„Personalausweis unhandlich und unpraktisch“ Bayern will im Bundesrat Elster-Identifizierung bis 2026 verlängern

Quelle: dpa Lesedauer: 1 min |

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Per Bundesratsinitiative will die bayerische Staatsregierung das Elster-Verfahren zur Identifizierung für digitale Behördengänge vor der Abschaffung bewahren. Das hat das Kabinett am Dienstag in München beschlossen.

Personalausweis von Frau Mustermann, geb. Gabler
Personalausweis von Frau Mustermann, geb. Gabler
(© Bundesministerium des Innern und für Heimat)

Die Bundesregierung wolle Elster nach dem 30. Juni 2023 auslaufen lassen und setze für die Identifizierung „nur noch auf den elektronischen Personalausweis (nPA)“, kritisierte der Ministerrat. In der Länderkammer solle nun mit einer entsprechenden Stimmmehrheit erreicht werden, dass das Elster-Verfahren zur identifizierten Behördenkommunikation mindestens bis Juni 2026 weiter für Bürgerkonten genutzt werden kann.

Elster habe sich in der Steuerverwaltung über viele Jahre bewährt, sagte Bayerns Digitalministerin Judith Gerlach (CSU) nach der Sitzung. Das Verfahren genieße in der Bevölkerung großes Vertrauen und sei weit verbreitet. Von den 19 Millionen bestehenden Elster-Zertifikaten würden mehr als eine Million auch außerhalb der Steuerverwaltung für die digitale Kommunikation verwendet.

„Verwaltungsdigitalisierung droht zu scheitern“

Gerlach kritisierte, dass der Bund das bewährte Verfahren auslaufen lassen wolle, ohne dass bisher eine Identifizierungsalternative auf den Weg gebracht worden sei, „die auch nutzerfreundlich ist. Dieses Abschalten ohne Not halten wir für eine Zumutung.“ Der elektronische Personalausweis sei dagegen in der Anwendung unhandlich und unpraktisch. Zudem werde er trotz seiner weiten Verbreitung bislang nur unzureichend von den Bürgerinnen und Bürgern akzeptiert.

Sollte den Bürgerinnen und Bürgern künftig bei digitalen Behördengängen keine nutzerfreundliche Möglichkeit der Identifizierung zur Verfügung gestellt werden, drohe die gesamte Verwaltungsdigitalisierung zu scheitern, hieß es weiter. Die Nutzung von Elster als Meldeportal für Steuererklärungen ist von den Plänen des Bundes unberührt.

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