Vom Planungsbeginn bis zum rechnungsmäßigen Abschluss Beitragssachbearbeitung „aus einem Guss“
Neben den Gewerbesteuereinnahmen sind kommunale Beiträge etwa für Erschließungs- und Straßenbaumaßnahmen bundesweit zur wichtigsten (Re-)Finanzierungsquelle für Städte und Gemeinden geworden. Ohne ein leistungsfähiges Sachbearbeitungssystem lässt sich das komplexe Beitragserhebungsverfahren nach dem Baugesetzbuch (BauGB) und dem Kommunalen Abgabengesetz (KAG) heute nicht mehr rationell abwickeln.
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Nirgendwo auf der Welt gibt es ein so ausdifferenziertes System von Kommunalabgaben wie in Deutschland. Unter diesen Oberbegriff fallen kommunale Steuern, Gebühren, Beiträge und „kommunale Abgaben eigener Art“ heißt es in Wikipedia. Die nähere Ausgestaltung der Kommunalabgaben haben die Bundesländer jeweils in eigenen Kommunalabgabengesetzen (KAG) geregelt.
Neben den Bundesgesetzen (Abgabenordnung, Baugesetzbuch, Gewerbesteuergesetz, Grundsteuergesetz und dem Gemeindefinanzreformgesetz) bilden die KAG die wichtigste Rechtsgrundlage für die Einnahmen der Gemeinden und anderer kommunaler Gebietskörperschaften. Hinzu kommt noch Artikel 106 Abs. 6 des Grundgesetzes, wonach die Kommunen örtliche Verbrauchs- und Aufwandsteuern selbst durch Satzung einführen und erheben können.
Ein relativ einfaches Praxisbeispiel ist der Erschließungsbeitrag nach dem BauGB: Die Kommune erschließt ein Baugebiet mit öffentlichen Straßen sowie mit Ver- und Entsorgungsanlagen. Damit verbessert sie den Grundstückswert der angrenzenden Privatgrundstücke und kann von den Anliegern einen Erschließungsbeitrag erheben – unabhängig davon ob diese die geschaffenen öffentlichen Einrichtungen nutzen oder nicht, erläutert Wikipedia. Was sich zunächst so einfach anhört, ist in der Praxis aber häufig viel komplexer und differenzierter.
Denn bei dieser wie auch bei so gut wie allen anderen kommunalen Beitragsarten gibt es heute natürlich zahlreiche Ausnahmen und Sonderfälle, die in einem Beitragserhebungsverfahren individuell berücksichtigt und differenziert behandelt werden müssen. Dass dies bei der Anzahl der Vorgänge – vor allem in einer Großstadt – nicht mehr mit „selbstgestrickten“ und fehleranfälligen Excel-Lösungen oder anderen unzureichenden Hilfsmitteln zuverlässig und rationell erledigt werden kann, liegt auf der Hand.
Am Anfang stand ein Kostenrechnungssystem für „Erschließungsmaßnahmen“
Bis 1992 gab es keine adäquate IT-Lösung für das kommunale Beitragswesen, weshalb die isp-insoft GmbH mit Sitz in Hannover in diesem Jahr ein Kostenrechnungssystem für die Spezialaufgabe „Erschließungsmaßnahmen“ auf den Markt brachte. Im Laufe der folgenden 24 Jahre wurde seitdem die erste Version dieser Software in enger Zusammenarbeit mit Anwendern und Fachleuten kontinuierlich zu einem modernen Windows-basierenden System weiterentwickelt, das heute folgende Beitragserhebungsarten abdeckt:
- Erschließungsbeiträge,
- Straßen(aus)baubeiträge – einmalig und wiederkehrend,
- Beiträge für Wirtschaftswege,
- Umlageverfahren Wasser- und Bodenverbände,
- Kostenerstattung nach § 135 a-c BauGB,
- Ausgleichsbeträge Sanierungsgebiete § 154 BauGB,
- Abrechnung für Standortgemeinschaften,
- Herstellungsbeiträge Wasser/Abwasser,
- Gesplittete Niederschlagswassergebühr.
Das Programm „KKG“ kann Bescheide für Vorausleistungen, Endabrechnungen, Änderungsverfahren und Ablösungen erzeugen und auf Wunsch zur Begleitung, Dokumentation und Überwachung des gesamten Beitragserhebungsverfahrens eingesetzt werden – von der Planung bis zum letzten Zahlungseingang.
Mit der inzwischen führenden kommunalen IT-Lösung ihrer Art arbeiten bundesweit zur Zeit 1260 Anwender in 469 Kommunen nahezu jeder Größenordnung – von kleinen Gemeinden bis hin zur Millionenstadt. Erstmals schildern jetzt Anwender von neun repräsentativ ausgewählten Stadtverwaltungen unterschiedlicher Größe öffentlich ihre Praxiserfahrungen mit der KKG-Software. Zu Wort kommen hier die Städte Schwerin, München, Stendal, Willich, Ennepetal, Oberhausen, Aachen, Hamm und Münster.
Lesen Sie ab Seite 2 die Interviews mit den Anwendern.
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