Vom Planungsbeginn bis zum rechnungsmäßigen Abschluss

Beitragssachbearbeitung „aus einem Guss“

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Günter Liebert, Bauverwaltung der Stadt Aachen: Bei der Stadt Aachen wird die KKG-Software seit Juni 2010 mit derzeit 23 Modulen eingesetzt.

Hanne Mussenbrock, stellvertretende Leiterin der Fachstelle Refinanzierung des Tiefbauamts der Stadt Münster: Die Stadt Münster setzt das Beitragsverfahren KKG seit 2006 ein.

Andreas Stromberg, Bauverwaltungsamt der Stadt Hamm: Die Stadt Hamm arbeitet seit 2005 mit der KKG-Software für die Beitragssachbearbeitung. Es sind insgesamt 15 Software-Module installiert.

Wie viele Vorgänge bearbeiten Sie mit der Software für die Beitragssachbearbeitung insgesamt etwa in einem Jahr?

Michael Au (Schwerin): Circa zehn neue Maßnahmen kommen jährlich hinzu. Der Durchschnitt der laufenden Maßnahmen beträgt circa 20 jährlich.

Bernhard Buck (München): Für durchschnittlich 18 Erschließungsanlagen (Straßen, Wege, Plätze) werden die Kosten abgerechnet – mit insgesamt etwa 1.000 Beitragsbescheiden pro Jahr.

Heike Jaeckel (Stendal): Da der Ausbau bzw. die Erschließung von Verkehrsanlagen immer von der finanziellen Situation der Gemeinde abhängig ist, variiert die Anzahl der Projekte bezüglich der Beitragserhebung und Kostenerstattungen. Im Jahr 2015 hatten wir zehn Projekte in Abrechnung bzw. in der Abrechnungsvorbereitung. Außerdem werden über das System zudem jährlich bis zu 12.000 Bescheide für die Umlage der Gewässerunterhaltungsbeiträge berechnet und erstellt.

Natascha Gribkowski (Willich): Die einzelnen Straßenbaumaßnahmen werden in KKG als einzelne Projekte erfasst. Für den Bereich Erschließungsbeiträge und Straßenausbaubeiträge handelt es sich um Abrechnungsgebiete, die teilweise ganze Baugebiete umfassen können. Schätzungsweise werden jährlich circa zwei bis drei Abrechnungen je Rechtsgebiet durchgeführt. Jedoch lässt sich KKG nicht nur für die Abrechnung von beitragsfähigen Maßnahmen nutzen. Bereits im Stadium der Planung kann KKG genutzt werden, um beispielsweise Kostenvarianten einzugeben und zu vergleichen oder Informationsschreiben sowie Einladungsschreiben für Eigentümerinformationsveranstaltungen zu verschicken. Im Kanalanschlussbeitragsrecht werden meist einzelne Grundstücke veranlagt, die erstmalig die Möglichkeit bzw. einen tatsächlichen Anschluss an den Schmutz-und/oder Regenwasserkanal erhalten. Dies geschieht ganzjährig in Abhängigkeit der Anschlussnahme oder Anschlussmöglichkeit. Beitragsbescheinigungen werden nahezu wöchentlich bearbeitet.

Marco Heimhardt (Ennepetal): Nur etwa sechs pro Jahr.

Petra Oehlandt (Oberhausen): Durchschnittlich bearbeiten wir im Jahr 40 Projekte mit der KKG-Software.

Günter Liebert (Aachen): Durchschnittlich 18 Maßnahmen werden pro Jahr mit der KKG-Software abschließend bearbeitet, etwa fünf Maßnahmen jährlich dienen der Variantenberechnung in Planungsverfahren oder der vorläufigen Beitragsermittlung z.B. für Bürgerinformationen.

Hanne Mussenbrock (Münster): Wir kommen circa auf 100 Projekte im Jahr.

Andreas Stromberg (Hamm): Im Laufe eines Jahres werden in Hamm mit der Software folgende Beitragserhebungen und damit zusammenhängende Verfahren durchgeführt: 50 Erschließungsbeiträge (BauGB) und Straßenbaubeiträge (§ 8 KAG NRW), 25 Anschlussbeiträge (§ 8 KAG NRW), 100 Kostenersatz (§ 10 KAG NRW) sowie je 50 Stundungsbescheide (§ 222 AO) und Stundungszinsbescheide (§ 234 AO).

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