Barrierefreiheit Digitale Hürden abbauen: Erste-Hilfe-Kit für die Verwaltung

Ein Gastbeitrag von Michael Düren 3 min Lesedauer

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Digitale Barrierefreiheit ist weit mehr als eine gesetzliche Vorgabe: Sie ist ein zentraler Baustein moderner, inklusiver Verwaltungskultur.

Digitale Barrierefreiheit ist keine rein technische Disziplin, sondern eine Frage der Perspektive.(Bild: ©  Gerhard Seybert – stock.adobe.com)
Digitale Barrierefreiheit ist keine rein technische Disziplin, sondern eine Frage der Perspektive.
(Bild: © Gerhard Seybert – stock.adobe.com)

Der Digitalgipfel 2025 vereinte Vertreterinnen und Vertreter aus Deutschland, Frankreich und der EU, um über die Weichen der digitalen Zukunft zu sprechen. Auch auf Länderebene zeigen Formate wie das Nürnberg Digital Festival 2025, organisiert vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), wie intensiv an einer souveränen digitalen Infrastruktur gearbeitet wird. Diese Entwicklungen verdeutlichen: Die Digitalisierung hat Priorität – und die Verwaltung profitiert unmittelbar davon. Schlankere Prozesse, geringere Support-Aufwände und vor allem eine bessere Nutzerfreundlichkeit erhöhen die Akzeptanz digitaler Bürgerdienste. Doch ein Blick auf Zahlen zeigt den Handlungsbedarf: Laut eGovernment Monitor 2025 kennen zwar 36 Prozent der befragten Bürgerinnen und Bürger das Verwaltungsportal verwaltung.bund.de, genutzt wird es jedoch nur von 12 Prozent. In Österreich liegt die Nutzungsquote bei 62 Prozent.

Der digitale Fortschritt kommt bei der Bevölkerung also noch nicht ausreichend an – und Barrierefreiheit spielt dabei eine entscheidende Rolle.

Barrierefreiheit ist Grundvoraussetzung für digitale Gleichberechtigung

Viele wesentliche Lebensbereiche funktionieren heute digital, von der Terminvereinbarung bis zur Nutzung kommunaler Services. Doch wer eine Sehbehinderung hat, auf Gebärdensprache angewiesen ist, motorische Einschränkungen hat oder altersbedingt Schwierigkeiten mit digitalen Geräten hat, stößt im Netz oft auf unnötige Hindernisse. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das am 28. Juni 2025 in Kraft trat, setzt dafür klare Rahmenbedingungen. Es geht dabei nicht um Sonderlösungen für wenige, sondern um den selbstverständlichen Zugang für rund jeden zehnten Menschen in Deutschland – und letztlich um einen Mehrwert für alle.

Ein Erste-Hilfe-Kit für digitale Barrierefreiheit

Digitale Barrierefreiheit ist kein Endzustand, sondern ein fortlaufender Prozess. Damit Städte, Kommunen und Verwaltungen diesen Weg strukturiert gehen können, hilft ein klarer Einstieg:

1. Bestandsaufnahme: Wo stehen wir?

  • Wie zugänglich sind die aktuellen digitalen Angebote?
  • Wo besteht akuter Handlungsbedarf?

Oft lassen sich erste Barrieren schnell reduzieren: zum Beispiel durch Tastaturbedienbarkeit, klare Strukturen oder leicht verständliche Sprache.

2. Kleine Schritte ermöglichen große Wirkung
Barrierefreiheit entsteht nicht über Nacht. Niederschwellige, sichtbare Verbesserungen steigern Motivation intern und signalisieren extern: Barrierefreiheit ist machbar – und sie wird ernst genommen.

3. Expertise einholen und Betroffene einbeziehen
Externe Accessibility-Expertinnen und -Experten identifizieren Barrieren und geben konkrete Empfehlungen. Noch wirkungsvoller wird der Prozess, wenn Menschen mit Behinderungen aktiv beteiligt werden. Inklusive Teams wissen aus eigener Erfahrung, wo echte Hürden liegen.

4. Barrierefreiheit zum Prinzip machen
Wer Barrierefreiheit erst nachträglich integriert, riskiert höhere Kosten und technische Kompromisse. Effizienter ist es, sie von Beginn an mitzudenken – sowohl beim Konzept als auch bei jedem Relaunch oder Update. Regelmäßige Usability- und Accessibility-Tests sind unerlässlich.

Menschzentrierung als Haltung – nicht als Zusatz

Digitale Barrierefreiheit ist keine rein technische Disziplin, sondern eine Frage der Perspektive. Das muss in den Prozess mit einbezogen werden. Denn nur wer die wahren Bedürfnisse der entsprechenden Zielgruppen versteht und kennt, wird das anvisierte Ziel auch erreichen. So bestimmt jede Designentscheidung beispielsweise, wer ein digitales Angebot nutzen kann – und wer ausgeschlossen wird. Ziel sollte es sein, Produkte so zu gestalten, dass sie der Vielfalt menschlicher Fähigkeiten gerecht werden.

Das ist nicht nur gesellschaftlich notwendig, sondern auch wirtschaftlich sinnvoll. Barrierefreie Lösungen sind generell nutzerfreundlicher, ob für ältere Menschen, Personen mit temporären Einschränkungen oder Menschen in ungünstigen Nutzungssituationen wie unterwegs oder mit geringer Bandbreite. Gerade öffentliche Verwaltungen tragen hier besondere Verantwortung: Ihre Services müssen für alle zugänglich sein.

Fazit: Barrierefreiheit darf kein Extra sein

Digitale Angebote sind heute zentrale Zugangspunkte zur Verwaltung. Damit niemand ausgeschlossen wird, braucht es konsequente Barrierefreiheit – und das Verständnis, dass hinter jedem Klick ein Mensch mit individuellen Bedürfnissen steht.

Mit dem BFSG wird deutlich: Barrierefreiheit ist nicht nur verpflichtend, sondern Ausdruck von Serviceorientierung, Fairness und demokratischer Teilhabe. Behörden, die hier noch Aufholbedarf haben, sollten jetzt handeln. Sie stärken damit das Vertrauen in staatliche Institutionen, fördern die eigene digitale Zukunftsfähigkeit und leisten einen spürbaren Beitrag zu echter Gleichberechtigung im öffentlichen Raum.

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Der Autor
Michael Düren ist passionierter Accessibility Advocate und Leiter des Bereichs IT-Dienstleistungen bei Pfennigparade Business. Inklusiv. – einem gemeinnützigen und inklusiven Dienstleister aus München. Er verantwortet dort das Kompetenzzentrum „Digitale Teilhabe für Alle“ und fördert damit Zugänglichkeit und Barrierefreiheit sowie den gesellschaftlichen Diskurs aktiv mit.

Bildquelle: Pfennigparade Business. Inklusiv.

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