Plattformen, mobile Anwendungen oder digitale Dokumente: Sie sollen so gestaltet sein, dass niemand ausgeschlossen wird.
Allein in Deutschland leben fast acht Millionen schwerbehinderte Menschen - Tendenz steigend. Denn rund 80 Prozent aller Behinderungen entstehen erst im Laufe des Lebens, oft krankheits- oder altersbedingt. Barrierefreie Lösungen richten sich deshalb nicht nur an eine vermeintliche Minderheit, sondern helfen vielen: auch Menschen mit temporären oder situativen Einschränkungen. Barrierefreiheit ist also kein Randthema, sondern ein Gewinn für die gesamte Gesellschaft.
Moderne Kommunikationslösungen für maximale Barrierefreiheit
Moderne CCM-Lösungen (Customer Communication Management) ermöglichen es, die digitale Kommunikation nicht nur nutzerfreundlich, sondern auch barrierefrei und somit rechtskonform zu gestalten. So können beispielsweise PDFs und andere Dokumente so aufbereitet werden, dass sie von Screenreadern problemlos erfasst werden. Zudem können Inhalte in XML-Formate exportiert werden, die von Drittanbietern in alternative Ausgabeformate wie Braille, Großdruck oder andere barrierefreie Varianten konvertiert werden können.
Digitale Formulare können auch gezielt so entwickelt werden, dass sie auf die unterschiedlichen Bedürfnisse und Einschränkungen der Nutzer:innen eingehen. Dazu gehören Alternativtexte für Bilder, eine intuitive, logisch geführte Abfolge von Fragen sowie unterstützende Hilfetexte und klare Validierungshinweise. All das stärkt das Vertrauen der Nutzer:innen und erleichtert die fehlerfreie und barrierefreie Nutzung – bis hin zum erfolgreichen Abschluss des Formularprozesses.
Der hohe Preis mangelnder Barrierefreiheit
Ein Blick in die USA zeigt eindrucksvoll, wie ernst das Thema digitale Barrierefreiheit genommen werden muss - und welche Folgen eine mangelnde Umsetzung haben kann. Dort gilt der Americans with Disabilities Act (ADA) seit 2019 auch für digitale Angebote. Die Zahl der Klagen wegen mangelnder Barrierefreiheit ist zwischen 2017 und 2023 von 814 auf über 4.600 Fälle gestiegen. Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) drohen bei Verstößen Strafen von bis zu 100.000 Euro.
Inklusion trifft Nutzerfreundlichkeit: Warum barrierefreie Verwaltung alle weiterbringt
Der Mehrwert digitaler Barrierefreiheit reicht weit über die reine Pflichterfüllung hinaus: Barrierefreie digitale Lösungen verbessern das Nutzererlebnis für alle – nicht nur für Menschen mit Behinderungen. Gerade im öffentlichen Bereich profitieren Bürgerinnen und Bürger von klar strukturierten Webseiten, verständlicher Sprache, gut lesbarer Darstellung und intuitiver Navigation. Was für manche notwendig ist, macht digitale Angebote für alle zugänglicher, effizienter und angenehmer – ob mit Sehbeeinträchtigung, mit Kinderwagen unterwegs oder einfach in Eile. Barrierefreiheit in der Verwaltung ist deshalb nicht nur ein Gebot der Inklusion, sondern ein Schritt hin zu moderner, bürgernaher Kommunikation.
Stand: 08.12.2025
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Jochen Razum verantwortet für Smart Communications die DACH Region. Zuvor war er in verschiedenen Positionen unter anderem bei Oracle, der Deutschen Telekom und der Lufthansa tätig.